In diesem Video lernst du Logopädin Katharina Böhm im memole Interview mit Silke Bernhardt kennen. Sie berichtet, wie sie die auf die Idee zu den facettenreichen Wimmelbildern und dem Therapiematerial von Logospielwelt gekommen ist.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
So erreichst du Katharina Böhm::
Website: Logospielwelt
Mail: info@logospielwelt.de
Unsere Gastautorin Helen Mensen rückt das Wohlbefinden und die Gesundheit am Arbeitsplatz in den Fokus. Ihre Motivation schöpft sie aus vielfältigen, praktischen Arbeitsprojekten mit therapeutisch-pädagogischem Fachpersonal, aus geballtem Wissen aus ihrem Masterstudium Public Health sowie aus ihrer über zwölfjährigen Berufs- und Beratungspraxis im Bereich Logopädie.
Der folgende Artikel soll alle Therapeuten und Therapeutinnen aus den Heilmittelberufen zum Handeln anregen, um persönliche Beanspruchungen aufzudecken und die eigene Gesundheit im Therapiealltag zu stärken.
Die Heilmittelberufe sind vielfältig. Kein Therapiealltag gleicht dem anderen. Innerhalb kurzer Zeit und mehrmals am Tag wechseln Fachkräfte für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie ihren Fokus von einer Person auf die nächste. Therapeutisches Wissen aus unterschiedlichen Themenbereichen wird schnell und sicher abgerufen – eine Stärke, die Fachkräfte in Therapieberufen wie selbstverständlich leisten und die Kraft und Energie fordert. Immer mit dem Ziel: die Lebensqualität und das Wohlbefinden der zu behandelnden Personen zu verbessern und sich bestmöglich um diese zu kümmern.
Therapiealltag kann belastend sein
Es gibt viele Situationen, die deine Gesundheit im Therapiealltag auf den Prüfstand stellen – egal ob du Berufseinsteiger*in bist, gerade den Job gewechselt hast oder langjährig im Berufsleben stehst: Patientengeschichten, die dich berühren, Wissensunsicherheiten im therapeutischen Arbeiten, Erwartungen von Arbeitgebern, Arbeitgeberinnen und Krankenkassen, Zeitdruck oder die durch Digitalisierung und Homeoffice entstehende Entgrenzung zwischen Arbeits- und Privatleben. Das sind Belastungen, auf die du mit unterschiedlichen Beanspruchungen reagierst: muskuläre Reaktionen wie Kopf- oder Rückenschmerzen oder emotionale Reaktionen wie Angespanntheit und Gereiztheit gehören dazu.
Richte Deinen Fokus auf Dich
Wage den Perspektivwechseln und rücke dich in deiner Arbeitswelt in den Fokus. Mache hierzu eine kleine Übung: Denke an deine letzten vier Arbeitswochen zurück. Gab es Signale deines Körpers, die auf Beanspruchung in deinem Arbeitsalltag hindeuteten? Rückenschmerzen, Gereiztheit, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Verspannungen? Kennst du solche Situationen? Weißt du, wie du damit umgehen kannst?
Das Wissen, wie du solchen Belastungen begegnest, findet in der therapeutischen Ausbildung und im Studium kaum Platz. Werde daher selber aktiv: Erweitere dein Wissen über das Entstehen von Arbeitsanforderungen und einen gesunden Umgang damit. Schärfe dein Auge für die individuellen Bereiche, die dich fordern. Erkenne, welche Bereiche dir Energie geben. Entwickle aus deinen Beobachtungen Strategien, die deine persönlichen Beanspruchungen auflösen – mit dem hervorragenden Ergebnis, dass du so lernst, dich prima um dich selbst zu kümmern und deine Arbeitszufriedenheit wahrst.
Selbstreflektion ist wichtig
Ein kleines Beispiel: Du startest gerade frisch ausgebildet in deine erste Praxisanstellung oder hast den Job gewechselt. Nach zwei Vollzeitwochen arbeitest du vermehrt angespannt und startest schon morgens häufig mit Kopfschmerzen in den Tag. Dein Wohlbefinden auf der Arbeit leidet und Du bist ratlos, woran das liegt.Schau genau hin und entdecke die Gründe. Eine gute Selbstreflektion und Eigenbeobachtung in unterschiedlichen Bereichen sind nun erforderlich:Du beschreibst dich im Allgemeinen eher als strukturierte Person. Zudem spürst du, dass dir in deinem Therapiealltag zwischen dem Wechsel von einer Therapie zur nächsten ein Ruhemoment fehlt, um die vergangene Therapie abzurunden und den folgenden Behandlungsplan zu sichten. Dein Arbeitszeitplan wurde dir vorgegeben: Nur eine 45-minütige Mittagspause am Tag, leider meist gefüllt mit beruflichen Telefonaten. Das macht dir enormen Zeitdruck. In Ruhe zu Essen schaffst du nicht.
Lösungen sind vielfältig
Was kann dir nun helfen? Eine Lösungsstrategie kann sein, deinen Arbeitsplan nach deinen Bedürfnissen zu verändern. Vielleicht entzerrt eine minimale Zusatzpause am Vor- und Nachmittag bereits deinen Zeitdruck? Oder dir hilft es morgens, statt auf den letzten Drücker, lieber besonders pünktlich 30 Minuten vor Arbeitsbeginn in der Praxis zu sein? So kannst du den anstehenden Tag noch einmal strukturieren. Diese Vorbereitung gibt dir Sicherheit, kann Anspannungen auflösen und deine Kopfschmerzen reduzieren. Zusätzlich bemerkst du sogar, dass die neu entstandenen, morgendlichen Austauschmöglichkeit mit Kollegen und Kolleginnen dir Energie für den Tag geben. Oder es bleibt Zeit für ein kurzes Frühstück, das den Mittagshunger reduziert. Erkennst du dich wieder? Durch solche Strategien kannst du Beanspruchungen lösen. Und es gibt noch viele weitere Möglichkeiten.
Lebe deine neuen Strategien
Du merkst: Gesunde Lösungen benötigen deinen selbstreflektierten Blick auf die individuelle Arbeitssituationen und eine Portion Ideenreichtum. Auch ist es wichtig, dass du neue Ideen und Strategien lebst, ausprobierst und immer wieder anpasst. Es ist im Therapiealltag nicht notwendig, sich den Voraussetzungen, Belastungen und resultierenden Beanspruchungen ausschließlich hinzugeben. Du kannst selbst ein Teil der Lösung sein. Du hast es in der Hand: Entwickle gesunde Strategien und meistere deine Belastungssituationen, indem du persönliche Energieressourcen auffüllst – das ist der Schlüssel zu langfristigem Wohlbefinden, deinem gesunden Arbeitsalltag und zu erfolgreicher Therapiearbeit!
Gastbeitrag von LogoLeon Mit der LogoLeon-Produktwelt zeigen wir euch Eltern, wie wichtig der Mund für die natürliche Entwicklung eurer Kinder ist und wie sie ihn spielerisch erforschen können. Vielleicht werdet ihr als Fachpersonal von (werdenden) Eltern angesprochen und nach „dem perfekten“ Schnuller gefragt. Leider lässt sich aber immer häufiger erkennen, dass Eltern den Weg […]
Farida Tlili ist LernCoach-Ausbilderin und Heilpraktikerin für Psychotherapie. Sie hat das wirklich tolle Buch “Memoland” geschrieben.
Schau dir hier das Interview mit Farida an:

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Shownotes:
Du erreichst Farida Tlili
Farida Tlili – Expertin für Lernprozesse
LernCoach-Profibox
Kelchstr. 10
12169 Berlin
Telefon
030 . 20 06 95 18
Mail mail@lerncoach-profibox.de
Internet:
https://lerncoach-profibox.de/
Memoland findest du direkt hier.
Deinen kostenlosen Geschenk Download von Farida für dich findest du hier.
Die Logopädinnen Verena Dineiger und Manuela Meißner setzen sich für individuell geeignete Kommunikationssystem für ihre Patienten ein. Sie unterstützen in ihren Praxen bei:
- der Beantragung von elektronischen Kommunikationsmitteln.
- der Erstellung von Kommunikationsmappen.
- der Vernetzung von Familie, Schule, Kindergarten, SVE, SPZ und Therapeuten.
- der Umsetzung des jeweiligen Kommunikationssystems im Alltag.
Außerdem haben sie eigene Spielebücher, Kommunikationsmappen und Versbüchlein entwickelt. Diese Materialien kannst du auf ihren Fortbildungen kaufen.
Lerne Verena und Manuela im memole Interview kennen.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Link zu
KommuBiS – Kommunikation mit Bildern im Spiel
Zu den Fortbildungen von Manuele und Verena
Im Juni 2020 erhältst du einen Rabatt auf die Versbüchlein. Melde dich per Mail und erwähne das memole Interview. Dann wird dir der Rabatt angerechnet.
Kontakt
Logopädische Praxis von Verena Dineiger
Waldstraße 16
92637 Letzau
0961/4 70 29 55
Logopädische Praxis von Manuela Meißner
Rupprechtsreuth 18
92708 Mantel
09605/92 49 70
Ausnahmezustand der besonderen Art
Seit Mitte März 2020 sind die Nachricht voll von Informationen über das Corona Virus. Neuigkeiten und auch Ängste gehen um. Um zumindest die “gefühlte Angst” im Zaum zu halten hilft es dir, dich mit den Fakten auseinander zusetzen (z. B. in dem du in hochwertigen Quellen fundiert nachliest wie beim RKI) und dir regelmäßig Pausen nimmst, soweit das möglich ist (z. B. durch Meditationen).
Was ändert sich?
Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind aufgefordert das Haus nur noch für dringen Erledigungen zu verlassen. Viele Patienten gehen dadurch auch nicht mehr zu Ihren logopädischen oder ergotherapeutischen Terminen. Sehr schnell haben die Berufsverbände und Krankenkassen die Videotherapie erlaubt.
Welche Möglichkeiten ergeben sich dadurch?
Dadurch können Therapeut*innen zu einem kleinen Teil an Patieten Kontakt halten. Vielleicht dort auch Therapie im Ansatz probieren. Grundsätzlich leben und profitieren alle Therapien vom persönlichen menschlichen Kontakt zwischen Therapeut und Patient. Aber in der aktuellen Situation ist Videotherapie “das Beste, was wir kriegen können”.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
2020-03-24 Elterninfo zur Teletherapie from memole® on Vimeo.
In diesem Video, welches sich an Eltern von Therapiekindern richtet, erkläre ich genau das. Das Video soll sie einladen, der Videotherapie einen Versuch zu geben. Aus verschiedenen Gründen.
Mit welchem Programm läßt sich die Videotherapie umsetzen?
Zum Beispiel funktioniert das mit dem Programm Zoom. In diesem Video zeige ich dir erste Schritte und kleine Tricks, damit du deine erste Therapie starten kannst.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Interview mit Christine Bieh über Kinesio Taping in der Logopädie
Bildung, Buchempfehlung, Ergotherapie, Ergotherapieausbildung, Gesetzliche Krankenkasse, Heilmittelerbringen, Kinesiotaping, Kongress, Lehrplan, Logopädie, Logopädieausbildung, Mitarbeiter, online, Physiotherapie, Private Krankenkasse, Seminar, Taping, Therapeutenausbildung, Therapiematerial, Therapiemethode, Therapiepraxis, Zertifikat, Zertifikatsposition, ZusatzversicherungIn diesem memole Interview erfährst du, wie Logopädin Christine Bieh zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.
memole Interview mit Dozentin Christine Bieh

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Shownotes:
Hier geht es direkt zum Kurs von Logopädin und memole Dozentin Christine.
Im ausführlichen memole Interview mit Eva Büchel erzählt die sympathische Logopädin und Praxisinhaberin aus Stuttgart, welche Vorteile sie in der Matrix-Rhythmus-Therapie sieht. Sie berichtet von ihren Fort- und Weiterbildungen dazu und hat einige Erfolgsgeschichten parat.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Und hier die im Interview versprochenen Links:
Die Forschung zur Therapie findet im Dr. Randoll Institut statt.
Ein anschaulicher Patientenbericht im Matrix Health Magazin.
Ein Bericht über Kindertherapie mit MaRhyThe.
Website der Praxis von Eva Büchel mit Unterseiten zum Therapieverfahren.
Häufig werde ich gefragt, Silke, warum arbeitest du nicht in einer Praxis? Logopäden werden so dringend gesucht. Da hast du “im Takt” gut zu tun und die Patienten kommen zu dir. Du brauchst dir keinen Kopf um einen Businessplan oder eine Kursstruktur machen, musst keine arbeitsintensiven Gründungsjahre aushalten.
Tja, warum ist es eigenlich so wie es ist?
Ich will etwas Verändern! Mit Leidenschaft möchte ich meine Ziele erreichen:
Selbstbestimmtes Lernen von hochwertigen Inhalten zu fairen Preisen!
Als praktisch tätige Logopädin habe ich engagiert Therapien geplant und durchgeführt. Habe sie abwechslungsreich gestaltet, mich mit dem interdisziplinären Team besprochen und Therapieerfolg mit den Patienten erzielt. Das Arbeiten mit Menschen liegt mir, denn ich habe feine Antennen für mein Gegenüber und kann leicht andere zu wunderbaren Leistungen motivieren und Ziele zu erreichen.
Alles beim Alten
Und genau das tue ich auch im Prinzip weiterhin. Als Inhaberin der Akademie memole konnte ich den Frust der Kolleginnen fühlen, wenn sie es mal wieder schwer hatten eine passende Fortbildung zu finden. Sie waren frustriert über die Organisation, die nötig ist, um so ein Wochenende (mit Hin – und Herreise und Übernachtung) mit einer Fortbildung zu planen. Sie taten mir besonders leid, wenn das Seminar dann auch noch abgesagt wurde. Oder, was auch sehr häufig vor kommt, der Seminartermin in so weiter Ferne liegt, dass das Thema schon nicht mehr interessant ist, weil z. B. der Patient mit dem betreffenden Störungsbild gar nicht mehr in Behandlung ist.
Ungebremster Wissensdurst
Ich möchte meinen lieben Kolleginnen und Kollegen der Logopädie unbedingt unterstützen, sich jederzeit auf fachlich hohem Nivea zu informieren. Das Interesse der Therapeuten Neues zu Lernen ist, und das weiß ich aus meinem eigenen logopädischen Bekanntenkreis, unglaublich groß. Niemand fragt und überlegt so viel und recherchiert, was für seinen Patienten das Beste ist, wie Therapeuten.
Wer ist die beste Quelle?
Antworten mit mittelmäßigem Niveau und natürlich besonders Fehlauskünfte und plumpe Rechthaberei in Facebook Foren ärgern mich sehr. Das ist für mich kein geeigneter Austausch unter Kollegen. Denn einer meiner grundlegenden Werte: nämlich Wertschätzung des Gegenübers, kann ich dort häufig nicht finden. Zum anderen kann ich nicht sicher auf die Expertise eines Fremden vertrauen.
Fachleute für memole
Deshalb habe ich für mich und memole den Weg gewählt nur mit ausgewiesenen Fachleuten zusammenzuarbeiten und gemeinsam Kurse zu produzieren. Sie sind meist bereits viele Jahre genau in dem einen Nischenthema aktiv, haben bereits dazu veröffentlicht und sind gefragte Seminardozenten.
Die Organisation
Das Buchen eines Kurses, das ist das erklärte Ziel in der Online-Akademie memole, soll so einfach wie möglich sein. Da das Online-Shopping mittlerweile für viele Gewohnheit ist, haben wir den Bestellprozess auf die wesentlichen Dinge fokussiert. Der Therapeut wählt den Kurs aus, bezahlt und kommt in wenigen Schritten an den Kurs, der in seinem Account (Profil) drei Monate für ihn persönlich bereits steht. Das geht kaum einfacher.
Erreichbarkeit
Die Terminschwierigkeiten bei der Suche nach einem Fortbildungstermin, aber wohl generell die Organisation von Terminen innerhalb einer Familie ist durch die Vielzahl der Angebote und vermeintlichen Verpflichtungen wirklich nicht leicht. Auch dem Trend möchte ich entgegenwirken. Als “Organisationsvorstand eines Familienunternehmens” weiß ich, wie komplex es sein kann, sich ein ganzes Wochenende für eine Fortbildung “zu nehmen”. Mit einem Online-Kurs nutzen Teilnehmer einfach genau die Zeiten, an denen es möglich ist zu lernen. Mal eine halbe Stunde, mal nur 10 Minuten. Ein memole Kurs ist außerdem von allen denkbaren Endgeräten (Smartphones, Tablets, Laptops, Desktop-Rechner) anschaubar. Das macht die Nutzerinnen so flexibel.
Eigenes Lerntempo
Von Kolleginnen habe ich oft genug gehört, das der/die Dozent*in zu schnell im Tempo vorgeprescht ist oder auch lahm Texte aus seinem Skript abgelesen hat. Unmut darüber und einen kleinen Groll über die nicht ganz optimal genutzte Zeit kann ich in so einem Fall gut verstehen. In unseren Kursen kann jeder selbst entscheiden, ob er alle Texte gründlich oder sogar zwei Mal liest, welche Videos er sich anschaut, an welchen Tests er engagiert teilnimmt und ob er das Therapiematerial herunterlädt und es ausprobiert. Doppeltes Durcharbeiten oder Auslassen – beides ist eben in einem Online-Kurs möglich. Ohne den Dozenten zu verärgern.
Abwechslung
Dröge Präsentationen und geleierte Vorträge kann ich persönlich, und wohl auch viele logopädische Kollegen, nicht mehr hören. Lernen darf leicht sein und Spaß machen! Es gibt noch so viel zu entdecken. Mit den hochwertigen Videos, aber auch interaktiven Tests und reichhaltigem Material macht ein Kurs erst richtig Spaß. Das Merken der Inhalte geschieht dann von ganz alleine.
Leidenschaft
Ich bin mit großer Leidenschaft dabei das Lernen für Therapeutinnen und Therapeuten zu erleichtern und zu verbessern. Online-Kurse haben sich schon in so vielen anderen Bereichen als nützlich und praktisch erwiesen. Warum sollen wir Therapeuten da noch hinterher hinken? Ich möchte, dass meine Produkte einen praktischen und unmittelbaren Nutzen für meine Kolleginnen haben und ihre Leben verbessern. Deshalb freue ich mich auch über Verbesserungsvorschläge und arbeite an den nächsten smarten Lösungen.
Datenschutzgrundverordnung in Therapiepraxen der Logopädie und Ergotherapie
Ausbildung, Bildung, Buchempfehlung, Datenschutz in Therapiepraxis, Ergotherapie, Fachbereich, Heilmittelerbringen, Heilmittelwerbegesetz, Krankenkasse, Lehrplan, Logopädie, Mitarbeiter, Onlinekurs, Physiotherapie, Praxis, Praxiswerbung, PraxiswerbungGastbeitrag von Ingrid Yeboah
Die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung oder auch EU-DS-GVO oder DS-GVO sorgt seit ihrer Einführung am 29.05.2018 für viel Aufruhr, Unsicherheiten und ja auch ein wenig Resignation. Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick über die Bedeutung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Tipps für die Inhaber von Therapiepraxen geben.
Um überhaupt zu verstehen, warum es den Datenschutz gibt, muss erläutert werden, dass dieser auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz (Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Grundgesetz) zurückzuführen ist. Danach soll jeder Einzelne selbst über die Benutzung und Verarbeitung seiner Daten bestimmen können. Allerdings fällt die Kontrolle im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung in einer von uns befindlichen Informationsgesellschaft zunehmend schwerer. Mit dem Regelungswerk des Datenschutzrechts soll dem Einzelnen ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben werden, um die Verwendung der Daten nicht über Gebühr zu beanspruchen.
Daher gilt im Datenschutzrecht der Grundsatz, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung oder Norm. Die wesentlichen Vorschriften, die eine Verarbeitung begründen, sind hauptsächlich in Art. 6 der DS-GVO geregelt.
Der Grundsatz der Transparenz verlangt von dem Verantwortlichen, also dem Praxisinhaber *in, die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen bzw. der Patienten “präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache” darzulegen. Übersetzt bedeutet dies, dass jeder Verantwortliche dem Betroffenen so genau wie möglich über die einzelnen Prozesse innerhalb der Verarbeitung aufklären soll. Die Aufklärungspflicht beginnt mit der Kategorie der Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) und endet mit der Information über das Recht, die der Betroffene im Zuge seiner Datenverarbeitung hat und geltend machen kann (z.B. Auskunftsanspruch, Widerruf der Datenverarbeitung etc.)
Des Weiteren muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten einem Zweck dienen, der rechtmäßig und nicht unerheblich ist. Der Zweck sollte vor Beginn klar definiert und auch gegenüber dem Betroffenen kommuniziert werden. Das ist bei einer Praxis für Logopädie /Ergotherapie/ Physiotherapie der Fall, wenn der Patient*in behandelt werden möchte. Ohne mindestens den Namen des Patient*in zu kennen, kann natürlich keine Therapie begonnen werden. Liegt der Zweck nicht mehr vor, sind auch die Daten zu löschen. Damit zusammen hängt auch der Grundsatz der Datenminimierung. Dadurch soll die Verarbeitung der Daten auf das Mindestmaß reduziert werden. Somit werden keine Daten “in Anspruch” genommen, wenn kein Zweck vorliegt, was zu einer Minimierung und angemessenen Datenverarbeitung führt.
Praxistipp: Kontrollieren noch mal den Anmeldebogen in deiner Praxis, ob wirklich alle erhobenen Daten nötig sind, oder eventuell Fragen gestrichen werden können.
Selbstverständlich müssen personenbezogene Daten richtig und aktuell sein. Zum einem bedeutet das, dass die Daten ihrem Verarbeitungszweck entsprechend richtig und vollständig sein müssen. Zum anderem heißt das aber auch, dass sie auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Als Verantwortliche musst Du demnach selbst Maßnahmen schaffen, dass die Daten der Patienten stets richtig sind. Ändert ein Patient seinen Namen oder Wohnsitz, so sind die Daten zu korrigieren und aktualisieren.
Die Löschung der Daten ist ein Kernpunkt des Grundsatzes der Speicherbegrenzung. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, bzw. unrichtige/ nicht aktuelle Daten vorliegen, sind diese zu löschen.
Nicht zuletzt bedarf es einer sorgfältigen und sicheren Verarbeitung der Daten. Sowohl sollte der Zugriff vor Unberechtigten geschützt werden als auch ein Verlust sowie eine Schädigung/Zerstörung vermieden werden.
Praxistipp: erstellst du regelmäßig Sicherungen der Daten auf deinem Praxisrechner? Hast du sie schon einmal auf Vollständigkeit geprüft? Für Papier-Daten: Gibt es eine Kopie?
Die Umsetzung bzw. Befolgung der zuvor genannten Datenschutzgrundsätze müssen nachgewiesen werden (Rechenschaftspflicht). Es ist daher von großer Bedeutung, dass Du alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen ausführlich dokumentierst.
Praxistipp: Dazu ist es ausreichend, wenn man sein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten sorgfältig führt. Sich vielleicht ein individuelles Datenschutzmanagementsystem erstellt, also eigene interne Richtlinien schafft, die im Rahmen der Umsetzung einzuhalten sind. Jede Änderung/ Löschung/ neue Maßnahme festhält. Man muss sich vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde an den Praxisinhaber herantreten könnte mit der Bitte nachzuweisen, dass die Grundsätze eingehalten werden. Wenn man also jeden dieser Schritte, in einem zumutbaren Umfang festhält, sollte das als Nachweis ausreichen.
Aus den Grundsätzen lassen sich auch die durchzuführenden Maßnahmen und/oder Pflichten ableiten.
So dient die Datenschutzerklärung bzw. Patienteninformation dem Grundsatz der Aufklärungspflicht, in der dann die Kategorien der Daten, Zweck, die Speicherdauer und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung festgehalten werden.
Mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Unbefugten der Zugriff verwehrt wird bzw. personenbezogenen Daten unbeschädigt/ unversehrt bleiben.
Das Führen eines Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten schafft die erforderliche Übersicht, dient der Transparenz und verhilft dem Praxisinhaber Risiken oder auch Hürden der Verarbeitungstätigkeiten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Wie eben schon dargetan gilt als Verantwortlicher der/die PraxisinhaberIn. Jeder Verstoß gegen die Grundsätze ist auf den Verantwortlichen zurückzuführen. Daher sollte die Einhaltung des Datenschutzrechtes ernst genommen werden und stiefmütterlich festgehalten werden, damit der Rechenschaftspflicht nachgekommen werden kann.
Welche Maßnahmen nun für den einzelnen zu treffen sind, kann nicht einheitlich bestimmt werden. Aber um die eigene Praxis datenschutzkonform zu machen, empfiehlt es sich zu Beginn einen Status Quo festzuhalten.
Wo werden welche Daten, zu welchem Zweck wie lange gespeichert und warum?
Das fängt bei der Karteikarte der Patienten an und hört womöglich im Computersystem auf.
Wenn die Verarbeitung der Daten ausgelagert oder Tools (Praxisverwaltungssystem, digitale Kalender oder ähnliches) verwendet werden, ist auch dies festzuhalten und gegebenenfalls zu prüfen, ob sich eine Verarbeitung unter Zuhilfenahme von bestimmten Tools mit der DS-GVO vereinbaren lässt. Eine Auslagerung können auch freie Mitarbeiter sein. Dazu gehören bei Vorhandensein einer Homepage Webdesigner/Grafiker. Mit diesen sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Der Abschluss ist deshalb wichtig, weil die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch bei einer Auslagerung in Deiner Verantwortung liegt und mit dem Abschluss eines Vertrages mit Auftragsverarbeiter eine Absicherung geschaffen werden kann, wenn sich die Auftragsverarbeiter vertraglich verpflichten die DS-GVO einzuhalten.
Zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen können folgende Fragen als Anhaltspunkte dienen.
Sind die Karteikarten weggesperrt oder kann jeder darauf zugreifen? Wie sieht es mit dem PC aus? Ist er vor Viren oder Hacking geschützt, werden E-Mails verschlüsselt versendet? Sind Mitarbeiter entsprechend gebrieft und haben eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben? Wie ist der Zutritt zu der Praxis?
Allein schon die die Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation dieser Fragen führt einem selbst vor Augen, wo eventuell noch Sicherheitslücken bestehen und wie diese überwunden werden können.
Datenschutzbeauftragter
Wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, ist zum einen davon abhängig , ob die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt oder ob die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorien personenbezogener Daten liegt. Abzugrenzen ist die Kerntätigkeit von der Nebentätigkeit innerhalb der Praxis. Wenn also die Verarbeitung der personenbezogener Daten lediglich dazu dient, Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und nicht für die Umsetzung der Dienstleistung ausschlaggebend ist, liegt die Kerntätigkeit nicht in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Kopfzerbrechen bereitet bei Praxen eher der Aspekt der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wozu auch Gesundheitsdaten zählen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schränkt zusätzlich die Anzahl der Mitarbeiter ein und schließt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus, sobald die Schwelle von 10 Mitarbeitern nicht überschritten ist.
Praxen, die unter dieser Schwelle liegen, sind nicht schon deshalb verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu nennen, weil sie standardmäßig mit Gesundheitsdaten ihrer Patienten arbeiten. Eine Benennung ist vielmehr danach zu bestimmen, wie risikoreich die Datenverarbeitung für die Rechte des Patienten ist, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, ob sie in der Praxis verbleiben oder auch überregional oder sogar international verarbeitet werden und wie viele Personen bzw. Mitarbeiter letztendlich mit der Verarbeitung der Daten betraut sind.
Ich empfehle bei Unsicherheiten und Fragen auch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu konsultieren.
Die Gastautorin
Ingrid Yeboah, ich bin Rechtsanwältin und habe mich im Sommer 2017 mit einer ehemaligen Studienkollegin selbstständig gemacht. Wir beraten Künstler und Menschen aus der Kultur- und Kreativbranche auf den Gebieten des Urheber-, Medien-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Vordergründig geht es um die Erstellung von Lizenzverträgen, AGB oder auch die Anmeldung von Marken oder die gerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung von Ansprüchen aus geistigem Eigentum. Da mich die Kultur -und Kreativszene privat auch sehr interessiert, bin ich dankbar, dies in meinem Job miteinfließen lassen zu können.
Ingrid Yeboah, LL.M.
Rechtsanwältin
IY Legal Rechtsanwaltskanzlei
Friedrichstr. 61
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 959996390
mail i.yeboah@iy.legal
www.iy.legalhttps://yw-recht.de/
Weiterführender memole Artikel zur DSGVO in Logopädiepraxen und Ergotherapiepraxen. vom Mai 2018.
„Praxiswerbung darf ich nicht machen.“ – Stimmt nicht!
Bildung, Ergotherapie, Fernbehandlung, Heilmittelwerbegesetz, Logopädie, Mitarbeiter, Physiotherapeut*in, Physiotherapeutin, Physiotherapeutinnen, Physiotherapie, Praxis, Praxisinhaber, Praxiswerbung, Praxiswerbung, Sprachtherapie, Sprechtherapie, Therapie, Therapiematerial, Therapiepraxis, Werbung, Zertifikat, ZertifikatspositionWir kennen es alle: Gerade als Praxisgründer*in ist jeder Tag viel zu kurz. Wie gestalte ich meine Therapien? Welches Diagnostikmaterial verwende ich für welchen Therapiebereich? Möchte ich mich auf gewisse Patienten*innen spezialisieren und bestimmte Störungsbilder anlocken? Dann kommt auch noch der finanzielle Bereich dazu: Wie werde ich Herr bzw. Frau der (finanziellen) Lage und welche Abrechnungssoftware eignet sich am besten für meine Bedürfnisse? Hinzu kommt die Angst irgendetwas falsch zu machen oder gegen verschiedene Gesetze und Richtlinien zu verstoßen ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Das trifft bei uns Heilmittelerbringern*innen vermutlich am ehesten auf den Bereich Werbung zu. Möglicherweise hast du es noch von deiner Ausbildung im Hinterkopf: „Du darfst keine Werbung machen!“ Das stimmt jedoch gar nicht. Du darfst auch als Heilmittelerbringer*in Werbung betreiben, wenn du gewisse Punkte berücksichtigst. Aber was genau gilt es zu berücksichtigen?
Die Basis der Praxiswerbung
Im Bereich der Werbung gelten für dich als Heilmittelerbringer*in in Deutschland grundsätzlich zwei Gesetze. Diese zwei Gesetze sind das HWG, das Heilmittelwerbegesetz, und das UWG, das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Beide zielen darauf ab irreführende Werbung zu verhindern und deine Kunden*innen vor falschen bzw. vagen Behauptungen und Aussagen zu schützen. Die beste Hilfe zur Einschätzung, ob deine geplante Werbung nun irreführend ist oder nicht, ist dein eigener gesunder Sachverstand. Frage dich einfach selbst, ob das was du in der Werbung anpreist unter allen Umständen eintrifft oder ob das nur unter den günstigsten Bedingungen möglich ist? Deine Patienten*innen müssen sich auf die Aussage deiner Werbung zu 100% verlassen können.
Hier ein Beispiel, wie du es NICHT machen solltest:
Du möchtest dein Stottern endlich los werden? Dann lass mich dir helfen. Nach 5 Sitzungen gehört dein Stottern der Vergangenheit an.
Diese Werbung wäre definitiv irreführend, da damit versprochen wird, dass deine zukünftigen Patienten*innen nach 5 Sitzungen – komme was wolle – stotterfrei sind. Aus deiner persönlichen Erfahrung weißt du selbst, dass diese Garantie schlichtweg nicht gegeben werden kann und somit auch nicht in der Werbung verwendet werden darf. (§3 Abs. 2 HWG)
Ein weiteres Beispiel der Irreführung ist es, wenn unwahre oder täuschende Angaben gemacht werden. Spezielle Therapiemethoden oder Behandlungsabläufe, welche keiner Aus- oder Weiterbildung zugrunde liegen, dürfen daher nicht für Werbung verwendet werden. Zukünftige Patienten*innen könnten dadurch fälschlicherweise davon ausgehen, dass das dafür nötige Know-How vorhanden ist.
Weise deine Gutachten, Zeugnisse und Empfehlung vor
Wenn du mit deinen Dokumenten werben möchtest, musst du laut §6 HWG nachweisen, dass diese von wissenschaftlich oder fachlich berufenen Personen bzw. Instituten (Akademien) ausgestellt worden sind. Im Laufe deiner Karriere wirst du bereits einige Gutachten, Zeugnisse oder Empfehlungen und Bescheinigungen erhalten haben. Indem du diese vorweist und beweist, dass sie von wissenschaftlich oder fachlich anerkannten Personen oder Instituten ausgestellt wurden, kannst du sie auch für Praxiswerbung nutzen.
Bei Erwähnung solcher Dokumente in Werbetexten gilt es daher alle nötigen Informationen wie Ersteller*in mit Namen und Adresse sowie dem Ausstellungsjahr anzugeben. So können auch deine Patienten*innen sicher sein, dass du das Wissen, welches z.B. durch ein Zertifikat bestätigt wird, auch tatsächlich erworben hast. Du schaffst somit nicht nur Vertrauen, sondern kannst dich auch von deinen Mitbewerbern*innen abheben.
Warum hängst du nicht Fortbildungsbescheingungen und Zertifikate in deiner Praxis aus? Viele Ärzt*innen machen das genau so.
Fazit: Praxiswerbung als Heilmittelerbringer*in ist nicht schwer
Wie du siehst, ist Werbung für deine Praxis als Heilmittelerbringer*in nicht so kompliziert, wie es der Keine-Werbung-Mythos erahnen lässt. Das Wichtigste ist: Du darfst Werbung betreiben. Jene Punkte, die du laut Gesetz berücksichtigen musst, kannst du eher als gute Manieren zusammenfassen. In den letzten Jahren hat sich viel getan und auch die Gesetze sind liberaler und leichter anwendbar geworden. Du musst also keine Angst mehr vor dem Betreiben von Praxiswerbung haben. Halte dich im Bereich Praxiswerbung einfach an folgende drei Grundsätze:
- Gib nicht vor jemand zu sein, der/die du nicht bist.
- Versprich nichts, was du nicht zu 100% halten kannst.
- Und beweise dein Wissen und deine Fähigkeiten umgehend.
Wenn du das befolgst, bist du auf einem guten Weg zur gesetzeskonformen Praxiswerbung.
Hier findest du die Gesetzestexte
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG)
Der Verlag Logopädix ist bei Therapeuten sehr bekannt und bietet schon seit vielen Jahres sinnvolles Therapiematerial an. Die Inhaberin Gabriele Peiler stellt hier das Produkt “Über kurz oder lang” vor.
Legasthenietraining muss nicht langweilig sein
Legasthenie- zum ersten Mal begegnete mir der Begriff in meiner Ausbildung zur Grundschullehrerin. In meinen Aufzeichnungen findet sich dazu nur eine Seite. Das heißt, ich habe damals eigentlich gar nichts darüber gelernt, wie man eine Legasthenie erkennt oder was man tun kann, um einem Legastheniker das Schreiben- und Lesenlernen zu erleichtern. Leider hat sich bis heute nicht viel in der Lehrerausbildung geändert, wie ich immer wieder erschreckend feststellen muss.
Seit ich vor 21 Jahren meine logopädische Praxis eröffnete, begleitet mich nun dieses Thema. Ich habe alles gelesen, was ich zu LRS bzw. Legasthenie finden konnte. Inzwischen habe ich sehr viel theoretische und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet, aber ich bin immer wieder unzufrieden, weil ich merke, wie wichtig es ist, dass die Kinder, mit denen ich übe, Spaß am Training haben. Wenn sie die Stunde bei mir als zusätzliche Belastung empfinden oder gar als Bestrafung dafür, dass sie etwas nicht so gut können, dann fehlt irgendwann die Motivation und wir können nicht wirklich Fortschritte erzielen.
Übungen auf Arbeitsblättern gehören der Vergangenheit an
Übungen nur mit Arbeitsblättern werden auf Dauer langweilig, Rechtschreibung sollte spielerisch trainiert werden. So entstand mein Spiel „Über kurz oder lang“.
Bevor ich mit den Kindern spiele, brauchen sie trotzdem ein gewisses Grundwissen über die Vokale. In der Grundschule werden diese oft „Königsbuchstaben“ genannt, weil sie bedeutend für die Rechtschreibung sind. Den Unterschied zwischen langen und kurzen Vokalen erkläre ich den Schülern auf verschiedene Weise. So nutze ich die Lautschriftzeichen, die sie teilweise schon aus dem Englisch-Unterricht kennen, um zu verdeutlichen, dass man die „Königsbuchstaben“ nicht einfach schneller oder langsamer spricht, sondern dass es sich eigentlich um verschiedene Laute handelt. Das wird ihnen spätestens mit dem zugehörigen Mundbild besonders beim e und o klar.
Das Differenzieren der Vokale und das Anwenden der entsprechenden Rechtschreibregeln können die Kinder nun im Spiel üben. Dazu gibt es 4 Kartensätze: einen mit Bildkarten, der schon im Vorschulalter oder zu Beginn der ersten Klasse eingesetzt werden kann, drei weitere mit Wörtern, die nach verschiedenen Schwerpunkten geordnet sind (Minimalpaare, doppelte Mitlaute, sichtbar gedehnte Selbstlaute und doppelte Mitlaute). Die Bildkarten sind vor allem für Eltern interessant, die selbst eine Legasthenie haben und ihren Kindern von Anfang an das Erlernen der Schriftsprache erleichtern wollen. Auch GrundschullehrerInnen lassen sich gerne von mir beraten und nutzen das Spiel in der schulischen Förderung.
Auszeichnungen
Das Spiel wurde von verschiedenen Legasthenieverbänden getestet und mit dem „Dyslexia Quality Award 2013“ ausgezeichnet. Wer es sich näher anschauen möchte, kann dies gern auf unserem YouTube-Kanal tun:
Video zum Produkt

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Hier geht es zum Online-Shop von Logopädix
Und hier direkt zum Produkt “Über kurz oder lang”
<unbezahlte Werbung>
Im folgenden Interview habe ich die große Freude den Erfinder der SpeechCare App zu sprechen. Stefan Böhm, selbst Logopäde, erzählt von der Entwicklung der mittlerweile sieben Apps für Therapeuten. Wie er sie testet, und welche Vorteile Logopäden und Sprachtherapeuten bei der Verwendung haben.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Auf der Website von SpeechCare kannst du dich über die verschiedenen Apps informieren.
Die Apps findest und kaufst du in dem App-Store deines Betriebssystems. Also beispielsweise die App “(LRS) Lese- Rechtschreibschwäche” im Google Store oder im App Store.
Du erreichst Stefan unter dem Mail info@speechcare.de
Haben dich die Rhythmen einer Marchingband auch schon mal zum Mitwippen gebracht?
Musik hat einen großen Einfluß auf unser Leben und auf unsere Stimmung. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ganz egal, ob wir uns als “musikalisch” bezeichnen, oder nicht.
Musik kann Stimmungen beeinflussen.
Sie kann
- dich zu Höchstleistungen motivieren z.B. beim Sport,
- dich beruhigen, wenn du traurig bist,
- dich in Flow versetzen,
- deine Aufmerksamkeit wecken,
- dir helfen dich zu konzentrieren,
- dir helfen deine Gedanken zu “zerstreuen”,
- in dir eine wohlige Stimmung entfalten,
- dich zum Mitwippen oder sogar Tanzen stimulieren,
- deine Schmerzen lindern.
Leider gibt es darüber bisher nur wenig wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Und auch in der Musiktherapie und Musikmedizin gibt immer noch keine einheitliche Ausbildungsrichtlinien, noch gibt es Studien zur Evidenz der Behandlung. Dafür wird es höchste Zeit!
Die positiven Effekte der musiktherapeutischen Behandlung ist trotzdem nicht von der Hand zu weisen, wie auch zahlreiche Artikel (auch im Deutschen Ärzteblatt) berichten. In Kürze veröffentlichen wir den Kurs “Musiktherapeutische Elemente in der logopädischen Kindertherapie sinnvoll einsetzen”. Darin lernst du
- Wie du Musik zielgerichtet als Kommunikationsmittel und Motivations-Katalysator einsetzen kannst!
- Wie du mit Kindern musizieren kannst, obwohl du meinst, nicht singen zu können!
- Welche Lieder sich besonders gut in der Sprachtherapie eignen!
Bemerkenswerte Artikel zur Musiktherapie:
aus dem Ärzteblatt
aus der ZEIT
Auch als Therapeut*n kannst du deine Therapien mit Musik bereichern. Viele Dinge gehen leichter mit und durch die Musik, warum nicht auch Sprachtherapie. In dem Kurs lernst du die Möglichkeiten von musiktherapeutischen Elementen in der Kindersprachtherapie.
Diagnostikverfahren für Kindersprache gibt es sehr sehr viele. Ich habe hier einige Wichtige für dich zusammengetragen. Natürlich kannst und brauchst du sie nicht alle in deinem Therapiezimmerschrank zu haben. Das wäre dann doch ein bisschen viel bei mehr als 50 Verfahren, aber kennen solltest du sie! ?
AfSP
Analyse freier Schriftsprachproben
1. Auflage 2011
von Jens Kramer, Frauke Ludewig
ADST
Allgemeiner Deutscher Sprachtest
2., aktualisierte und verbesserte Auflage
von J. Steinert
AWST
Aktiver Wortschatztest für 3- bis 5-jährige Kinder
von Christiane Kiese-Himmel
und die Revision AWST-R
BAKO 1-4
Basiskompetenzen für Lese-Rechtschreibleistungen
Ein Test zur Erfassung der phonologischen Bewusstheit vom ersten bis vierten Grundschuljahr
2., ergänzte und aktualisierte Auflage
von Claudia Stock, Peter Marx, Wolfgang Schneider
Herausgeber: Marcus Hasselhorn, Ulrich Trautwein, Wolfgang Schneider
BISC
Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
2., überarbeitete Auflage 2002
von H. Jansen, Gerd Mannhaupt, Harald Marx, H. Skowronek
DRT 1
Diagnostischer Rechtschreibtest für 1. Klassen
2., aktualisierte Auflage 2003
von Rudolf Müller
DRT 5
Diagnostischer Rechtschreibtest für 5. Klassen
von Martin Grund, Rainer Leonhart, Carl Ludwig Naumann
Herausgeber: Marcus Hasselhorn, Wolfgang Schneider, Ulrich Trautwein
EBD
Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation 3-48 Monate
Eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte
von Ulrike Petermann, Franz Petermann, Ute Koglin
EBD
Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation 48-72 Monate
Eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte
von Ute Koglin, Franz Petermann, Ulrike Petermann
ELFE 1-6
Ein Leseverständnistest für Erst- bis Sechstklässler
1. Auflage 2006
von Wolfgang Lenhard, Wolfgang Schneider
Entwicklungsorientierte Sprachdiagnostik bei Kindern mit geistiger Behinderung
Maren Aktas
Bielefelder Institut für frühkindliche Entwicklung e.V., Hilden
August 2012
ESGRAF-MK
Evozierte Diagnostik grammatischer Fähigkeiten für mehrsprachige Kinder
November 2011
von Hans-Joachim Motsch
ESGRAF-R
Modularisierte Diagnostik grammatischer Störungen – Testmanual
Revision
September 2013
von Hans-Joachim Motsch
FiPS-S – Überprüfung Sprachstand
Fähigkeiten im Puzzle Spiel erfassen- SPRACHE
für 4 bis 5 Jährige
FRAKIS
Fragebogen zur frühkindlichen Sprachentwicklung im Altersbereich von 1 bis 2 Jahren
FRAKIS (Standardform) und FRAKIS-K (Kurzform)
2009
von Gisela Szagun, Barbara Stumper, Satyam Antonio Schramm
HASE
Heidelberger Auditives Screening in der Einschulungsuntersuchung
von Hermann Schöler und Monika Brunner
HSET
Heidelberger Sprachentwicklungstest
2., verbesserte Auflage 1991
von Hannelore Grimm, Hermann Schöler
HSP 1-10
Hamburger Schreib-Probe 1-10
6., neu normierte Auflage 2012
von P. May
KISTE
Kindersprachtest für das Vorschulalter
1. Auflage 1994
von D. Häuser, E. Kasielke, U. Scheidereiter
Herausgeber: Karlheinz Ingenkamp
Kö.Be.S. Kids
Anwendung und Erarbeitung von resultierenden Therapiezielen
LiSe-DaZ Linguistische Sprachstandserhebung
Deutsch als Zweitsprache
von Petra Schulz, Rosemarie Tracy
LOGO Ausspracheprüfung
von Ilse Wagner, Bilder von Julia Kleinheins
Komplett mit Bilderbuch, Diagnoseheft, Screening und Handbuch
Überarbeitete Neuauflage 2011
MAUS
Münchner Auditiver Screeningtest für Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
Münchner Screening of Auditory Perception Disorders
von A. Nickisch, C. Heuckmann , T. Burger , C. Massinger
MSS
Marburger Sprach-Screening
Ein Sprachprüfverfahren für Kindergarten und Schule
von I. Holler-Zittlau, W. Dux, R. Berger
NRDLS
The New Reynell Developmental Language Scales
auch REYNELL Skalen
Speech and Language Therapists
edition 2011
von S. Edwards, C. Letts, I. Sinka
Passiv & Co – Ein Satzverständnistest für Kinder ab 4 Jahren
1. Auflage 2017
von Antje Lorenz, Jeannine Schwytay, Frank Burchert
PDSS
Patholinguistische Diagnostik bei Sprachentwicklungsstörungen
von Christina Kauschke, Julia Siegmüller
Dezember 2009
Pizzamiglio
Sprachverständnistest für 4-6 Jährige
P-ITPA
Potsdam-Illinois Test für Psycholinguistische Fähigkeiten
1. Auflage 2010
von Günter Esser, Anne Wyschkon
PLAKSS
Psycholinguistische Analyse kindlicher Aussprachestörungen
Vollständig überarbeitete Neuauflage der PLAKSS ist PLAKS-II
2., vollständig überarbeitete Neuauflage der PLAKSS 2014
von Annette Fox-Boyer
Rosetti
The Rossetti Infant-Toddler Language Scale (Die Rossetti Säuglings-Kleinkind-Sprachskala)
RWT
Regensburger Wortflüssigkeits-Test
1. Auflage 2001
von Steffen Aschenbrenner, Oliver Tucha, Lange
(Schrift-) Sprachdiagnostik heute
theoretisch fundiert, interdisziplinär, prozessorientiert und praxistauglich Taschenbuch
November 2013
von Johanna Fay
SCREEMIK 2
Screening der Erstsprachfähigkeit bei Migrantenkindern (Russisch-Deutsch, Türkisch-Deutsch)
Computergestütztes Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes in der Erstsprache bei Kindern mit Migrationshintergrund
1. Auflage 2008
von Lilli Wagner
SET 3-5
Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren
von Franz Petermann
SET 5-10
Sprachstandserhebungstest für Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren
3., aktualisierte und teilweise neu normierte Auflage
von Franz Petermann
SETK 2
Sprachentwicklungstest für zweijährige Kinder (2;0–2;11 Jahre)
Diagnose rezeptiver und produktiver Sprachverarbeitungsfähigkeiten
2., überarbeitete und neu normierte Auflage
von Hannelore Grimm
SETK 3-5
Sprachentwicklungstest für drei- bis fünfjährige Kinder
Diagnose von Sprachverarbeitungsfähigkeiten und auditiven Gedächtnisleistungen
3., überarbeitete und neu normierte Auflage
von Hannelore Grimm
SLS 1-4
Salzburger Lese-Screening für die Klassenstufen 1-4
von Heinz Mayringer, Heinz Wimmer
SLS 2-9
Salzburger Lese-Screening für die Schulstufen 2-9
von Heinz Mayringer, Heinz Wimmer
SLRT
Salzburger Lese- und Rechtschreibtest
von Kristina Moll, Karin Landerl
SLRT-II
Lese- und Rechtschreibtest
Weiterentwicklung des Salzburger Lese- und Rechtschreibtests
von Kristina Moll, Karin Landerl
SSV
Sprachscreening für das Vorschulalter
von Hannelore Grimm
Standardisierte Erfassung des erreichten Sprachentwicklungsstands
Kurzform des SETK 3-5
Störungen der Sprachentwicklung
Grundlagen – Ursachen – Diagnose – Intervention – Prävention
August 2012
von Hannelore Grimm
TEPHOBE
Test zur Erfassung der phonologischen Bewusstheit und der Benennungsgeschwindigkeit
Januar 2016
von Andreas Mayer
TPB
Test für Phonologische Bewusstheitsfähigkeiten
von Silke Fricke, Blanca Schäfer
TROG-D
Test zur Überprüfung des Grammatikverständnisses
Herausgeberin: Annette Fox-Boyer
TSVK
Test zum Satzverstehen von Kindern
Eine profilorientierte Diagnostik der Syntax
1. Auflage 2011
von Julia Siegmüller, Christina Kauschke, Susanne von Minnen, Dagmar Bittner
WWTT
Wedemärker Wahrnehmungs-Trennschärfetest
Teil des Prüfset zum Warnke-Prüfverfahren (Lernen/Aufmerksamkeit/Hörverstehen/Automatisierung)
WWT 6-10
Wortschatz- und Wortfindungstest für 6- bis 10-Jährige
September 2011
von Christian W. Glück
Zollinger Entwicklungsprofil
Die Entdeckung der Sprache, 9. Auflage 2015
von Barbara Zollinger
Außerdem gibt es vom “AWMF – Portal der Wissenschaft” ein sehr übersichtliches Dokument zu den Leitlinien “Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen (SES), unter Berücksichtigung umschriebener Sprachentwicklungsstörungen (USES)” (2011).
Dort findest du ab Seite 66 noch einmal eine Übersicht über: Die “Allgemeine Sprachentwicklungsdiagnostika zur Feststellung von Risiken für eine Störung von Sprachverständnis und Sprachproduktion bzw. Prüfung der altersgemäßen Entwicklung”. Du kannst das PDF hier herunterladen.
Ergänzungen
Sicher gibt es hier noch Tests zu ergänzen. Schreib mir gerne, dann füge ich deine Ergänzungen hinzu. Herzlichen Dank! ?
Diese Liste kannst du dir auch als PDF downloaden. Viel Vergnügen!
Was ist eigentlich gendern und ist das nötig?
Gendern ist laut Duden das “Gender-Mainstreaming (auf etwas) anwenden”. Ich finde das hilft nur wenig weiter. Worum es mir hier geht trifft eher der Wikipedia Artikel, mit dem Absatz”. Außerdem steht das Wort für einen geschlechterbewussten Sprachgebrauch, der im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter mit Modifikationen der herkömmlichen Sprache einhergeht.” Das klingt doch gleich viel plausibler und hat einen hohen Stellenwert!
Denn, auch die Sprachwahl prägt den Eindruck von Dingen!
Bisher
In der Vergangenheit habe ich die Form „Therapeutinnen und Therapeuten“ gewählt. Das ist aber -vor allem bei
Therapeutinnen und Therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
einfach zu lang und umständlich. Sprechen würde ich wahrscheinlich viel eher eher „Logos, Ergos und Physios“- aber das ist wirkt auch nicht professionell. Und vielleiht versteht es auch nicht jeder.
Zukünftig
Ich übernehme von nun an die verkürzte Form „Therapeut*innen“, wie die Edition F es vormacht. So ist es für dich vermutlich auch viel einfacher zu lesen.
Ein Gespür für dieses Thema und gute Tipps habe ich auf der Seite “Geschickt gendern – das Genderwörterbuch” gefunden. Auf dieser Website gibt Johanna Usinger “Übersetzungstipp” in genderneutrale Sprache. Ihre Hauptargumente, warum es wichtig ist der Wortwahl mehr Beachtung zu schenken sind:
- Sprache beeinflusst unser Denken
- Frauen nicht nur mitmeinen
- Demokratisch schreiben
- Stereotype Rollenbilder aufheben
Mit guten Beispielen untermauert sie ihre Thesen und hilft bei der Umsetzung mit ihrem Wörterbuch.
Fortbilden der Zukunft
Aktuell absolviert man nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium. Häufig folgt in den ersten Berufsjahren sogar noch ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung, zumindest aber eine oder mehrere weitreichende Zusatzweiterbildungen. Das ist häufig nötig, denn Ausbildungs- und noch mehr Studieninhalte- sind so schnell veraltet, dass die Curricula gar nicht so schnell angepaßt werden (können) wie Inhalte entstehen (und wichtig werden).
Ausbildung zur Therapeutin / zum Therapeut
Als Therapeutin/ Therapeut beispielsweise ist es nach der breit angelegten Ausbildung wichtig, sich wenigstens in einer Handvoll Bereichen noch mehr Spezialwissen anzueignen. Dieses vertiefte Wissen kann innerhalb der Ausbildung häufig gar nicht vermittelt werden. Das liegt daran, dass die Kenntnisse und Methode in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie enorm zugenommen haben. Die Zeit während der Ausbildung dient deshalb vor allem zur Bildung einer soliden Wissensbasis. Für vertieftes Spezialwissen reicht die Zeit (und manchmal vielleicht auch das Wissen der Lehrkräfte) häufig nicht aus.
Der Abrechnungsgrund
Ein nicht zu vernachlässigender Grund für den Besuch von Fortbildungskursen ist natürlich auch, dass Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Therapiepraxis einige Positionen erst abrechnen können, wenn sie ein Zertifikat in dem betreffenden Bereich erworben haben. Beispielsweise einen „Bobath Grundkurs“ oder “Manuelle Lymphdrainage” (siehe als Beispiel Vergütungsvereinbarung und die Informationen zum sektoralen Heilpraktiker für die Logopädie und Ergotherapie).
Und wie sieht es in der Zukunft aus?
In näherer Zukunft ändert sich die Ausbildungsordnung. Ausbildungen werden deutlich günstiger bis kostenfrei für die Schüler. Die ergänzenden Fortbildungen jedoch werden nicht kurzfristig durch staatliche Zuschüsse zu einem kostenlosen Produkt. Denn Akademien sind privatwirtschaftliche Institute, die Dozentinnen und Dozenten als Honorarkräfte für einen bestimmten Auftrag verpflichten. Das dort vermittelte Spezialwissen ist manchmal noch so frisch und exklusiv, dass es noch in keinen Lehrplan aufgenommen wurden bzw. es noch keine Printveröffentlichungen darüber gibt.
Lehrbücher
Und wird es überhaupt noch Druckerzeugnisse geben? Werden wir nicht vielleicht alle Lehrbücher mindestens als schlichtes eBook, besser aber noch als multimedialer Kurs oder digitales Nachschlagewerk nutzen? Wahrscheinlich werden wir es auch nicht mehr -wie in den Neunzigern- besitzen, sondern für die Zeit des Lernens ausleihen.
Was erhoffst du dir im Hinblick auf Fortbildungen für Verbesserungen für deinen Therapeutenalltag? Ich bin gespannt auf deine Impulse!
Direktzugang zum Patienten in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie durch die Ausbildung zur sektoralen Heilpraktikerin/ zum sektoralen Heilpraktiker
Der Vorteil der Ausbildung
Als sektoraler Heilpraktiker hast du direkten Zugang zu den Patienten ohne ärztliche Verordnung. Für deine Leistungen brauchst du keine Umsatzsteuer abzuführen, weil es sich eindeutig um Heilbehandlungen handelt.
Die Behandlungen werden auf Selbstzahlerbasis durchgeführt, ähnlich wie bei der Behandlung von Privatpatientinnen/Privatpatienten. Die Leistungen einer sektoralen Heilpraktikerin/ eines sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie (abgerechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – „GebüH“) werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Insoweit handelt es sich um Selbstzahlerleistungen.
Kosten der Ausbildung
Die Zusatzausbildung dauert in der Regel etwa 60 Unterrichtsstunden und kostet etwa 600€.
Kostenerstattung der Behandlung
Die Patientin/ der Patient kann eine entsprechende Kostenerstattung bei ihrer/seiner Privatversicherung (soweit der Vertrag Heilpraktikerleistungen als erstattungsfähig berücksichtigt) oder bei einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen geltend machen. Am besten deine Patientin/ dein Patient fragt vor der Behandlung bei seiner privaten Krankenkasse bzw. bei der Zusatzversicherung nach.
Bisherige Regelung
Momentan gelten von Bundesland zu Bundesland immer noch unterschiedliche Regelungen und Verfahren zur Erlangung des sektoralen Heilpraktikers. Dies führt zu holprigen Zulassungsbedingungen und rechtlichen Grauzonen in der Handhabung.
Änderungen für Logopädinnen/Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten bringt der Sektorale Heilpraktiker (eingeschränkt auf den jeweiligen Teilbereich)
Laut Heilpraktikerverband haben jetzt zwei Urteile bestätigt, dass die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit auch Logopädinnen/ Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten erlaubt wird, so sie denn ausschließlich in ihrem Fachgebiet bleiben.
- Behandlung des Patienten ohne ärztliche Verordnung
- Direkte Kontaktaufnahme mit dem Patienten
- Eigenverantwortliche Diagnose
- Erstattungsmöglichkeit durch PKV und HP-Zusatzversicherung
- Umsatzsteuerbefreiung bei Heilbehandlung
Änderungen Prüfung
Es gibt eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung durch den Amtsarzt. Das heißt, bundesweit müssen nun schriftliche und mündliche Prüfungen mit hohem medizinischen Niveau abgelegt werden. Sowohl theoretische Kenntnisse, als auch praktische Fähigkeiten im Bereich der Anamnese, Untersuchung und Laborbefundauswertung müssen nachgewiesen werden. Dabei rückt der Schutz der einzelnen Patientin/ des einzelnen Patienten deutlicher als bisher in den Blick.
Gesetzestext
Link zum Orginialtext der Leitlinien im Bundesanzeiger
Urteile zu diesen Änderungen
aus Baden-Württemberg zu
Ergotherapie
Logopädie
In dieser Woche findet hier in Berlin die re:publica statt. Das ist eine Konferenz rund um das Web 2.0, soziale Medien und die digitale Gesellschaft. Sie wird seit 2007 jährlich in Berlin veranstaltet. An drei Tagen werden in Vorträgen und Workshops viele Themenfelder behandelt, von Medien und Kultur über Politik und Technik bis zu Entertainment. Nahezu alle Vorträge und Diskussionsrunden werden als Audio- oder Videostream live übertragen. Alle Aufzeichnung der Vorträge und viele andere spannende Beiträge findest du im YouTube Kanal. Das diesjährige Motto ist „POP“ -Power to the people!
Wie bei den meisten Kongressbesuchen ist es unglaublich, wie viele Impulse entstehen, wenn Menschen sich zu einem Thema austauschen und miteinander vernetzen. Ganz besonders spannend fand ich die Themen Digitaler Gesellschaftswandel, Veränderung der Lese- und Lerngewohnheiten und das Recht auf digitale Selbstbestimmung.
Ich habe dir hier eine kleine Auswahl an Impulsen zusammengefasst
Die Internet-Verlegerinnen
Nikola Richter, Christiane Frohmann, Zoë Beck, Tania Folaji
Link zur Session
In dieser Diskussion stellten die Verlegerinnen Nikola Richter und Christiane Frohmann ihre Verlage vor und beschrieben die zum Teil sehr schwierige und kleinteilige Arbeit als Verlegerin. Beide verlegen überwiegend digital überwiegend deutsche Nischenliteratur. Mit viel Unternehmerinnenfreude haben sie von ihre Erfolgen und Versuchen berichtet ihre guten Publikationen zu platzieren und ein Bedürfnis für ihre Produkte zu wecken.
Nikola Richter von mikrotext
Christiane Frohmann vom Frohmann Verlag
„Wir zeichnen Pop! – Collaborative Sketching“ #popsketch #sketchnotes
Nadine Roßa, Anna Lena Schiller
Link zur Session
Das war eine sehr eher aktive Veranstaltung 🙂 Nadine und Lisa erklären die Grundprinzipien von Sketchnotes und wir Teilnehmer sind eingeladen die vorbereiteten Whiteboards mit Leben zu füllen. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Du findest die Bilder im Instagram Account von Nadine unter @nadrosia.
Nadine Roßa
Anna Lena Schiller von Riesenspatz
Der Vortrag „You gotta fight for your right to free knowledge!„ von Wikipedia
Katherine Maher, Executive Director der Wikimedia Foundation
Link zur Session
Den Vortrag muß man eigentlich am besten selbst gesehen haben. Katherine gibt Einblicke in die Wikipedia und Informationszugriffsentwicklung. Unglaublich faszinierend und toll formuliert
Mein persönliches Fazit
Ich finde, man kann sich Kongressbesuche nicht sparen, den sie geben mir wichtige Impulse für meine Arbeit. Du suchst auch nach einem Kongress, der dich interessiert? Für Therapeuten gibt es in näherer Zukunft folgende Angebote:
Angebote für dich
- dbl-Kongress 2018 vom 15. bis 16. Juni in Bielefeld
- dve 63. Ergotherapie-Kongress vom 21. bis 23. Juni 2018 in Würzburg
- Bundeskongress Physiocongress vom 19. bis 20. Oktober 2018 in Bad Soden
- 9. Weltkongress für Verhaltens- und kognitive Therapien vom 17. bis 20. Juli 2019 in Berlin
- Fachmesse mit Kongress für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention therapie Leizig vom 7. bis 9. März 2019 in Leipzig
- TheraPro Fachmesse + Kongress vom 25. bis 27.Januar 2019 in Stuttgart
Welche Kongresse besuchst du gerne? Und warum gefallen sie dir so gut, dass du vielleicht sogar ein zweites Mal dorthin fährst? Ich freue mich, wenn du mir deine Gedanken dazu schreibst!
Hier zeige ich dir tolle Werkzeuge, Programme und Websites, die deine Arbeit als Therapeutin/Therapeut deutlich leichter machen
1. Kostenloses Programm zur Website-Erstellung
Eine Praxiswebsite ist heute für jede Therapiepraxis unerlässlich. Doch die Programme, die hinter so einer Website stehen können einiges kosten. Bei den Content Management Systemen (CMS) hat sich in den letzten Jahren aber ein ganz deutlicher Trend gezeigt: 60% basieren auf dem kostenlosen CMS WordPress (Quelle: Ranking der 10 Content-Management-Systeme (CMS) weltweit nach Marktanteil im Januar 2018). Da sparst du viel!
Natürlich mußt du noch Geld für das einmalige Webdesign und das fortlaufende Hosting berechnen, aber die Nutzung von WordPress.org ist kostenlos!
Guck mal bei WordPress
2. Bilddatenbank mit angesagten Bildern
Für deine Praxiswebsite, aber auch für einen Praxis-Flyer oder ein Ankündigungsplakat fehlen häufig hochauflösende zeitgemäß-schöne Bilder! Die Bildergalerie von Pexels bietet dir eine super große Auswahl an tollen Bildern, die du kostenlos nutzen kannst. Sie unterliegen der Creative Commons Zero (CC0) Lizenz. Das heißt, die Bilder dürfen kostenlos für alle legale Zwecke genutzt werden.
3. Notizen für die Therapie
Du bist an verschiedenen Arbeitsplätzen unterwegs, vielleicht sogar im Hausbesuch? Und möchtest dir Notizen zu Material oder Patienten außerhalb der Akte machen? Dann ist Evernote genau das Richtige für dich! Vorweg das größte Plus: es ist total einfach zu bedienen. Du kannst dort Ideen und Notizen ablegen und mit Schlagworten versehen. Außerdem kannst du Dokumente in die Notizen einfügen. Es funktioniert als persönliches unlimitiertes Archiv und läßt sich auch gemeinsam mit mehreren Personen nutzen.
Ein Praxisbeispiel ?
- Wer hat die Kaffemaschine das letzte Mal entkalt?
- Wann?
- Womit?
- Wie funktioniert das noch mal?
Name, Termin, Reinigungsmittel und einen Link zu einem Anleitungsvideo oder die Gebrauchsanweisung als PDF angehängt. Schon ist die Notiz fertig und keiner kann sich mehr drücken.
Guck mal bei Evernote
4. Spitzen Schaubilder und Grafiken erstellen
Du willst für die Therapie oder deine Praxis eine chices Schaubild erstellen. Aber du möchtest nicht gleich ein teueres Programm dafür kaufen und dich wochenlang darin einarbeiten? Das kann ich gut verstehen. Dann probiere Canva aus! In der Basisversion ist Canva kostenlos. Du greifst auf eine umfangreiche Logo- und Gestaltungstools-Datenbank zu und kannst die fertigen “Leinwände” (engl. canva) downloaden und speichern.
Guck mal bei Canva
5. Ideengeber für den Therapiealltag
In vermutlich jeder Therapie gab es mal den Punkt, an dem einem die zündende Idee für ein mitreißendes motivierendes Spiel fehlt. Oder es mangelt an der Anleitung für ein Spiel, das in Vergessenheit geraten ist. Dann schau dich bei Pintrest um oder suche dort gezielt, denn die Einträge sind alle mit Tags versehen. Einige Vorschläge sind verblüffend, aber sehr häufig erhältst du hilfreiche Ideen für deine Therapie.
Übrigens: solltest du auch für die Suchmaschinenoptimierung deiner Praxiswebsite verantwortlich sein, ist Pintrest auch in dieser Hinsicht interessant für dich. Du kannst dort nämlich auch eine eigene Pinnwand eröffnen und in diesem Unternehmerprofil Bilder von deiner Praxis veröffentlichen.
Guck mal bei Pinterest
Was sind deine Geheimtipps für kostenlose Tools, die uns Therapeutinnen /Therapeuten weiterhelfen? Ich freu mich auf deine Nachricht!
Was ist eigentlich Lernen?
Früher wurde deutlich vermittelt, das Lernen ausschließlich mit Wiederholungen, Nachsprechen und Erfüllen von Erwartungen verbunden ist. Was ist aber mit der Explorationsfreude, mit intrinsischer Motivation? Warum lernt man unter bestimmten Bedinungen besser als unter anderen?
Lernen professionell und privat
Wir Therapeuten wissen, dass man grundsätzlich etwas Lernen kann. Jedenfalls erhoffen wir es uns täglich in den zahlreichen Therapieeinheiten bei Patienten aller Art. Aber hast du dich nicht auch schon mal gefragt, wie du am leichtesten und zuverlässigsten neues Wissen vermittelst oder dir selbst aneignest? Denn auch als Therapeutin /als Therapeut mußt du täglich Neues lernen: neue Therapiemethoden kommen auf den Markt, mit neuen Patienten ergeben sich bisher unbekannte Fragen zur Therapie in denen du gut agieren willst. Und privat: vielleicht lernst du gerade eine Fremdsprache für deinen nächsten Urlaub oder für den Sportbootführerschein (das wär ja mein persönlicher Traum).
Lernen verstehen
Es kann doch nicht so schwierig sein „das Lernen“ zu verstehen. Aus den Theorien Rückschlüsse zu ziehen und mit diesem Wissen das Lernen (und Behalten) bei sich selbst und den Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Definition
Laut Wikipedia “Unter Lernen versteht man den absichtlichen und den beiläufigen Erwerb von neuen Fertigkeiten. Der Lernzuwachs kann sich auf geistigem, körperlichem, charakterlichem oder sozialem Gebiet ereignen.”
Das ist eng verbunden mit der Frage: wie lernt man am besten?
Dazu gibt es verschiedene Modelle von Lerntheorien. Einige der wichtigsten lerntheoretischen Ansätze sind
– die Behavioritische Lerntheorie
– der Instruktionalismus
– Lernen durch Einsicht, Lernen am Modell
– der Situativer Kontext, Transfer
– die Biokybernetische-neuronale Lerntheorien
– das Maschinelles Lernen
Aber natürlich gibt es auch an der reinen Annahme von „Lerntheorien“ Vorbehalte. Kritiker schreiben, dass oben genannnte Theorien das „Kreative Lernen“ unberücksichtigt lassen.

Copyright Andreas Müller / Beatenberg
Der Ansatz von Andreas Müller
Einer der sich wirklich auskennt ist der Schweizer Andreas Müller. Er ist Pädagoge und Journalist. Vor mehr als 30 Jahren gründete er das Institut Beatenberg. Dort ist er Direktor, Dozent und Berater. Außerdem hat er zahlreiche spannende Fachbücher geschrieben. Andreas Müller hat eine ganz eigene Struktur der wichtigen Faktoren, die das Lernen ermöglichen, entwickelt:
- Mentale Fitness: Den inneren Schweinehund an der kurzen Leine führen
- Emotionale Fitness: Zuversicht an sich und seine Fähigkeiten glauben
- Soziale Fitness: Wenn du mit dem Finger auf andere zeigst, zeigen drei auf dich.
- Fachliche Fitness: Sich die Dinge zu eigen machen- weil verstehen Spass macht.
- Körperliche Fitness: Wer sich körperlich fit fühlt, hat es leichter, dem Denken Beine zu machen.
Was bedeutet das jetzt für dein Lernen und Lehren?
Liest man seine Ausführungen, wird schnell klar, dass es nicht den einen Faktor gibt, sondern wir eine lernfreundliche Gesamtsituation herstellen sollen.
- Beruflich wie privat!
- Beim Lernen aus einem Buch oder einem Online-Kurs!
- Und völlig unabhängig vom Thema!
Also: Hab viel Spaß beim leidenschaftlichen Lernen!
Julia ist Berufsanfängerin und fragte mich kürzlich, ob sie denn jetzt zwingend einen „Fachtherapeuten machen” müßte, um in der Arbeitswelt ihrer neurologischen Klinik bestehen zu können. Den Titel „Fachtherapeutin“ zu tragen fand sie cool. Ich habe mir das mal etwas gründlicher angeschaut.
Viele Fortbildungsangebote für Therapeuten
In Deutschland gibt es eine große Anzahl an Fortbildungsinstituten. Einige bestehen schon seit Jahren und behaupten sich auf dem Markt mit vielseitigen Angeboten. Andere kommen neu dazu und es gibt auch Akademien die schließen, da sie möglicherweise ihre Zielgruppe nicht erfolgreich erreicht haben. Die Titel der Weiterbildungen sind sehr unterschiedlich gestaltet. Da ist häufig gar nicht klar, was man von dem Seminar erwarten kann. In letzter Zeit werden immer wieder Fortbildungen „Fachtherapeut/in XY“ genannt.
Die Fachtherapeutin/ der Fachtherapeut
Der Titel erweckt die Erwartung, dass es sich hier um eine besonders hochwertige und umfangreiche Aus- oder Weiterbildung handelt. Möglicherweise qualifiziert sich der Teilnehmer dazu neue Positionen mit der Krankenkasse abrechnen zu können? Leider ist es nicht so. Der Name „Fachtherapeut/in“ ist ein ungeschützter Begriff. Jede Akademie kann jede beliebige Fortbildung so nennen! Weder ein bestimmter Stundenumfang, noch die Qualifikation der Dozenten oder eine mögliche Abschlussprüfung sind bindend.
Die beste 8-Schritte-Prüfung für deine Weiterbildung
Da lohnt es sich einen genauen Blick auf die Daten der Fortbildungen mit dem Titel „Fachtherapeut/in“ zu werfen
- Welche Dozentinnen und Dozenten gestalten die Inhalte der Veranstaltung? Warum sind diese gerade besondere Experten?
- Was sind die genauen Inhalte der Veranstaltung?
- Wie werden die Inhalte vorgetragen? Ist es ein Vortrag, ein Online-Kurs, ein Hands-on-Workshop?
- Gibt es verbindliche Informationen über die zeitliche Verteilung der Unterrichtseinheiten? Z.B. an welchen Wochenende wo/ wann /wie lange?
- Wie wirst du beim Lernen unterstützt? Welche anderen Lernmittel werden dir zur Verfügung gestellt? Unterstützen dich die Dozenten auch in der Zeit zwischen den Veranstaltungen?
- Wo findet die Veranstaltung statt? Ist es praktisch dorthin zu reisen? Wo kann ich übernachten?
- Wieviel kostet die Fortbildung? Wann ist der Betrag fällig? Kann ich in Raten zahlen? Kann ich meinen Bildungsgutschein anwenden?
- Wieviele Fortbildungspunkte gibt es?
Die praktische Übersicht über Ausbildungsangebote zur Fachtherapeutin /zum Fachtherapeut (Download)
In der folgenden Übersicht habe ich die viele Informationen über die „Fachtherapeuten“ zusammengetragen (Stand März 2018).

Fachtherapeuten in der Logopädie, Ergotherapie und Physiohterapie. Wichtige Faktoren und Eckdaten zusammengefasst von memole®
Vielleicht weckt ja ein Angebot dein Interesse und du entscheidest dich doch, vielleicht doch auch wegen eines „schönen Titels“ für eine Weiterbildung zum Fachtherapeuten /zur Fachtherapeutin? Oder du hast Ergänzungen zum Text oder zu Übersicht?
Dann schreib mir gerne!
Für Therapeutinnen und Therapeuten der Logopädie und Ergotherapie gibt eine große Anzahl von Berufsverbänden.
Logopädie
Gerade in den letzten Jahren sind in der Logopädie in Deutschland einige Verbände dazugekommen. Und es ist gar nicht so einfach über die Ziele und Strukturen dieser Verbände Informationen herauszubekommen. Hast du dich schon über die Mitgliedschaft in einem Verband informiert?
Deutschland
In Deutschland gibt es den dba bereits seit 1949. Nach meiner Recherche also der älteste Verband. Wobei man hier bei den unterschiedlichen Berufsausbildungen differenzieren muß. Es wurden im dba zunächst explizit Absolventen der Schlaffhorst-Andersen Schule angesprochen. Auch bei anderen Verbänden werden zum Teil explizit Absolventen bestimmter Berufsausbildungen angesprochen, mittlerweile kann aber fast jeder „Sprachtherapeut“ überall Mitglied werden.
Gegründet wurde 1964 der dbl und dann erst 1990 der DBKS. Der Deutsche Berufsverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie dbs gründete sich 1999. Der vpl folgte 2001, dann LOGO Deutschland (2014) und als jüngster Verband der VDLS (2017). Zu dem BKL konnte ich keine Angaben finden und meine Anfrage wurde leider nicht beantwortet.
Schweiz
In der Schweiz gibt es exklusiv den DLV (gegründet 1984).
Österreich
In Österreich gibt es den Verband „logopädie austria“, gebründet 1981 und die Gesellschaft ögs.
Hier kannst du dir die Übersicht über die wichtigsten Daten der Verbände für Logopädie anschauen und herunterladen.
Ergotherapie
In der Ergotherapie ist die Anzahl der Berufsverbände deutlich übersichtlicher.
Deutschland
Bereits 1954 wurde der DVE gegründet, 2004 dann der BED.
Schweiz
In der Schweiz gibt es den evs (bzw. übersetzt ase) seit 1953.
Österreich
Seit 1996 besteht der Bundesverband „ergotherapie austria“.
Hier kannst du dir die Übersicht über die wichtigsten Daten der Verbände für Ergotherapie anschauen und anschauen und herunterladen.
Für alle logopädischen und ergotherapeutischen Verbände gilt zu beachten
Statuten ?
Informiere dich genau zu den Statuten, Ziele und Pogrammen der Verbände. Um es dir leichter zu machen, zeigt dir die Tabelle diese aktuellen Informationen
- den Link zur Verbandswebsite
- die Abkürzung des Verbandsnamens
- den Name der Vorsitzenden/ des Vorsitzenden
- das Gründungsjahr
- wie hoch der günstigste Mitgliedsbeitrag ist
- den Link zur Seite “Informationen für neue Mitglieder”
- den Name der Verbandszeitschrift
Klick dich ganz in Ruhe durch die Vielzahl der Seiten und bitte auch Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Meinung. Dann findest du den Verband, der zu dir paßt!
Mitgliederbeiträge ?
Auch die Beitragsstaffelung der Mitgliedsbeiträge ist sehr unterschiedlich. Häufig werden Studentenrabatte gewährt. Lies in der Tabelle nach, dort findest du direkt den Link zu der “Neumitgliederseite”.
Verbandzeitschriften ?
Häufig sind Zeitschriften Verbandsorgane, die nicht nur Verbandsinternes, sonder auch Berufspolitisches dokumentieren. In einigen Zeitschriften findest du spannende Buchrezensionen und Fallstudien, aber auch jede Menge Werbung.
Verpflichtende Mitgliedschaft
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Therapeuten (Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten) nicht verpflichtet sind einem Verband beizutreten. Anders als beispielsweise bei den Ärztinnen und Ärzten gibt es keine Kammer, der man angehören muß.
Hast du dich auch schon gefragt, ob dich die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) betrifft?
Am 25. Mai 2018 tritt die einheitliche europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Verordnung soll dem Datenschutz dienen, aber auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen.
Dies ist natürlich mit einem höheren Aufwand verbunden, denn die Anforderungen an die Datenschutzdokumentation und die Nachweis- und Rechenschaftspflichten steigen und erhöhen die Verwaltungsaufwand. Um die Umsetzung zu erzwingen sind empfindlich hohe Bußgelder zu erwarten, falls man sie nicht umsetzt.
Was ist das Ziel der DSGVO ?
Ganz knapp zusammengefasst ist die DSGVO ein Schritt zu einer EU-einheitlichen Regulierung. Sie führt jedoch nicht unbedingt zu einer Vereinfachung des Datenschutzrechts.
Wann ist der Stichtag?
Die DSVGO ist bereits in Kraft getreten, entfaltet aber erst nach 2 jährigen Übergangszeit ihre Wirkung am 25.05.2018.
Was ist mit den bisherigen Prinzipien des Datenschutzes?
Die bisherigen Grundprinzipien des Datenschutzes bleiben erhalten und werden im Gesetz besonders betont. Man muss sich diese Prinzipien als die Grundlagen des Gesetzes vorstellen, die bei der Auslegung unklarer Fälle herbeigezogen werden. Dazu gehören entsprechend Art. 5 DSGVO vor allem:
- Datenschutzprinzipien: Rechtmäßigkeit du darfst Daten nur entsprechend dem Gesetz verarbeiten, was an sich selbstverständlich ist.
- Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss für Betroffene nachvollziehbar sein, was zum Beispiel eine verständliche und vollständige Datenschutzerklärung erfordert. Die Informationspflichten wurden mit Art. 13 und 14 DSGVO erhöht und erfordern beispielsweise einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Das bedeutet, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, außer wenn sie per Gesetz erlaubt wurde.
- Zweckbindung: Das Gebot der Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Das heißt man muss sich bereits zu Beginn von Verarbeitungsprozessen Gedanken machen, wofür die Daten benötigt werden und dies dokumentieren. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur zulässig, wenn sie „mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist“ (Art 6 Abs. 4 DSGVO).
- Datenminimierung: Unternehmen müssen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das dem Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränken. Eine „Datenerhebung auf Vorrat“ ist verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Verarbeitung, Zerstörung, Veränderung oder Verlust geschützt werden.
Was ist in Therapiepraxen besonders zu beachten?
Die wichtigste Neuerung im EU-Recht ist die Stärkung der Rechte von Privatpersonen. Dabei gibt es vier Punkte, die Therapiepraxen (aber auch Arztpraxen) in ihren organisatorischen Abläufen berücksichtigen sollten:
- Die Einwilligung: Vor jeglicher Datenverarbeitung muss beim Betroffenen eine Einwilligung eingeholt werden. Das gilt auch für Patienten. Am einfachsten lässt sich dies über den Anamnesebogen regeln. Allerdings gilt: Wird die Einwilligung wie hier in Zusammenhang mit anderen Erklärungen/Sachverhalten eingeholt, muss sie deutlich von diesen abgegrenzt werden, damit der Patient erkennt, worin er einwilligt. Außerdem muss sie in klarer, einfacher Sprache verfasst werden. Wer Patienten auch an Termine erinnern will – etwa per Brief, Mail oder SMS – der sollte dies noch einmal getrennt von der Einwilligung zur normalen Verarbeitung der Daten in der Praxis-EDV aufführen.
- Zweckbindung der Daten: Die Praxis darf die beim Patienten erhobenen Daten, dazu zählen auch die Diagnosen, immer nur zum Zweck der Leistungserbringung und Abrechnung erheben. Wer bei privatversicherten Patienten die Abrechnung über einen externen Dienstleister laufen lässt, sollte sich hierfür beim Patienten eine getrennte Einwilligungserklärung einholen. Vorsicht ist bei der Weitergabe von Daten zu Studienzwecken geboten. Auf der sicheren Seite sind Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten nur dann, wenn sie den Patienten auch hierzu vorher um sein Einverständnis bitten. Allerdings bietet das deutsche Datenschutzrecht (Paragraf 27 DSAnpUG-EU) hier dank Öffnungsklausel in der EU-Verordnung für wissenschaftliche Zwecke etwas mehr Spielraum: In diesem Fall kann auf eine gesonderte bzw. erneute Einwilligung verzichtet werden, sofern die Interessen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung die Interessen der jeweils betroffenen Person an seinem Ausschluss “erheblich überwiegen”. Damit scheint der Gesetzgeber vor allem die künftigen Möglichkeiten von Big-Data-Anwendungen im Hinterkopf gehabt zu haben. Diese würden mit einer allzu scharfen Einwilligungspflicht nämlich bereits im Keim erstickt. Besonderes: Vorsicht ist für Ärzte auch beim Datenaustausch in Therapeutennetzen oder Kooperationen geboten: Auch hier sollte vor jeglicher Datenweitergabe der Patient explizit zustimmen.
- Das Recht auf Löschen: Hauptsächlich getrieben durch die Entwicklungen im Internet und in den Sozialen Medien mit schnellen Unwahrheitsbehauptungen per Knopfdruck, wurde in der EU-Verordnung das Recht von Privatpersonen auf ein Löschen ihrer Daten gestärkt. Für Therapeutinnen und Therapeuten ist dies insofern relevant, dass sie vor allem bei einer Datenverknüpfung mit anderen Stellen – etwa in Kooperationen oder wenn sie Praxisdaten in gesicherten Clouds ablegen, schauen müssen, wann und welche Daten evtl. zu löschen sind, wenn ein Patient dies wünscht. Nicht davon betroffen sind allerdings Daten, die Therapeuten zum Nachweis der Leistungserbringung oder aus Haftpflichtgründen aufbewahren müssen. Diese Datensicherung darf dann allerdings nur begrenzt und in bestimmten Fällen zugänglich sein.
- Portabilität der Daten: Hier werden die Praxis-EDV-Anbieter gefragt sein, geeignete Formate zur Verfügung zu stellen, auch eine Telematikinfrastruktur könnte hier künftig ihren Beitrag leisten. Denn die Patienten haben nach Paragraf 20 der EU-DSGVO das Recht, die sie betreffenden Daten, “in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten” und diese Daten ohne Medienbrüche an Dritte zu übermitteln. Damit machen sich EU-Parlament und -Rat – sicherlich unwissend – auch für die elektronische Patientenakte stark.
Wie ist es mit den Datensicherungen in der Praxis?
Unbedingt prüfen solltest deine Datensicherungseinstellungen. Denn künftig bist du verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten – wie sie etwa bei Phishing-Attacken vorkommen können – innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Bundesdatenschutzbeauftragte zu melden. Dies gilt nur dann nicht, wenn voraussichtlich keine Gefahr von Rechtsgütern der betroffenen Personen besteht. Die vom Schutz-Leck betroffenen Patienten müssen übrigens, wenn sich aus einem Datenklau Nachteile für sie ergeben könnten, ebenfalls informiert werden.
Das heißt, es sollten die technisch gängigen Vorkehrungen zum Schutz von Praxisdaten erfüllt werden: Also Firewall, aktuelle Version des Betriebssystems und Virenscanner.
Wo möglich, sieht die EU-Verordnung auch eine Anonymisierung oder zumindest Pseudonymisierung von Daten vor – dies sollten Praxen vor allem beim elektronischen Austausch von Patientendaten mit anderen Leistungserbringern beherzigen. Der elektronische Arztbrief über einen Kommunikationsdienst wie KV-Connect etwa (wie in Ärzte nutzen) ist wesentlich sicherer als eine ungeschützte E-Mail oder gar ein Fax.
Als Sanktionen bei Datenschutz-Verstößen drohen nach der EU-Verordnung Unternehmen, zu denen Praxen zu zählen sind, Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres.
Weiterführende Informationen zur Datenschutzgrundverordnung für Logopädinnen/ Logopäden, Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten und Physiotherapeutinnen/ Physiotherapeuten
Hier die Quellen und zahlreiche weiterführende Hinweise. Dort kannst du beispielsweise nützliche Vordrucke herunterladen:
- Ärztezeitung
- Über das DSVG von Intersoft Consultig
- Bundesministerium für Energie und Wirtschaft
dort gibt es auch die Verordnung komplett als Download - Physiotherapieverband
- Grundsätzliches über die DSGVO vor der zuständigen Beauftragten. BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kurzpapiere der Verordnung
Aktuelle Ergänzung
- Einen tollen kostenlosen “Datenschutz”-Generator findest du bei Thomas Schwenk (Rechtsanwalt)
- Auch die Zeitung “das Ärzteblatt” hat noch mal eine gute Zusammenstellung gemacht. Du findest den “Datenschutz-Check” hier.
- Lies außerdem den Gastartikel von Rechtsanwältin Ingrid Yeboah vom Mai 2019
Wie sieht so ein memole® Kurs aus? Wie ist die Gliederung von Kurs Zwei?
Ein Kurs ist unterteilt in Module, diese Module bestehen aus Lektionen. Eine Lektion kann vieles sein! Zum Beispiel ein Text zum Lesen, etwas zu Anhören (Tonbeispiel), Bilder zum Anschauen, Vergleichsbilder für Therapiefortschritte und Videos, in denen du Bewegungen anschauen kannst. Und vieles mehr!
Damit du genau weißt, was dich in Kurs Zwei “Die Ronnie Gardiner Methode” erwartet, hier die Inhaltsangabe des Kurses:
- Modul Anfang
- Vorstellung der Dozenten Stefanie Riedelbauch und Ronnie Gardiner (Video)
- Das Konzept von memole® (Video)
- Die genaue Gliederung von Kurs Zwei (Video)
- Die Ronnie Gardiner Methode RGM
- Erfinder
- Entwicklung
- Theoretischer Hintergrund
- Zielgruppe
- Effekte der RGM
- Konzept
- Grundübung
- Choreoscore
- Video Choreoscore (Video)
- Ausbaustufe 1
- Ausbaustufe 2
- Indikation
- Indikation
- Kontraindikation
- Marke
- Marke
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Kontakt
- Wissenschaftliches
- Publikationen
- Wissenschaftliche Studien
- Literaturliste
- Abschluss
- Schlusswort der Dozenten Ronnie Gardiner und Stefanie Riedelbauch (Video)
- Feedbackbogen
- Quiz und Zertifikat
Was beinhaltet der Kurs “Neurofunktions!therapie “Bereich Mund” von Elke Rogge?
Der Kurs “NF!T- Bereich “Mund”” mit Elke Rogge ist übersichtlich strukturiert.
Der Kurs Neurofunktionstherapie besteht aus Modulen, diese bestehen aus verschiedenen Lektionen, die sehr unterschiedlich sein können.
Ein Beispiel für eine NF!T-Lektion
Zum Beispiel kannst du dir in Modul 5 “Indikation” , Lektion “Checkliste” eine Liste anschauen und herunterladen, die dir hilft Patienten zu erkennen, die für eine NF!T® Mundtherapie geeignet sind. Das macht die Umsetzung im Alltag deutlich einfacher! Eine Lektion kann aber auch viele Bilder enthalten, wie in Modul 3 “Die neurologische Organisation”, Lektion 1 “Basiswissen”. Dort zeigen wir zum besseren Lernen und Behalten zu jeder Fähigkeit ein passendes Bild.
-
Modul: Einstieg
- Lektion: Vorstellung Elke Rogge (Video!)
- Lektion: Das Konzept der memole® Online-Akademie (Video!)
- Lektion: Gliederung von Kurs Eins (Video!)
-
Modul: Die NF!T®
- Lektion: Ursprünge
- Lektion: Gehen, Sprechen, Denken
- Lektion: Was ist NF!T®?
- Lektion: Kontaktdaten
- Lektion: Studien über die NF!T®
-
Modul: Die neurologische Organisation
- Lektion: Basiswissen (viele anschauliche Bilder)
- Lektion: Die neurologische Re-Organisation mithilfe von NF!T®
- Lektion: Beispiel: Blume
- Lektion: Beispiel: Haus
- Lektion: Fazit
-
Modul: Mundfunktionen
- Lektion: Primärfunktionen
- Lektion: Artikulation
- Lektion: Synergieeffekte
- Lektion: Das Besondere an NF!T®
- Lektion: Triade
- Lektion: Mundfunktion
- Lektion: Mund- und Kieferentwicklung
-
Modul: Indikationen
- Lektion: Indikationen zur Mundtherapie
- Lektion: Checkliste
- Lektion: Kontraindikation
-
Modul: Diagnostik
- Lektion: Diagnostik und Anamnese
- Lektion: Diagnostik Durchführung
- Lektion: Diagnostik Auswertung
-
Modul: Therapie
- Lektion: Vorgehen
- Lektion: Therapieende
- Lektion: Therapiebeispiele
-
Modul: Finale
- Lektion: Schlusswort Elke Rogge (Video!)
- Lektion: Feedbackbogen
- Lektion: Quiz und Zertifikat
Zu Elke Rogge
lke Rogge ist die Begründerin der Neurofunktions!therapie®. Sie hat als Erzieherin und Leiterin einer Kindertagesstätte gearbeitet und anschließend die Ausbildung zur Logopädin in Hannover absolviert. Von 1932 -2017 arbeitete Elke Rogge in eigener Praxis in Syke bei Bremen. Ab 1989 lag ihr Schwerpunkt im Bereich der myofunktionellen Störungen. Aus diesen reichhaltigen Erfahrungen hat sie 2012 ein eigenes Konzept entwickelt: Die Neurofunktions!therapie!
Online-Kurs von memole®
Viele fragen sich bestimmt, woher der Name “memole”für die der Online-Akademie kommt.
Das ist ganz einfach! Es ist ein Akronym der Worte
-
- medizin
- mobil
- lernen
Ein Akronym ist ein aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildetes Kurzwort (siehe Dudeneintrag) und kommt aus dem griechischem:
ákros = Spitze, äußerstes Ende und ónyma = Name.
Begründung
Denn hier in der Online-Akademie memole® soll es schnell und einfach möglich sein hochwertige ?medizinische Inhalte ? zu lernen. Diese Inhalte ?sind abrufbar zum Beispiel auf deinem mobilen Endgerät! ?⛱
Also los, schnapp dir dein mobiles Endgerät, und lerne medizinisches Wissen!
Ab jetzt können Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, kurz Therapeutinnen und Therapeutinnen, wichtige Themen in Online-Kursen lernen. Die Akademie memole® bietet Selbstlernkurse an.
Wie kann ich einen Kurs buchen?
Einen Kurs kannst du über den Dienst PayPal kaufen. Es sind verschiedene Bezahlvarianten möglich: PayPal, Kreditkarte und Lastschrift.
Wie kann ich den Kurs besuchen?
Nachdem du deinen Account aktiviert und bezahlt hast, findest du deinen Kurs in deinem persönlichen Profil.
Woraus besteht der Online-Kurs?
Der Kurs besteht aus Modulen. Diese sind untergliedert in Lektionen. Eine Lektion ist
- ein Text zum Lesen
- ein Video zum Anschauen, Lernen und Nach-/Mitmachen
- eine Liste zum Ausdrucken
- ein Hör-Beitrag
- oder Bilder, z.B. einen Therapiefortschritt belegen
Was passiert am Ende des Kurses?
Wenn du den Kurs vollständig durchgearbeitet hast und dich schon gut mit dem Thema auskennst kommt der Wissensquiz. Der wird dir leicht fallen, denn du hast durch den Kurs viel gelernt. Nach bestandenem Quiz kannst du dir dein memole®-Zertifikat ausdrucken. Bitte fülle außerdem noch den Feedbackbogen aus, damit wir memole® noch besser machen können.
Und nun?
Aus dem Magazin
Minikurs für 0 EUR
Hol dir hier deinen Minikurs zur Sensorischen Integrationstherapie mit Rega Schaefgen für 0 EUR!