Geschenke für Mitarbeiter*innen in Therapiepraxen

Die Mitarbeitenden deiner Logopädie oder Ergotherapie Praxis leisten ganze Arbeit und geben täglich ihr Bestes für die  Patienten und die Praxis!

Anerkennung!

Du möchtest Ihrer Arbeit nicht nur mit Worten anerkennen, sondern ihnen auch etwas Schenken. Vom Blumenstrauß zum memole-Gutschein ist alles möglich. Aber welche Geschenke an die eigenen Mitarbeitenden sind steuerlich günstig? Hier erfährst du wie du schenkst und alle deine Mitarbeitenden den größtmöglichen Mehrwert von deinem Geschenk haben -und die nicht unnötig Steuern zahlst!

Geschenke an Mitarbeiter*innen vergibt man als Praxisinhaber*in oder Teamleiter*in gerne.

Abgabefreie Geschenke sind am allerbesten!

Inhaber*innen von Therapiepraxen können ihren Mitarbeitenden zwei unterschiedliche Arten von Geschenken machen.

Möglichkeit 1

Einfach ist die abgabenfreie Gabe in Höhe von 44€ pro Mitarbeiter*in pro Monat. Diese Sachzuwendungen in Form einer Sache (kein Bargeld!) sind laut Einkommenssteuergesetz steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Aufgrund der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) wird die Steuerfreiheit auch für die Sozialversicherung übernommen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV).

Ganz wichtig

1. Eine Umrechnung der monatlichen Freigrenze auf einen Jahresbetrag ist nicht zulässig.
2. Diese Steuervergünstigungen gilt nur für gelten für Gutscheine und „echte Dinge“

Möglichkeit 2

Bei einem persönlichen Anlass kann der/die Praxisinhaber*in 60€ steuerfrei an den/die Mitarbeiter*in verschenken.
Aber was ist ein persönlicher Anlass?

  • Ein Mitarbeiterjubiläum,
  • die Geburt eines Kindes,
  • Rückkehr nach langer Krankheit oder
  • ein Willkommensgruss sind persönliche Anlässe des Beschenkten.
    Das Weihnachtsfest fällt dagegen nicht darunter!

Vorteil

Beide Freigrenzen haben nichts miteinander zu tun, sie können nebeneinander ausgeschöpft werden und werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Bei der Sachzuwendungsfreigrenze von 44 € handelt es sich um einen Monatswert, der Anlass der Zuwendung spielt keine Rolle. Man kann diese Freigrenze jeden Monat ausnutzen. Gleichzeitig kann der Mitarbeiter zum persönlichen Ereignis ein Geschenk bis zu 60 € abgabenfrei erhalten. Wer innerhalb eines Monats Geburtstag und Hochzeit hat, kann daher 2 Aufmerksamkeiten im Wert von bis zu 60 € erhalten (R 19.6 LStR). Die Steuerfreistellung für Aufmerksamkeiten führt in der Sozialversicherung zur Abgabenfreiheit (§ 1 Abs. 1 Nummer 1 SvEV).

Ich habe mich für diese Auflistung und Beschriebung gründlich informiert, dennoch kann ich für die oben genannten Informationen keine Gewähr übernehmen. Bitte informiere dich zusätzlich selbst oder frage eine Steuerberater*in.

Folgendes sind meine Quellen

Wenn du selbst weiter recherchierst, achte darauf, dass du aktuelle Informationen liest.