Anbieter von Praxissoftware für therapeutische Praxen

Wir haben nach zwei Jahren noch mal den Versuch unternommen Licht in das Dickicht der Angebote von Praxissoftware für Logopädie und Ergotherapie Praxen zu bekommen.

Dazu haben wir Anfragen an folgenden Anbieter geschickt:

  • Theralino
  • Praxxo
  • AZH
  • Amparex
  • Theorg
  • VivoInform
  • Thera-Pi Software
  • Medifox
  • Buchner
  • Henara
  • Lemongrass Software
  • Medifoxdan
  • Synaptos
  • Doc Cirrus
  • Patientify
  • iPrax

Fünf charmante Anbieter haben unsere Fragen beantworten können und wollen. Diese fünf Lösungen stellen wir euch gerne und transparent hier vor. Stand Juni 2022.

Die TOP fünf Praxissoftware Anbieter für Logopädie- und Ergotherapiepraxen

Wir haben ihnen folgenden Fragen gestellt:

  • Unternehmensname und Kontaktdaten.
  • Bitte stell dein Angebot vor.
  • Für welche Nutzergruppe ist die Software?
  • Wie kann man das Programm nutzen?
  • Start und Probe. Gibt es einen kostenlosen Probemonat oder eine Demo-Version zum Testen?
  • Schulung und Support. Wie kann die Nutzer*in das Programm (kennen) lernen. Gibt es Schulungen?
  • Welche Art von Support bietet ihr an (Öffnungszeiten, Kanäle, Kosten)?
  • Dateneingabe. Wie werden die Daten eingegeben?
  • Datensicherung. Wo und wie werden die Daten gespeichert? Gibt es automatische Datensicherungen? Wo und wie gibt es Erste Hilfe bei verlorenen Daten/ Geräten?
  • Terminmanagement. Ist es integriert? (wie, welches System)
  • Gibt es eine Schnittstelle zu einem empfohlenen Terminverwaltungsprogramm? Abrechnung. In wieweit kann die Abrechnung vorbereitet bzw. vollständig selbständig durchgeführt werden?
  • Konditionen. Welche Preismodelle gibt?
  • Herausforderungen/Grenzen. Wo liegen die Grenzen des Systems? Hier bitte etwas Selbstkritik oder geplante
  • Ausbaustufen.

Hier sind die wichtigsten Antworten:

Wie funktioniert die Software?

Praxxo: Software zur Installation auf dem Rechner.

Patientify: Online.

Qikbee: Software zur Installation auf dem Rechner.

Henara: Software zur Installation auf dem Rechner.

VivoInform: Software zur Installation auf dem Rechner.

Schulung und Support

Praxxo: Schulung kann vor Ort, per Fernwartung oder im Schulungsraum bei Firma ukado erfolgen. Support erfolgt über Fernwartung.

Patientify: Zum Start gibt es eine Schulung um dem Nutzer den Einstieg zu erleichtern. Wir bieten Email und Telefon Support an.

Qikbee: Es gibt kostenlose Kennenlern-Webinare, individuelle Schulungen bei Bedarf. Im monatlichen Preis sind Support (telefonisch, E-Mail) und Updates (Programm, Preise, Kostenträger) enthalten.

Henara: Testmonat, Onboarding-Schulung und regelmäßige Webinare kostenfrei. Weitere Sonderschulung sind kostenpflichtig. 

VivoInform: Anwenderschulung (gegen Gebühr), Online Support ( Ticketsystem & Telefonisch), Große Wissensdatenbank, Über 160 YouTube Anwendervideos zur Unterstützung. Öffnungszeiten 8:00 – 16:00 Uhr.

Konditionen

Praxxo: Die Software praxxo ist modulweise aufgebaut. Das Grundmodul BASIC (Stammdaten, Kalender, Verordnungsdokumentation) kann durch Zukauf weiterer Module ergänzt werden. Wichtige Module sind PLUS (Preislisten, Abrechnung, Quittungen, Rechnungen) DTA (Selbstabrechnung mit den Krankenkassen), OFF (Datensynchronisation mit anderer Praxis oder HomeOffice). Ebenso kann das Einzelplatzsystem in ein Mehrplatzsystem (Netzwerk) erweitert werden. Einzelplatz mit BASIC/PLUS/Chipkartenleser ab 399,- (netto) = einmaliger Kaufpreis. Softwarepflege/Wartungsvertrag (monatlich) ab 18,- (netto).

Patientify: Preisliste siehe Webseite.

Qikbee: 35€ plus MwSt monatlich (Support/Updates); die Nutzung der App kostet 3€ plus MwSt; für den Onlinekalender werden 5€ plus MwSt pro Monat berechnet.

Henara: Das ist abhängig von den Services/Modulen die man nutzen möchte. Gern senden wir eine Preisliste zu.

VivoInform: Abo Modell mit kurzen Kündigungsfristen. Transparente Preisgestaltung, ohne versteckte Zusatzkosten. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter (Lizenzen)

Besonderes für memole Kund*innen 

Praxxo: Leser*innen des memole Magazins erhalten auf den Kaufpreis der Module BASIC/PLUS einen Rabatt von 5%. .

Patientify: 25% Rabatt für Neukund*innen.

Qikbee: Falls Du dich bis zum 31.8.2022 für QIKBEE entscheiden, die ersten drei Monate für dich kostenlos.

Henara: Wir bieten den memole Leser*innen für einen Zeitraum bis 31. Oktober 50 % Rabatt für sämtliche Softwarekosten für 1 Jahr.

VivoInform: Wir bieten den memole Leser*innen eine erste kostenlose Web-Demo an. 

Farida Tlili ist LernCoach-Ausbilderin und Heilpraktikerin für Psychotherapie. Sie hat das wirklich tolle Buch “Memoland” geschrieben.

 

Schau dir hier das Interview mit Farida an:

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Shownotes:

Du erreichst Farida Tlili

Farida Tlili – Expertin für Lernprozesse
LernCoach-Profibox

Kelchstr. 10
12169 Berlin
Telefon
030 . 20 06 95 18
Mail mail@lerncoach-profibox.de

Internet:
https://lerncoach-profibox.de/
Memoland findest du direkt hier.

Deinen kostenlosen Geschenk Download von Farida für dich findest du hier.

In diesem memole Interview erfährst du, wie Logopädin Christine Bieh zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.

memole Interview mit Dozentin Christine Bieh

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Shownotes:

Hier geht es direkt zum Kurs von Logopädin und memole Dozentin Christine.

 

Gastbeitrag von Ingrid Yeboah

Die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung oder auch EU-DS-GVO oder DS-GVO sorgt seit ihrer Einführung am 29.05.2018 für viel Aufruhr, Unsicherheiten und ja auch ein wenig Resignation. Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick über die Bedeutung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Tipps für die Inhaber von Therapiepraxen geben.

Um überhaupt zu verstehen, warum es den Datenschutz gibt, muss erläutert werden, dass dieser auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz (Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Grundgesetz) zurückzuführen ist. Danach soll jeder Einzelne selbst über die Benutzung und Verarbeitung seiner Daten bestimmen können. Allerdings fällt die Kontrolle im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung in einer von uns befindlichen Informationsgesellschaft zunehmend schwerer. Mit dem Regelungswerk des Datenschutzrechts soll dem Einzelnen ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben werden, um die Verwendung der Daten nicht über Gebühr zu beanspruchen.
Daher gilt im Datenschutzrecht der Grundsatz, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung oder Norm. Die wesentlichen Vorschriften, die eine Verarbeitung begründen, sind hauptsächlich in Art. 6 der DS-GVO geregelt.
Der Grundsatz der Transparenz verlangt von dem Verantwortlichen, also dem Praxisinhaber *in, die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen bzw. der Patienten “präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache” darzulegen. Übersetzt bedeutet dies, dass jeder Verantwortliche dem Betroffenen so genau wie möglich über die einzelnen Prozesse innerhalb der Verarbeitung aufklären soll. Die Aufklärungspflicht beginnt mit der Kategorie der Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) und endet mit der Information über das Recht, die der Betroffene im Zuge seiner Datenverarbeitung hat und geltend machen kann (z.B. Auskunftsanspruch, Widerruf der Datenverarbeitung etc.)

Des Weiteren muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten einem Zweck dienen, der rechtmäßig und nicht unerheblich ist. Der Zweck sollte vor Beginn klar definiert und auch gegenüber dem Betroffenen kommuniziert werden. Das ist bei einer Praxis für Logopädie /Ergotherapie/ Physiotherapie der Fall, wenn der Patient*in behandelt werden möchte. Ohne mindestens den Namen des Patient*in zu kennen, kann natürlich keine Therapie begonnen werden. Liegt der Zweck nicht mehr vor, sind auch die Daten zu löschen. Damit zusammen hängt auch der Grundsatz der Datenminimierung. Dadurch soll die Verarbeitung der Daten auf das Mindestmaß reduziert werden. Somit werden keine Daten “in Anspruch” genommen, wenn kein Zweck vorliegt, was zu einer Minimierung und angemessenen Datenverarbeitung führt.

Praxistipp: Kontrollieren noch mal den Anmeldebogen in deiner Praxis, ob wirklich alle erhobenen Daten nötig sind, oder eventuell Fragen gestrichen werden können.

Selbstverständlich müssen personenbezogene Daten richtig und aktuell sein. Zum einem bedeutet das, dass die Daten ihrem Verarbeitungszweck entsprechend richtig und vollständig sein müssen. Zum anderem heißt das aber auch, dass sie auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Als Verantwortliche musst Du demnach selbst Maßnahmen schaffen, dass die Daten der Patienten stets richtig sind. Ändert ein Patient seinen Namen oder Wohnsitz, so sind die Daten zu korrigieren und aktualisieren.
Die Löschung der Daten ist ein Kernpunkt des Grundsatzes der Speicherbegrenzung. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, bzw. unrichtige/ nicht aktuelle Daten vorliegen, sind diese zu löschen.
Nicht zuletzt bedarf es einer sorgfältigen und sicheren Verarbeitung der Daten. Sowohl sollte der Zugriff vor Unberechtigten geschützt werden als auch ein Verlust sowie eine Schädigung/Zerstörung vermieden werden.
Praxistipp: erstellst du regelmäßig Sicherungen der Daten auf deinem Praxisrechner? Hast du sie schon einmal auf Vollständigkeit geprüft? Für Papier-Daten: Gibt es eine Kopie?

Die Umsetzung bzw. Befolgung der zuvor genannten Datenschutzgrundsätze müssen nachgewiesen werden (Rechenschaftspflicht). Es ist daher von großer Bedeutung, dass Du alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen ausführlich dokumentierst.

Praxistipp: Dazu ist es ausreichend, wenn man sein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten sorgfältig führt. Sich vielleicht ein individuelles Datenschutzmanagementsystem erstellt, also eigene interne Richtlinien schafft, die im Rahmen der Umsetzung einzuhalten sind. Jede Änderung/ Löschung/ neue Maßnahme festhält. Man muss sich vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde an den Praxisinhaber herantreten könnte mit der Bitte nachzuweisen, dass die Grundsätze eingehalten werden. Wenn man also jeden dieser Schritte, in einem zumutbaren Umfang festhält, sollte das als Nachweis ausreichen.

Aus den Grundsätzen lassen sich auch die durchzuführenden Maßnahmen und/oder Pflichten ableiten.
So dient die Datenschutzerklärung bzw. Patienteninformation dem Grundsatz der Aufklärungspflicht, in der dann die Kategorien der Daten, Zweck, die Speicherdauer und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung festgehalten werden.
Mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Unbefugten der Zugriff verwehrt wird bzw. personenbezogenen Daten unbeschädigt/ unversehrt bleiben.
Das Führen eines Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten schafft die erforderliche Übersicht, dient der Transparenz und verhilft dem Praxisinhaber Risiken oder auch Hürden der Verarbeitungstätigkeiten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Wie eben schon dargetan gilt als Verantwortlicher der/die PraxisinhaberIn. Jeder Verstoß gegen die Grundsätze ist auf den Verantwortlichen zurückzuführen. Daher sollte die Einhaltung des Datenschutzrechtes ernst genommen werden und stiefmütterlich festgehalten werden, damit der Rechenschaftspflicht nachgekommen werden kann.

Welche Maßnahmen nun für den einzelnen zu treffen sind, kann nicht einheitlich bestimmt werden. Aber um die eigene Praxis datenschutzkonform zu machen, empfiehlt es sich zu Beginn einen Status Quo festzuhalten.
Wo werden welche Daten, zu welchem Zweck wie lange gespeichert und warum?
Das fängt bei der Karteikarte der Patienten an und hört womöglich im Computersystem auf.
Wenn die Verarbeitung der Daten ausgelagert oder Tools (Praxisverwaltungssystem, digitale Kalender oder ähnliches) verwendet werden, ist auch dies festzuhalten und gegebenenfalls zu prüfen, ob sich eine Verarbeitung unter Zuhilfenahme von bestimmten Tools mit der DS-GVO vereinbaren lässt. Eine Auslagerung können auch freie Mitarbeiter sein. Dazu gehören bei Vorhandensein einer Homepage Webdesigner/Grafiker. Mit diesen sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Der Abschluss ist deshalb wichtig, weil die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch bei einer Auslagerung in Deiner Verantwortung liegt und mit dem Abschluss eines Vertrages mit Auftragsverarbeiter eine Absicherung geschaffen werden kann, wenn sich die Auftragsverarbeiter vertraglich verpflichten die DS-GVO einzuhalten.

Zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen können folgende Fragen als Anhaltspunkte dienen.
Sind die Karteikarten weggesperrt oder kann jeder darauf zugreifen? Wie sieht es mit dem PC aus? Ist er vor Viren oder Hacking geschützt, werden E-Mails verschlüsselt versendet? Sind Mitarbeiter entsprechend gebrieft und haben eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben? Wie ist der Zutritt zu der Praxis?

Allein schon die die Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation dieser Fragen führt einem selbst vor Augen, wo eventuell noch Sicherheitslücken bestehen und wie diese überwunden werden können.

Datenschutzbeauftragter

Wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, ist zum einen davon abhängig , ob die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt oder ob die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorien personenbezogener Daten liegt. Abzugrenzen ist die Kerntätigkeit von der Nebentätigkeit innerhalb der Praxis. Wenn also die Verarbeitung der personenbezogener Daten lediglich dazu dient, Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und nicht für die Umsetzung der Dienstleistung ausschlaggebend ist, liegt die Kerntätigkeit nicht in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Kopfzerbrechen bereitet bei Praxen eher der Aspekt der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wozu auch Gesundheitsdaten zählen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schränkt zusätzlich die Anzahl der Mitarbeiter ein und schließt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus, sobald die Schwelle von 10 Mitarbeitern nicht überschritten ist.
Praxen, die unter dieser Schwelle liegen, sind nicht schon deshalb verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu nennen, weil sie standardmäßig mit Gesundheitsdaten ihrer Patienten arbeiten. Eine Benennung ist vielmehr danach zu bestimmen, wie risikoreich die Datenverarbeitung für die Rechte des Patienten ist, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, ob sie in der Praxis verbleiben oder auch überregional oder sogar international verarbeitet werden und wie viele Personen bzw. Mitarbeiter letztendlich mit der Verarbeitung der Daten betraut sind.

Ich empfehle bei Unsicherheiten und Fragen auch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu konsultieren.

Die Gastautorin

Ingrid Yeboah, ich bin Rechtsanwältin und habe mich im Sommer 2017 mit einer ehemaligen Studienkollegin selbstständig gemacht. Wir beraten Künstler und Menschen aus der Kultur- und Kreativbranche auf den Gebieten des Urheber-, Medien-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Vordergründig geht es um die Erstellung von Lizenzverträgen, AGB oder auch die Anmeldung von Marken oder die gerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung von Ansprüchen aus geistigem Eigentum. Da mich die Kultur -und Kreativszene privat auch sehr interessiert, bin ich dankbar, dies in meinem Job miteinfließen lassen zu können.

Ingrid Yeboah, LL.M. 
Rechtsanwältin

IY Legal Rechtsanwaltskanzlei
Friedrichstr. 61
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 959996390

mail i.yeboah@iy.legal
www.iy.legalhttps://yw-recht.de/

Weiterführender memole Artikel zur DSGVO in Logopädiepraxen und Ergotherapiepraxen. vom Mai 2018.

Im folgenden Interview habe ich die große Freude den Erfinder der SpeechCare App zu sprechen. Stefan Böhm, selbst Logopäde, erzählt von der Entwicklung der mittlerweile sieben Apps für Therapeuten. Wie er sie testet, und welche Vorteile Logopäden und Sprachtherapeuten bei der Verwendung haben.

 

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Auf der Website von SpeechCare kannst du dich über die verschiedenen Apps informieren.

Die Apps findest und kaufst du in dem App-Store deines Betriebssystems. Also beispielsweise die App “(LRS) Lese- Rechtschreibschwäche” im Google Store oder im App Store.

Du erreichst Stefan unter dem Mail info@speechcare.de

 

Als Therapeutin/Therapeut fragst du dich sicher auch häufig, wie du dein Wissen noch besser “an den Patienten bringen” kannst. Wissenschaftlich sind sie nicht bewiesen, aber die Annahme, dass es unterschiedliche Lerntypen gibt, liegt nahe. Besonders, da wir wissen, dass jeder Mensch unterschiedlich sensibel auf Außenreize reagiert. Die unterschiedliche Ausprägung der Sinnesorgane legt natürlich nahe, dass wir diese unterschiedlich gerne nutzen. Zum Wahrnehmen im Allgemeinen, aber natürlich auch zum Lernen.

 

Der visuelle Lerntyp

Der visuelle Lerntyp lernt am besten und schnellsten über das Sehen. Schaubilder, graphisches Lermaterial und das Beobachten unterstützen seinen Lernprozess.

 

Der auditiver Lerntyp

Der auditive Lerntyp kann alles, was er akustisch wahrnimmt, besonders gut aufnehmen und verarbeiten. Vorträge, lautes Vorlesen und das eigene Verbalisiern von Lerninhalten helfen ihm beim Lernen.

 

Der hapitscher Lerntyp

Der haptische Lerntyp lernt besonders gut über das Anfassen und die Informationsaufnahme über die Hände. Bewegungen und praktisches Tun helfen ihm, Lerninhalte wahrzunehmen und abzuspeichern.

Der kommunikativer Lerntyp

Der Kommunikative Lerntyp lernt am schnellsten, wenn er die Lerninhalte in der Kommunikation mit anderen austauscht. Nachfragen, Erklärungen und Diskussionen erzielen bei ihm die größten Lernerfolge.

 

 

Aktueller Stand der Wissenschaft

In der Kognitivwissenschaft spricht man heute allerdings lieber von “Lernstilen”: Das sind kognitive und affektive Lern-Verhaltensweisen, die stabil bleiben. Also bevorzugte Lernmethoden und Lernmittel. Sie beschreiben, ob dein Patient lieber mit Büchern, Videos oder in Lerngruppen lernt.

Was sind deine Fortbildungthemen für das Jahr 2019? Zu welchen Themen würdest du dich gerne weiterbilden?

Im Gründungsjahr 2018 sind schon einige Kurse in unserer Online-Akademie erschienen. Gestartet sind wir im Januar mit den beiden Kursprototypen Kurs Eins Neurofunktions!therapie nach Elke Rogge und der Ronnie Gardiner Methode, Kurs Zwei mit Ronnie Gardiner und Stefanie Lockau geb. Riedelbauch. Diese Kurse enthielten zwar schon die memole Zertifikate, aber noch keine nennenswerten Videos und maximal einen Audiobeitrag.

Die beiden neuen Kurse

Durch das Feedback der zahlreichen Nutzer der ersten Kurse konnten wir bereits die nächsten beiden Kurse noch besser gestalten. Nämlich nach euren Wünschen! Es sind die Kurse

Diese Kurse enthalten

  • ein ausführliches Kursskript
  • einen Download (z.B. ein hochwertiger neuer Anamnesebogen oder Übungsblätter)
  • bis zu 9 Videos, in denen Inhalte, Techniken oder Hilfsmittel gezeigt und erklärt werden
  • bis zu 5 Audios unter anderem mit Hörbeispielen
  • viele Schaubilder mit ausführlichen Erklärungen

Die nächsten vier Kurse, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, haben die Inhalte

  1. Musiktherapie
  2. Einsatz von Sketchnotes in der Therapie
  3. Kindliche Sprachdiagnostik
  4. AfSP

Wenn du über die Veröffentlichung dieser Kurse informiert werden möchtest, kannst du dich hier für die memole-Samstagspost eintragen. 

Welche Themen interessieren dich darüber hinaus?

Was möchtest du gerne in einem Online-Kurs lernen?

  • welche Themengebiete interessieren dich ganz persönlich?
  • welche Methoden, Theorien oder Ansätze?
  • welche Originale möchtest du -zumindest in Form eines Online-Kurses- unbedingt noch mal kennenlernen?

Und auf welche Art möchtest du es am liebsten lernen?

  • Ein Kurs, unterteilt in Module und Lektionen, so wie es aktuell ist
  • oder lieber ein ausführliches Interview mit einer/m Expert*in?
  • Oder doch ganz anders?

Schreib mir gerne persönlich deine Vorschläge und Ideen, dann werde ich versuchen sie in die Planung miteinzubeziehen!

Diagnostikverfahren für Kindersprache gibt es sehr sehr viele. Ich habe hier einige Wichtige für dich zusammengetragen. Natürlich kannst und brauchst du sie nicht alle in deinem Therapiezimmerschrank zu haben. Das wäre dann doch ein bisschen viel bei mehr als 50 Verfahren, aber kennen solltest du sie! ?

AfSP

Analyse freier Schriftsprachproben

1. Auflage 2011
von Jens Kramer, Frauke Ludewig

ADST
Allgemeiner Deutscher Sprachtest

2., aktualisierte und verbesserte Auflage
von J. Steinert

AWST

Aktiver Wortschatztest für 3- bis 5-jährige Kinder

von Christiane Kiese-Himmel
und die Revision AWST-R

BAKO 1-4
Basiskompetenzen für Lese-Rechtschreibleistungen

Ein Test zur Erfassung der phonologischen Bewusstheit vom ersten bis vierten Grundschuljahr
2., ergänzte und aktualisierte Auflage
von Claudia Stock, Peter Marx, Wolfgang Schneider
Herausgeber: Marcus Hasselhorn, Ulrich Trautwein, Wolfgang Schneider

BISC

Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten

2., überarbeitete Auflage 2002
von H. Jansen, Gerd Mannhaupt, Harald Marx, H. Skowronek

DRT 1
Diagnostischer Rechtschreibtest für 1. Klassen

2., aktualisierte Auflage 2003
von Rudolf Müller

DRT 5
Diagnostischer Rechtschreibtest für 5. Klassen

von Martin Grund, Rainer Leonhart, Carl Ludwig Naumann
Herausgeber: Marcus Hasselhorn, Wolfgang Schneider, Ulrich Trautwein

EBD

Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation 3-48 Monate

Eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte
von Ulrike Petermann, Franz Petermann, Ute Koglin

EBD

Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation 48-72 Monate

Eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte
von Ute Koglin, Franz Petermann, Ulrike Petermann

ELFE 1-6

Ein Leseverständnistest für Erst- bis Sechstklässler
1. Auflage 2006
von Wolfgang Lenhard, Wolfgang Schneider

Entwicklungsorientierte Sprachdiagnostik bei Kindern mit geistiger Behinderung

Maren Aktas
Bielefelder Institut für frühkindliche Entwicklung e.V., Hilden
August 2012

ESGRAF-MK

Evozierte Diagnostik grammatischer Fähigkeiten für mehrsprachige Kinder

November 2011
von Hans-Joachim Motsch

ESGRAF-R

Modularisierte Diagnostik grammatischer Störungen – Testmanual

Revision
September 2013
von Hans-Joachim Motsch

FiPS-S – Überprüfung Sprachstand

Fähigkeiten im Puzzle Spiel erfassen- SPRACHE
für 4 bis 5 Jährige

FRAKIS
Fragebogen zur frühkindlichen Sprachentwicklung im Altersbereich von 1 bis 2 Jahren

FRAKIS (Standardform) und FRAKIS-K (Kurzform)
2009
von Gisela Szagun, Barbara Stumper, Satyam Antonio Schramm

HASE

Heidelberger Auditives Screening in der Einschulungsuntersuchung

von Hermann Schöler und Monika Brunner

HSET
Heidelberger Sprachentwicklungstest

2., verbesserte Auflage 1991
von Hannelore Grimm, Hermann Schöler

HSP 1-10
Hamburger Schreib-Probe 1-10

6., neu normierte Auflage 2012
von P. May

KISTE
Kindersprachtest für das Vorschulalter

1. Auflage 1994
von D. Häuser, E. Kasielke, U. Scheidereiter
Herausgeber: Karlheinz Ingenkamp

Kö.Be.S. Kids

Anwendung und Erarbeitung von resultierenden Therapiezielen

LiSe-DaZ Linguistische Sprachstandserhebung

Deutsch als Zweitsprache
von Petra Schulz, Rosemarie Tracy

LOGO Ausspracheprüfung

von Ilse Wagner, Bilder von Julia Kleinheins
Komplett mit Bilderbuch, Diagnoseheft, Screening und Handbuch
Überarbeitete Neuauflage 2011

MAUS

Münchner Auditiver Screeningtest für Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen

Münchner Screening of Auditory Perception Disorders
von A.  Nickisch, C.  Heuckmann , T.  Burger , C.  Massinger

MSS

Marburger Sprach-Screening

Ein Sprachprüfverfahren für Kindergarten und Schule
von I. Holler-Zittlau, W. Dux, R. Berger

NRDLS
The New Reynell Developmental Language Scales
auch REYNELL Skalen

Speech and Language Therapists
edition 2011
von S. Edwards, C. Letts, I. Sinka

Passiv & Co – Ein Satzverständnistest für Kinder ab 4 Jahren

1. Auflage 2017
von Antje Lorenz, Jeannine Schwytay, Frank Burchert

PDSS

Patholinguistische Diagnostik bei Sprachentwicklungsstörungen

von Christina Kauschke, Julia Siegmüller
Dezember 2009

Pizzamiglio
Sprachverständnistest für 4-6 Jährige

P-ITPA
Potsdam-Illinois Test für Psycholinguistische Fähigkeiten

1. Auflage 2010
von Günter Esser, Anne Wyschkon

PLAKSS

Psycholinguistische Analyse kindlicher Aussprachestörungen

Vollständig überarbeitete Neuauflage der PLAKSS ist PLAKS-II
2., vollständig überarbeitete Neuauflage der PLAKSS 2014
von Annette Fox-Boyer

Rosetti

The Rossetti Infant-Toddler Language Scale (Die Rossetti Säuglings-Kleinkind-Sprachskala)

von Louis Rosetti

RWT

Regensburger Wortflüssigkeits-Test

1. Auflage 2001
von Steffen Aschenbrenner, Oliver Tucha, Lange

(Schrift-) Sprachdiagnostik heute

theoretisch fundiert, interdisziplinär, prozessorientiert und praxistauglich Taschenbuch
November 2013
von Johanna Fay

SCREEMIK 2

Screening der Erstsprachfähigkeit bei Migrantenkindern (Russisch-Deutsch, Türkisch-Deutsch)
Computergestütztes Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes in der Erstsprache bei Kindern mit Migrationshintergrund
1. Auflage 2008
von Lilli Wagner

SET 3-5

Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren

von Franz Petermann

SET 5-10

Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren

3., aktualisierte und teilweise neu normierte Auflage
von Franz Petermann

SETK 2
Sprachentwicklungstest für zweijährige Kinder (2;0–2;11 Jahre)

Diagnose rezeptiver und produktiver Sprachverarbeitungsfähigkeiten

2., überarbeitete und neu normierte Auflage

von Hannelore Grimm

SETK 3-5
Sprachentwicklungstest für drei- bis fünfjährige Kinder

Diagnose von Sprachverarbeitungsfähigkeiten und auditiven Gedächtnisleistungen
3., überarbeitete und neu normierte Auflage
von Hannelore Grimm

SLS 1-4

Salzburger Lese-Screening für die Klassenstufen 1-4

von Heinz Mayringer, Heinz Wimmer

SLS 2-9

Salzburger Lese-Screening für die Schulstufen 2-9

von Heinz Mayringer, Heinz Wimmer

SLRT

Salzburger Lese- und Rechtschreibtest

von Kristina Moll, Karin Landerl

SLRT-II

Lese- und Rechtschreibtest
Weiterentwicklung des Salzburger Lese- und Rechtschreibtests
von Kristina Moll, Karin Landerl

SSV

Sprachscreening für das Vorschulalter

von Hannelore Grimm
Standardisierte Erfassung des erreichten Sprachentwicklungsstands
Kurzform des SETK 3-5

Störungen der Sprachentwicklung

Grundlagen – Ursachen – Diagnose – Intervention – Prävention
August 2012
von Hannelore Grimm

TEPHOBE

Test zur Erfassung der phonologischen Bewusstheit und der Benennungsgeschwindigkeit

Januar 2016
von Andreas Mayer

TPB

Test für Phonologische Bewusstheitsfähigkeiten

von Silke Fricke, Blanca Schäfer

TROG-D

Test zur Überprüfung des Grammatikverständnisses

Herausgeberin:  Annette Fox-Boyer

TSVK

Test zum Satzverstehen von Kindern

Eine profilorientierte Diagnostik der Syntax
1. Auflage 2011
von Julia Siegmüller, Christina Kauschke, Susanne von Minnen, Dagmar Bittner

WWTT

Wedemärker Wahrnehmungs-Trennschärfetest

Teil des Prüfset zum Warnke-Prüfverfahren (Lernen/Aufmerksamkeit/Hörverstehen/Automatisierung)

WWT 6-10

Wortschatz- und Wortfindungstest für 6- bis 10-Jährige

September 2011
von Christian W. Glück

Zollinger Entwicklungsprofil

Die Entdeckung der Sprache, 9. Auflage 2015
von Barbara Zollinger

 

 

Außerdem gibt es vom “AWMF – Portal der Wissenschaft” ein sehr übersichtliches Dokument zu den Leitlinien “Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen (SES), unter Berücksichtigung umschriebener Sprachentwicklungsstörungen (USES)” (2011).

Dort findest du ab Seite 66 noch einmal eine Übersicht über: Die “Allgemeine Sprachentwicklungsdiagnostika zur Feststellung von Risiken für eine Störung von Sprachverständnis und Sprachproduktion bzw. Prüfung der altersgemäßen Entwicklung”. Du kannst das PDF hier herunterladen.

 

Ergänzungen

Sicher gibt es hier noch Tests zu ergänzen. Schreib mir gerne, dann füge ich deine Ergänzungen hinzu. Herzlichen Dank! ?

Diese Liste kannst du dir auch als PDF downloaden. Viel Vergnügen!

Was ist eigentlich gendern und ist das nötig?

Gendern ist laut Duden das “Gender-Mainstreaming (auf etwas) anwenden”. Ich finde das hilft nur wenig weiter. Worum es mir hier geht trifft eher der Wikipedia Artikel, mit dem Absatz”. Außerdem steht das Wort für einen geschlechterbewussten Sprachgebrauch, der im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter mit Modifikationen der herkömmlichen Sprache einhergeht.” Das klingt doch gleich viel plausibler und hat einen hohen Stellenwert!

Denn, auch die Sprachwahl prägt den Eindruck von Dingen!

 

Bisher

In der Vergangenheit habe ich die Form „Therapeutinnen und Therapeuten“ gewählt. Das ist aber -vor allem bei

Therapeutinnen und Therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

einfach zu lang und umständlich. Sprechen würde ich wahrscheinlich viel eher eher „Logos, Ergos und Physios“-  aber das ist wirkt auch nicht professionell. Und vielleiht versteht es auch nicht jeder.

Zukünftig

Ich übernehme von nun an die verkürzte Form „Therapeut*innen“, wie die Edition F es vormacht. So ist es für dich vermutlich auch viel einfacher zu lesen.

Ein Gespür für dieses Thema und gute Tipps habe ich auf der Seite “Geschickt gendern – das Genderwörterbuch” gefunden. Auf dieser Website gibt Johanna Usinger “Übersetzungstipp” in genderneutrale Sprache. Ihre Hauptargumente, warum es wichtig ist der Wortwahl mehr Beachtung zu schenken sind:

  1. Sprache beeinflusst unser Denken
  2. Frauen nicht nur mitmeinen
  3. Demokratisch schreiben
  4. Stereotype Rollenbilder aufheben

Mit guten Beispielen untermauert sie ihre Thesen und hilft bei der Umsetzung mit ihrem Wörterbuch.

Fortbilden der Zukunft

Aktuell absolviert man nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium. Häufig folgt in den ersten Berufsjahren sogar noch ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung, zumindest aber eine oder mehrere weitreichende Zusatzweiterbildungen. Das ist häufig nötig, denn Ausbildungs- und noch mehr Studieninhalte- sind so schnell veraltet, dass die Curricula gar nicht so schnell angepaßt werden (können) wie Inhalte entstehen (und wichtig werden).

Ausbildung zur Therapeutin / zum Therapeut

Als Therapeutin/ Therapeut beispielsweise ist es nach der breit angelegten Ausbildung wichtig, sich wenigstens in einer Handvoll Bereichen noch mehr Spezialwissen anzueignen. Dieses vertiefte Wissen kann innerhalb der Ausbildung häufig gar nicht vermittelt werden. Das liegt daran, dass die Kenntnisse und Methode in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie enorm zugenommen haben. Die Zeit während der Ausbildung dient deshalb vor allem zur Bildung einer soliden Wissensbasis. Für vertieftes Spezialwissen reicht die Zeit (und manchmal vielleicht auch das Wissen der Lehrkräfte) häufig nicht aus.

Der Abrechnungsgrund

Ein nicht zu vernachlässigender Grund für den Besuch von Fortbildungskursen ist natürlich auch, dass Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Therapiepraxis einige Positionen erst abrechnen können, wenn sie ein Zertifikat in dem betreffenden Bereich erworben haben. Beispielsweise einen „Bobath Grundkurs“ oder “Manuelle Lymphdrainage” (siehe als Beispiel Vergütungsvereinbarung und die Informationen zum sektoralen Heilpraktiker für die Logopädie und Ergotherapie).

Und wie sieht es in der Zukunft aus?

In näherer Zukunft ändert sich die Ausbildungsordnung. Ausbildungen werden deutlich günstiger bis kostenfrei für die Schüler. Die ergänzenden Fortbildungen jedoch werden nicht kurzfristig durch staatliche Zuschüsse zu einem kostenlosen Produkt. Denn Akademien sind privatwirtschaftliche Institute, die Dozentinnen und Dozenten als Honorarkräfte für einen bestimmten Auftrag verpflichten. Das dort vermittelte Spezialwissen ist manchmal noch so frisch und exklusiv, dass es noch in keinen Lehrplan aufgenommen wurden bzw. es noch keine Printveröffentlichungen darüber gibt.

Lehrbücher

Und wird es überhaupt noch Druckerzeugnisse geben? Werden wir nicht vielleicht alle Lehrbücher mindestens als schlichtes eBook, besser aber noch als multimedialer Kurs oder digitales Nachschlagewerk nutzen? Wahrscheinlich werden wir es auch nicht mehr -wie in den Neunzigern- besitzen, sondern für die Zeit des Lernens ausleihen.

Was erhoffst du dir im Hinblick auf Fortbildungen für Verbesserungen für deinen Therapeutenalltag? Ich bin gespannt auf deine Impulse!