Dr. Rupert Dernick ist erfolgreicher Kinderarzt in eigener Praxis in Oldenburg. Er hat “FamilienErgo®” erfunden. Was kannst du dir darunter vorstellen? Im Interview erklärt er seine Vorgehensweise. Außerdem räumt er mit dem Vorurteil auf, Ergotherapeut*innen mit seinem Konzept arbeitslos zu machen.
Schau dir das fesselnde Video-Interview an bis zum Schluß an. Es gibt eine kleine Überraschung!

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“Wir dürfen unseren Kindern genug zutrauen”.
Dr. Rupert Dernick
Die Shownotes
Dr. Rupert Dernick
Kinder- und Jugendarzt
Anja Dernick
Diplom-Pädagogin, systemische Therapeutin (DGSF)
Greta Dernick
Rettungsassistentin, cand. med.
Auf Facebook
Broschüre:
“FamilienErgo”
von Rupert Dernick, Broschüre mit 24 Seiten in DIN A5.
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Buch:
“Topfit für die Schule”
von Rupert Dernick und Werner Küstenmacher.
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Buch:
“Familienergo Coaching”
von Rupert Dernick.
Borschiert, 36 Seiten in DIN A4.
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Praxisset:
Das Praxisset besteht aus dem RopE-Manual, dem FamilienErgo-Coaching, dem Buch “Topfit für die Schule” und der Broschüre “Fit für die Schule mit FamilienErgo” und dem Fotobuch “FamilienErgo” (24 Seiten) als Basisausstattung für Praxen und ambitionierte Kindertagesstätten.
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„Du musst für Deine Praxiseröffnung Anzeigen im Internet schalten.“
Liebst Du auch solche Sätze, die Dir keine Freiheit bei der Entscheidung zugestehen? Doch nach dem griechischen Dichter Äsop hat bekanntlich jede Wahrheit zwei Seiten. So müsste es auch einen Weg geben, der ohne das Schalten von Anzeigen zum Ziel führen könnte? Lasst uns auf Spurensuche gehen.
Phase 1 nach der Praxiseröffnung wird oft getragen vom eigenen Netzwerk aus Freunden, Familien und persönlichen Kontakten. Also Hoffnungs-Marketing oder auch „Marketing by hope“ genannt. Denn der Praxisinhaber baut darauf, dass bei seinen Kontakten jemand dabei ist, der potentiell Patient seiner Praxis wird. Gut, entschuldigend muss man zugestehen, dass der Start eines Praxisbetriebes viel Aufwand (Geld & Zeit) erfordert und man dabei nur schwer „nebenbei“ die eigene Marketingstrategie erarbeiten und umsetzen kann. So ist es nachvollziehbar, dass man lieber auf die Kraft des eigenen Netzwerkes setzt, das einem ausreichend Umsatz „automatisch heran spült“.
Aber es kommt noch „dicker“. Denn in der Phase der Aufnahme des Praxisbetriebes wird dem Inhaber zwangsweise der neue „Hut“ übergestülpt! Von diesem hat er/sie in der Fachausbildung des Gesundheitsberufes vielleicht nur am Rande etwas mitbekommen. Ich spreche von „Marketing & Verkaufen“! Also fremde Menschen dafür begeistern, dass man der richtige Dienstleister ist und für diesen Einsatz ein Entgelt fordert. Und so geht es in einem Marketingkonzept plötzlich um Sachverhalte wie das Herausarbeiten des Leistungsangebotes (aus der Sicht des Kunden wohlgemerkt!), der Herleitung eines Wunschkunden-Profils (wen will ich überhaupt in meiner Praxis behandeln?) oder der ansprechenden Darstellung eines Inhaber-Portraits (eine sogenannte „Über mich“-Seite). Dies alles fühlt sich am Anfang wie eine Erstbesteigung des Himalaya an. Also „Ärmel hochkrempeln“, dies alles verstehen und sofort anwenden? Da scheint der Griff nach besagten Anzeigen doch die leichtere Wahl zu sein, wenn man etwas gegen den Rückgang der Klientenzahl unternehmen muss. 1:0 für die Online-Anzeigen!
Was sind Online-Anzeigen für Therapiepraxen?
Online-Anzeigen sind klassischer Weise der Eintrag in Online-Verzeichnisse des Berufsverbandes, Städteportale oder Auskunftsseiten. Zu unterschiedlichsten Preismodellen kann man dort Texte, Bilder und Logo einschließlich den Kontaktdaten hinterlegen. Störend dabei sind die leider oft sehr langen Vertragslaufzeiten, durch die man an die Angebote gebunden ist. Doch hilft ein solcher Eintrag bei der Gewinnung neuer Klienten? Sicher, man ist mit den Kontaktdaten und einem Profil der Praxis in einem Verzeichnis geführt. Man könnte es aber auch liebevoll als „Adressengrab“ bezeichnen. Sucht jemand darin, so hofft man wohl, dass die Daten der eigenen Praxis so ansprechend sind, dass der Suchende sich sofort für einen Termin meldet. Das passt, wenn man sich hierzu kostenfrei in solche Listen eintragen kann (wie bspw. bei 11880.com). Aber der Nutzen eines kostenpflichtigen Eintrages sollte stets kritisch hinterfragt werden. Zumal dieses Geld dann nicht mehr für andere Marketingmaßnahmen zur Verfügung steht.
Anzeigen sind darüber hinaus im Einsatz als direkte Werbung auf ein Produkt oder eine Dienstleistung: hier fallen Namen wie Google Adwords oder Facebook Ads. Spannend ist übrigens auch die Möglichkeit, im eigenen Google My Business Account eine Anzeige zu schalten. Der faszinierende Vorteil bei allen Lösungen: Du kannst eine solche Anzeige fast „punktgenau“ auf Deinen anvisierten Kundenkreis einstellen. Es ist unglaublich, wie viele Detailinformationen hier dem Werbetreibenden zur Verfügung stehen. Aber: eine Anzeige erfordert für eine nachhaltige Wirkung i.d.R. eine längere Laufzeit, sodass Du hier auch ein entsprechendes Budget benötigen. Und sicher ist das Hinzuziehen eines Beraters ratsam, da die Einrichtung einer Anzeige in der erforderlichen Software doch nicht so ganz selbst sprechend ist.
Das gute „Aufsetzen“ einer Anzeigenkampagne ist eine Seite der Aufgabe: Ansprechende Texte, passende Schriftgrößen und -farben, klare Bildsprache. Dann eine optimal eingestellte Zielgruppenauswahl in den Voreinstellungen der Anzeige, damit die Anzeige nur bei Deinen Wunschkunden/Wunschpatienten zu sehen ist. Die andere Seite der zu bewältigenden Aufgabe: wenn die Anzeige den Besucher „eingefangen“ hat, wird er idealerweise auf eine vorbereitete Webseite geführt, die nur aus einer einzigen Seite besteht. Diese nennt sich dann Landingpage und soll den Besucher von oben nach unten zur Bestellung des vorgestellten Produktes oder der Dienstleistung führen. Auch hier gilt es einige Punkte zu beachten – und so manche Anzeigenkampagne ist auch schon an dieser Stelle ins Leere gelaufen. So brachte die Anzeige beispielsweise viele Klicks und führte die Besucher auf die Landingpage: dort angekommen wurden aber keine Bestellungen ausgeführt. Da ist dann Ursachenforschung angesagt: wurde der Besucher nicht richtig für den Bestellprozess animiert oder war die ausführliche Leistungsbeschreibung vom beworbenen Produkt oder Dienstleistung nicht ansprechend genug?
Ein Zwischenfazit:
Online-Anzeigen können in bestimmter Ausprägung den Erfolg einer Marketing-Maßnahme fördern oder unterstützen. Es erfordert Budget und Erfahrung – beide sind dabei nicht zu unterschätzen.
Anzeigen – da kann man doch auch Einkaufswagen-Werbung machen, werde ich oft von meinen Kunden gefragt. Ja, aber. Da ist die sehr lange Laufzeit der Verträge und die doch relativ hohe monatliche Belastung (wohlgemerkt: für Deine anderen Marketingaktionen bleibt dann weniger Geld aus dem Jahresbudget zur Verfügung). Ebenso muss kritisch hinterfragt werden, ob die Werbung von den Wunschkunden überhaupt gesehen wird. Stichwort „Streuverluste“. Letztlich ist da noch die mangelnde Erfolgskontrolle: wie viele Personen haben die Werbung gesehen, wie viele haben die Website besucht und wie viele haben wirklich aufgrund dieser Anzeige sich bei Dir in der Praxis gemeldet. Schwierig.
Doch da war ja noch die andere Seite der Medaille.
Welche Möglichkeiten hat der Praxisinhaber, sich ohne den Einsatz von bezahlten Anzeigen im Internet bekannt zu machen?
Dreh- und Angelpunkt aller Marketing-Maßnahmen sollte immer die eigene Website sein. Mit Hilfe von Online-Baukästen wie Jimdo.de oder wix.com lassen sich auf Basis von Standardvorlagen attraktive „Homepages“ für die Praxis erstellen. Ob Du diesen Aufbau selbst gestalten oder dir von einem Profi helfen lassen: das spätere Pflegen mit dem Veröffentlichen von Texten und Bildern kannst Du auf alle Fälle selbst übernehmen. Auf eine Website gehört neben dem Vorstellen des Behandlungsspektrums, dem Praxisprofil, der Vorstellung des Praxisinhabers und den Kontaktdaten sowie Impressum & Datenschutz insbesondere auch Mehrwert-Artikel für die Besucher. Denn diese sind im Internet auf der Suche nach Antworten auf ihre Fragen – und da wäre es doch zielführend, wenn diese genau auf Deiner Website einen erklärenden Artikel dazu finden. Dann besteht die Chance, dass der Besucher auf der Internetpräsenz verbleibt und sich nach den konkreten Angeboten umsieht: voilà – vielleicht schon ein potentieller Patient? Du weißt gerade nicht, welchen Fragen Deine Patienten/Klienten stellen könnten: dann „spiel“ mal mit dem W-Fragen Tool und hole Dir dort Inspiration. Unterschätze auch nicht die „Kraft“ Deines eigenen Blogs auf der Website. Nach aktuellen Nutzeranalysen wird der Besuch von Blogs immer beliebter bei den Surfern!
Google My Business-Account
Ein eigener Google My Business-Account ist eine weitere Möglichkeit, potentielle Patienten auf sich aufmerksam zu machen. Das Angebot von Google ist kostenfrei und lässt sich recht einfach bedienen. Du kannst Daten zu Deiner Praxis hinterlegen und mit Fotos anreichern. Auch ist das Veröffentlichen von News für eine kurze Laufzeit möglich. Positiv ist die automatische Erinnerung von Google, dass der Beitrag abläuft und Du wieder einen neuen Text live schalten solltest.
Und dann bist Du doch auch auf Facebook und/oder Instagram? Nur privat, höre ich da recht häufig von Praxisinhabern. Und richtig, wenn ich das jeweilige Profil meines Geprächspartners anschaue, lächeln mir da recht oft anstelle eines Profilbildes vielmehr Katzen, Hunde, Pferde und andere Motive entgegen. Doch warum sich diese großartige Chance entgehen lassen, auf den Social Media Kanälen mit dem eigenen beruflichen Profil (auf Facebook dann zusätzlich mit einer Fanpage) präsent und „sichtbar“ zu sein? Es sind unzählige Menschen dort täglich aktiv – warum „stellst Du dich nicht dazu“? Dein Wettbewerb ist dort (und Du kannst von ihm lernen), Du kannst dich in Diskussionen als Experte profilieren, Du kannst mit hochwertigen Mehrwertartikeln Deine Wunschkunden für dich begeistern – und noch viele Möglichkeiten mehr.
Denke auch an Gastartikel!
Du kannst in deinem Netzwerk einen Artikel anbieten – auch freuen sich Online-Zeitschriften (kleine Werbung sei gestattet: schauen Sie sich doch mein Netzwerk Grünkraft hierzu näher an. Der Vorteil: Du bist neben Deiner „Homepage“ auch auf einer anderen Website im Internet aktiv und sichtbar! Deine Wunschkunden kommen so nicht mehr an Dir vorbei.
Spurensuche erfolgreich! Ich wollte Dir aufzeigen, dass der Einsatz von Online-Anzeigen nicht „alternativlos“ ist. Durch ein aktives Online-Marketing hast du viele Möglichkeiten, auch ohne den Einsatz von bezahlten Werbeflächen auf sich aufmerksam zu machen. So bist Du bist „Chef“ Deiner Marketingmaßnahmen und bestimmen selbst Deinen Kurs. Und wenn Du dich dann nach einem richtig guten Blogartikel über Klickzahlen in Deiner Statistik sowie Anfragen für Beratungstermine erhälst, dann ist das ein „verdammt gutes Gefühl“!
Ich wünsche Dir viel Neugierde und Freude beim Einsetzen Deiner Marketinginstrumente und wahre Erfüllung in der Arbeit mit Deinen Pateinten und Klienten.
Die ist ein Gastartikel von Andreas Paersch
Andreas ist selbstständiger Marketingberater und unterstützt insbesondere Selbstständige aus den heilenden Berufen (Therapeuten, Heilpraktiker, Ernährungsberater,…) auf dem Weg zu einer nachhaltig erfolgreichen Selbstvermarktung. Er hält Webinare und ist als freier Dozent für Online-Marketing auch an Gesundheitsschulen tätig. Er ist DEKRA zert. Fachkraft für den Datenschutz.
„Praxiswerbung darf ich nicht machen.“ – Stimmt nicht!
Bildung, Ergotherapie, Fernbehandlung, Heilmittelwerbegesetz, Logopädie, Mitarbeiter, Physiotherapeut*in, Physiotherapeutin, Physiotherapeutinnen, Physiotherapie, Praxis, Praxisinhaber, Praxiswerbung, Praxiswerbung, Sprachtherapie, Sprechtherapie, Therapie, Therapiematerial, Therapiepraxis, Werbung, Zertifikat, ZertifikatspositionWir kennen es alle: Gerade als Praxisgründer*in ist jeder Tag viel zu kurz. Wie gestalte ich meine Therapien? Welches Diagnostikmaterial verwende ich für welchen Therapiebereich? Möchte ich mich auf gewisse Patienten*innen spezialisieren und bestimmte Störungsbilder anlocken? Dann kommt auch noch der finanzielle Bereich dazu: Wie werde ich Herr bzw. Frau der (finanziellen) Lage und welche Abrechnungssoftware eignet sich am besten für meine Bedürfnisse? Hinzu kommt die Angst irgendetwas falsch zu machen oder gegen verschiedene Gesetze und Richtlinien zu verstoßen ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Das trifft bei uns Heilmittelerbringern*innen vermutlich am ehesten auf den Bereich Werbung zu. Möglicherweise hast du es noch von deiner Ausbildung im Hinterkopf: „Du darfst keine Werbung machen!“ Das stimmt jedoch gar nicht. Du darfst auch als Heilmittelerbringer*in Werbung betreiben, wenn du gewisse Punkte berücksichtigst. Aber was genau gilt es zu berücksichtigen?
Die Basis der Praxiswerbung
Im Bereich der Werbung gelten für dich als Heilmittelerbringer*in in Deutschland grundsätzlich zwei Gesetze. Diese zwei Gesetze sind das HWG, das Heilmittelwerbegesetz, und das UWG, das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Beide zielen darauf ab irreführende Werbung zu verhindern und deine Kunden*innen vor falschen bzw. vagen Behauptungen und Aussagen zu schützen. Die beste Hilfe zur Einschätzung, ob deine geplante Werbung nun irreführend ist oder nicht, ist dein eigener gesunder Sachverstand. Frage dich einfach selbst, ob das was du in der Werbung anpreist unter allen Umständen eintrifft oder ob das nur unter den günstigsten Bedingungen möglich ist? Deine Patienten*innen müssen sich auf die Aussage deiner Werbung zu 100% verlassen können.
Hier ein Beispiel, wie du es NICHT machen solltest:
Du möchtest dein Stottern endlich los werden? Dann lass mich dir helfen. Nach 5 Sitzungen gehört dein Stottern der Vergangenheit an.
Diese Werbung wäre definitiv irreführend, da damit versprochen wird, dass deine zukünftigen Patienten*innen nach 5 Sitzungen – komme was wolle – stotterfrei sind. Aus deiner persönlichen Erfahrung weißt du selbst, dass diese Garantie schlichtweg nicht gegeben werden kann und somit auch nicht in der Werbung verwendet werden darf. (§3 Abs. 2 HWG)
Ein weiteres Beispiel der Irreführung ist es, wenn unwahre oder täuschende Angaben gemacht werden. Spezielle Therapiemethoden oder Behandlungsabläufe, welche keiner Aus- oder Weiterbildung zugrunde liegen, dürfen daher nicht für Werbung verwendet werden. Zukünftige Patienten*innen könnten dadurch fälschlicherweise davon ausgehen, dass das dafür nötige Know-How vorhanden ist.
Weise deine Gutachten, Zeugnisse und Empfehlung vor
Wenn du mit deinen Dokumenten werben möchtest, musst du laut §6 HWG nachweisen, dass diese von wissenschaftlich oder fachlich berufenen Personen bzw. Instituten (Akademien) ausgestellt worden sind. Im Laufe deiner Karriere wirst du bereits einige Gutachten, Zeugnisse oder Empfehlungen und Bescheinigungen erhalten haben. Indem du diese vorweist und beweist, dass sie von wissenschaftlich oder fachlich anerkannten Personen oder Instituten ausgestellt wurden, kannst du sie auch für Praxiswerbung nutzen.
Bei Erwähnung solcher Dokumente in Werbetexten gilt es daher alle nötigen Informationen wie Ersteller*in mit Namen und Adresse sowie dem Ausstellungsjahr anzugeben. So können auch deine Patienten*innen sicher sein, dass du das Wissen, welches z.B. durch ein Zertifikat bestätigt wird, auch tatsächlich erworben hast. Du schaffst somit nicht nur Vertrauen, sondern kannst dich auch von deinen Mitbewerbern*innen abheben.
Warum hängst du nicht Fortbildungsbescheingungen und Zertifikate in deiner Praxis aus? Viele Ärzt*innen machen das genau so.
Fazit: Praxiswerbung als Heilmittelerbringer*in ist nicht schwer
Wie du siehst, ist Werbung für deine Praxis als Heilmittelerbringer*in nicht so kompliziert, wie es der Keine-Werbung-Mythos erahnen lässt. Das Wichtigste ist: Du darfst Werbung betreiben. Jene Punkte, die du laut Gesetz berücksichtigen musst, kannst du eher als gute Manieren zusammenfassen. In den letzten Jahren hat sich viel getan und auch die Gesetze sind liberaler und leichter anwendbar geworden. Du musst also keine Angst mehr vor dem Betreiben von Praxiswerbung haben. Halte dich im Bereich Praxiswerbung einfach an folgende drei Grundsätze:
- Gib nicht vor jemand zu sein, der/die du nicht bist.
- Versprich nichts, was du nicht zu 100% halten kannst.
- Und beweise dein Wissen und deine Fähigkeiten umgehend.
Wenn du das befolgst, bist du auf einem guten Weg zur gesetzeskonformen Praxiswerbung.
Hier findest du die Gesetzestexte
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG)
Es wird Herbst und die Erkältungszeit beginnt. Dadurch, dass wir jeden Tag mit vielen Patienten nahen Kontakt haben, ist es wichtig sich auch mit dem Thema Erkältungskrankheiten zu beschäftigen. Denn hat man erstmal einen kleinen Schnupfen, wäre es schön, ihn auch möglichst bald wieder loszuwerden.?
Hier sind die drei Top-Methoden gegen Erkältungen bei Therapeuten
- Ingwer-Zitronen-Tee
Eine Scheibe einer Zitrone und einer Ingwerknolle mit kochendem Wasser übergießen. Fertig! Wem das zu sauer ist, der versüßt sich den Tee mit Honig.
2. Ausreichend Schlaf
Während der Nacht regeniert der Körper und das Imuunsystem wird gestärkt. “Erkältungsattacken” kannst du deshalb besser abwehren.
3. Gurgeln mit Salbei-Tee
Salbei-Tee kochen und abkühlen lassen. Mit dem lauwarmen Tee läßt sich wunderbar gurgeln. Der Salbei wirkt desinfizierend.
4. Hühnersuppe essen
Das klingt erstmal nach Tradition und Aberglaube, ist aber angeblich sogar mit einer Studie der Universität von Nebraska belegt: Hühnersuppe blockiert im Organismus bestimmte weiße Blutkörperchen, so genannte Neutrophile, die für Entzündungsprozesse mitverantwortlich sind. Neutrophile werden bei Virusinfektionen, so auch bei grippalen Infekten, in großen Mengen freigesetzt.
5. Fußbad
Durch ein ansteigendes Fußbad wird der ganze Körper durchwärmt. Zusätzlich fördert es die Durchblutung der Schleimhäute in Hals und Rachen.
6. Inhalieren
Das Inhalieren lindert Husten, befreit eine verstopfte Schnupfennase und befeuchtet gereizte Schleimhäute.

Erkältungstipps für Therapeuten,
Und wie kann ich eine Ansteckung vielleicht schon vorher verhindern?
Das sind die 11 ultimativen Tipps von der deutschen Ärztekammer, wie du dich als Therapeut vor Erkältungen schützt
- Berühre so wenig wie möglich deine Augen, deinen Mund oder die Nase mit den eigenen Händen.
- Benutze Taschentücher, Zahnbürsten, Handtücher oder Schnupfensprays nicht gemeinsam
- Halte Abstand von hustenden oder niesenden Menschen
- Sorge für ausreichenden Schlaf
- Vermeide Stress, Hektik, Alkohol und Nikotin
- Lüfte drei- bis viermal täglich für rund fünf Minuten
- Vermeide Händeschütteln und Umarmungen zur Begrüßung
- Vermeide Auskühlung und tragen den Temperaturen angemessene Kleidung
- Sorge in der kalten Jahreszeit für nächtliche Luftbefeuchtung gegen das Austrocknen der Schleimhäute durch trockene Heizungsluft
- Bewege dich zwei bis dreimal wöchentlich bis zum Schwitzen (Ausdauersport)
- Kalt-warm-Duschen und regelmäßige Saunagänge stärken deine Immunabwehr
Diese Tipps stammen direkt aus dem Ärzteblatt.
In den Rahmenverträge zwischen GKV-Spitzenverband und Verbänden der Heilmittelerbringen, also uns Therapeutinnen und Therapeuten der Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Podologie, werden unter anderem die Vergütungslisten diskutiert und vereinbart. Es gibt momentan sehr viele Kassen, die jeweils einzeln mit Gruppen verhandeln, deshalb ist es schwer einen Überblick über die aktuellen Vereinbarungen zu behalten.
Liste aller Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband stellt hier eine Liste aller Krankenkassen zur Verfügung.
In der stets aktuell gehaltenen Tabelle findest du
- den Krankenkassenname
- einen Link zur Website der Krankenkasse und
- die Angabe darüber, in welchem Bundesland die betreffene Krankenkasse geöffnet ist
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
Weiterführende Informationen über
- die Heilmittel-Richtlinien,
- Genehmigungen außerhalb des Regelfalls,
- Zulassungsempfehlungen und
- Vereinbarungen mit Heilmittelerbringern
findest du auch auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Link)
Beispiel AOK
Für die AOK gibt es allein 15 verschiedene Vereinbarungen. Die Links führen dich direkt zu den aktuellen Heilmittelerbringer-Verträgen. Dort kannst du die Verträge mühelos und kostenlos einsehen.
AOK Bayern
http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Baden-Württemberg
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Bremen / Bremerhaven
http://www.aok-gesundheitspartner.de/hb/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Hessen
http://www.aok-gesundheitspartner.de/he/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Niedersachsen
http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Nordost, dazu zählen Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Nordwest Westfalen-Lippe
http://www.aok-gesundheitspartner.de/wl/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Nordwest Schleswig-Holstein
http://www.aok-gesundheitspartner.de/sh/heilberufe/vertraege/index.html
AOK plus Sachsen
http://www.aok-gesundheitspartner.de/sac/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Thüringen
http://www.aok-gesundheitspartner.de/thr/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Rheinland
http://www.aok-gesundheitspartner.de/rla/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Hamburg
http://www.aok-gesundheitspartner.de/hh/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Rheinland-Pfalz
http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Saarland
http://www.aok-gesundheitspartner.de/sl/heilberufe/vertraege/index.html
AOK Sachsen-Anhalt
http://www.aok-gesundheitspartner.de/san/heilberufe/vertraege/index.html
Beispiel vdek (Verband der Ersatzkassen)
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) schließt bundesweite Verträge mit Berufsverbänden ab. Im Bereich Logopädie beispielsweise findest du hier den Vertrag sowohl von LOGO Deutschland mit dem vdek als auch den Vertrag, den dba, dbl und dbs mit dem vdek getroffen haben.
Diese Rahmenberträge findest du auf dieser Seite (Link).
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