In diesem Interview erfährst du, wie Christine zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.
Shownotes:
Hier kannst du dich über den Onlinekurs „Taping in der Logopädie“ informieren.
In diesem Interview erfährst du, wie Christine zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Shownotes:
Hier kannst du dich über den Onlinekurs „Taping in der Logopädie“ informieren.
aber eine, die die Diagnostik und Behandlung von Kindern mit Rechenschwierigkeiten wirklich weiterbringt!
Denn „3–7 % der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen leiden unter einer Dyskalkulie. Ausgeprägte und andauernde Probleme im Rechnen führen zu deutlichen Einschränkungen in Schule, Beruf und Alltag und erhöhen das Risiko für komorbide psychische Störungen. In der Praxis werden verschiedene Methoden zur Diagnostik und Behandlung eingesetzt, deren Evidenz unklar ist.“ So wird die Ausgangslage von Mag. rer. nat. Stefan Haberstroh und Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne von der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München beschrieben.
Die systematischen Literaturrecherchen erfolgten von April 2015 bis Juni 2016 in zahlreichen Datenbanken. Die Studiendaten wurden metaanalytisch ausgewertet. Die abschließende Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie der Rechenstörung wurden von 20 Verbänden verabschiedet.
Symptomspezifische Interventionen, bei denen insbesondere mathematische Inhalte trainiert werden, zeigen die besten Ergebnisse. Forschungsbedarf besteht an hochwertigen Interventionsstudien und – für ältere Jugendliche und Erwachsene – an geeigneten Tests und Förderprogrammen.
Den kompletten Artikel aus dem Ärzteblatt und die Leitlinie findet du hier.
Als PDF zum Herunterladen: Komorbidität der Rechenstörungen
Wir kennen es alle: Gerade als Praxisgründer*in ist jeder Tag viel zu kurz. Wie gestalte ich meine Therapien? Welches Diagnostikmaterial verwende ich für welchen Therapiebereich? Möchte ich mich auf gewisse Patienten*innen spezialisieren und bestimmte Störungsbilder anlocken? Dann kommt auch noch der finanzielle Bereich dazu: Wie werde ich Herr bzw. Frau der (finanziellen) Lage und welche Abrechnungssoftware eignet sich am besten für meine Bedürfnisse? Hinzu kommt die Angst irgendetwas falsch zu machen oder gegen verschiedene Gesetze und Richtlinien zu verstoßen ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Das trifft bei uns Heilmittelerbringern*innen vermutlich am ehesten auf den Bereich Werbung zu. Möglicherweise hast du es noch von deiner Ausbildung im Hinterkopf: „Du darfst keine Werbung machen!“ Das stimmt jedoch gar nicht. Du darfst auch als Heilmittelerbringer*in Werbung betreiben, wenn du gewisse Punkte berücksichtigst. Aber was genau gilt es zu berücksichtigen?
Im Bereich der Werbung gelten für dich als Heilmittelerbringer*in in Deutschland grundsätzlich zwei Gesetze. Diese zwei Gesetze sind das HWG, das Heilmittelwerbegesetz, und das UWG, das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Beide zielen darauf ab irreführende Werbung zu verhindern und deine Kunden*innen vor falschen bzw. vagen Behauptungen und Aussagen zu schützen. Die beste Hilfe zur Einschätzung, ob deine geplante Werbung nun irreführend ist oder nicht, ist dein eigener gesunder Sachverstand. Frage dich einfach selbst, ob das was du in der Werbung anpreist unter allen Umständen eintrifft oder ob das nur unter den günstigsten Bedingungen möglich ist? Deine Patienten*innen müssen sich auf die Aussage deiner Werbung zu 100% verlassen können.
Hier ein Beispiel, wie du es NICHT machen solltest:
Du möchtest dein Stottern endlich los werden? Dann lass mich dir helfen. Nach 5 Sitzungen gehört dein Stottern der Vergangenheit an.
Diese Werbung wäre definitiv irreführend, da damit versprochen wird, dass deine zukünftigen Patienten*innen nach 5 Sitzungen – komme was wolle – stotterfrei sind. Aus deiner persönlichen Erfahrung weißt du selbst, dass diese Garantie schlichtweg nicht gegeben werden kann und somit auch nicht in der Werbung verwendet werden darf. (§3 Abs. 2 HWG)
Ein weiteres Beispiel der Irreführung ist es, wenn unwahre oder täuschende Angaben gemacht werden. Spezielle Therapiemethoden oder Behandlungsabläufe, welche keiner Aus- oder Weiterbildung zugrunde liegen, dürfen daher nicht für Werbung verwendet werden. Zukünftige Patienten*innen könnten dadurch fälschlicherweise davon ausgehen, dass das dafür nötige Know-How vorhanden ist.
Wenn du mit deinen Dokumenten werben möchtest, musst du laut §6 HWG nachweisen, dass diese von wissenschaftlich oder fachlich berufenen Personen bzw. Instituten (Akademien) ausgestellt worden sind. Im Laufe deiner Karriere wirst du bereits einige Gutachten, Zeugnisse oder Empfehlungen und Bescheinigungen erhalten haben. Indem du diese vorweist und beweist, dass sie von wissenschaftlich oder fachlich anerkannten Personen oder Instituten ausgestellt wurden, kannst du sie auch für Praxiswerbung nutzen.
Bei Erwähnung solcher Dokumente in Werbetexten gilt es daher alle nötigen Informationen wie Ersteller*in mit Namen und Adresse sowie dem Ausstellungsjahr anzugeben. So können auch deine Patienten*innen sicher sein, dass du das Wissen, welches z.B. durch ein Zertifikat bestätigt wird, auch tatsächlich erworben hast. Du schaffst somit nicht nur Vertrauen, sondern kannst dich auch von deinen Mitbewerbern*innen abheben.
Warum hängst du nicht Fortbildungsbescheingungen und Zertifikate in deiner Praxis aus? Viele Ärzt*innen machen das genau so.
Wie du siehst, ist Werbung für deine Praxis als Heilmittelerbringer*in nicht so kompliziert, wie es der Keine-Werbung-Mythos erahnen lässt. Das Wichtigste ist: Du darfst Werbung betreiben. Jene Punkte, die du laut Gesetz berücksichtigen musst, kannst du eher als gute Manieren zusammenfassen. In den letzten Jahren hat sich viel getan und auch die Gesetze sind liberaler und leichter anwendbar geworden. Du musst also keine Angst mehr vor dem Betreiben von Praxiswerbung haben. Halte dich im Bereich Praxiswerbung einfach an folgende drei Grundsätze:
Wenn du das befolgst, bist du auf einem guten Weg zur gesetzeskonformen Praxiswerbung.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG)
Haben dich die Rhythmen einer Marchingband auch schon mal zum Mitwippen gebracht?
Musik hat einen großen Einfluß auf unser Leben und auf unsere Stimmung. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ganz egal, ob wir uns als „musikalisch“ bezeichnen, oder nicht.
Sie kann
Leider gibt es darüber bisher nur wenig wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Und auch in der Musiktherapie und Musikmedizin gibt immer noch keine einheitliche Ausbildungsrichtlinien, noch gibt es Studien zur Evidenz der Behandlung. Dafür wird es höchste Zeit!
Die positiven Effekte der musiktherapeutischen Behandlung ist trotzdem nicht von der Hand zu weisen, wie auch zahlreiche Artikel (auch im Deutschen Ärzteblatt) berichten. In Kürze veröffentlichen wir den Kurs „Musiktherapeutische Elemente in der logopädischen Kindertherapie sinnvoll einsetzen“. Darin lernst du
aus dem Ärzteblatt
aus der ZEIT
Auch als Therapeut*n kannst du deine Therapien mit Musik bereichern. Viele Dinge gehen leichter mit und durch die Musik, warum nicht auch Sprachtherapie. In dem Kurs lernst du die Möglichkeiten von musiktherapeutischen Elementen in der Kindersprachtherapie.
Diagnostikverfahren für Kindersprache gibt es sehr sehr viele. Ich habe hier einige Wichtige für dich zusammengetragen. Natürlich kannst und brauchst du sie nicht alle in deinem Therapiezimmerschrank zu haben. Das wäre dann doch ein bisschen viel bei mehr als 50 Verfahren, aber kennen solltest du sie! 😉
1. Auflage 2011
von Jens Kramer, Frauke Ludewig
2., aktualisierte und verbesserte Auflage
von J. Steinert
von Christiane Kiese-Himmel
und die Revision AWST-R
Ein Test zur Erfassung der phonologischen Bewusstheit vom ersten bis vierten Grundschuljahr
2., ergänzte und aktualisierte Auflage
von Claudia Stock, Peter Marx, Wolfgang Schneider
Herausgeber: Marcus Hasselhorn, Ulrich Trautwein, Wolfgang Schneider
2., überarbeitete Auflage 2002
von H. Jansen, Gerd Mannhaupt, Harald Marx, H. Skowronek
2., aktualisierte Auflage 2003
von Rudolf Müller
von Martin Grund, Rainer Leonhart, Carl Ludwig Naumann
Herausgeber: Marcus Hasselhorn, Wolfgang Schneider, Ulrich Trautwein
Eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte
von Ulrike Petermann, Franz Petermann, Ute Koglin
Eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte
von Ute Koglin, Franz Petermann, Ulrike Petermann
Ein Leseverständnistest für Erst- bis Sechstklässler
1. Auflage 2006
von Wolfgang Lenhard, Wolfgang Schneider
Maren Aktas
Bielefelder Institut für frühkindliche Entwicklung e.V., Hilden
August 2012
November 2011
von Hans-Joachim Motsch
Revision
September 2013
von Hans-Joachim Motsch
Fähigkeiten im Puzzle Spiel erfassen- SPRACHE
für 4 bis 5 Jährige
FRAKIS (Standardform) und FRAKIS-K (Kurzform)
2009
von Gisela Szagun, Barbara Stumper, Satyam Antonio Schramm
von Hermann Schöler und Monika Brunner
2., verbesserte Auflage 1991
von Hannelore Grimm, Hermann Schöler
6., neu normierte Auflage 2012
von P. May
1. Auflage 1994
von D. Häuser, E. Kasielke, U. Scheidereiter
Herausgeber: Karlheinz Ingenkamp
Anwendung und Erarbeitung von resultierenden Therapiezielen
Deutsch als Zweitsprache
von Petra Schulz, Rosemarie Tracy
von Ilse Wagner, Bilder von Julia Kleinheins
Komplett mit Bilderbuch, Diagnoseheft, Screening und Handbuch
Überarbeitete Neuauflage 2011
Münchner Screening of Auditory Perception Disorders
von A. Nickisch, C. Heuckmann , T. Burger , C. Massinger
Ein Sprachprüfverfahren für Kindergarten und Schule
von I. Holler-Zittlau, W. Dux, R. Berger
Speech and Language Therapists
edition 2011
von S. Edwards, C. Letts, I. Sinka
1. Auflage 2017
von Antje Lorenz, Jeannine Schwytay, Frank Burchert
von Christina Kauschke, Julia Siegmüller
Dezember 2009
1. Auflage 2010
von Günter Esser, Anne Wyschkon
Vollständig überarbeitete Neuauflage der PLAKSS ist PLAKS-II
2., vollständig überarbeitete Neuauflage der PLAKSS 2014
von Annette Fox-Boyer
1. Auflage 2001
von Steffen Aschenbrenner, Oliver Tucha, Lange
theoretisch fundiert, interdisziplinär, prozessorientiert und praxistauglich Taschenbuch
November 2013
von Johanna Fay
Screening der Erstsprachfähigkeit bei Migrantenkindern (Russisch-Deutsch, Türkisch-Deutsch)
Computergestütztes Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes in der Erstsprache bei Kindern mit Migrationshintergrund
1. Auflage 2008
von Lilli Wagner
von Franz Petermann
3., aktualisierte und teilweise neu normierte Auflage
von Franz Petermann
Diagnose rezeptiver und produktiver Sprachverarbeitungsfähigkeiten
2., überarbeitete und neu normierte Auflage
von Hannelore Grimm
Diagnose von Sprachverarbeitungsfähigkeiten und auditiven Gedächtnisleistungen
3., überarbeitete und neu normierte Auflage
von Hannelore Grimm
von Heinz Mayringer, Heinz Wimmer
von Heinz Mayringer, Heinz Wimmer
von Kristina Moll, Karin Landerl
Lese- und Rechtschreibtest
Weiterentwicklung des Salzburger Lese- und Rechtschreibtests
von Kristina Moll, Karin Landerl
von Hannelore Grimm
Standardisierte Erfassung des erreichten Sprachentwicklungsstands
Kurzform des SETK 3-5
Grundlagen – Ursachen – Diagnose – Intervention – Prävention
August 2012
von Hannelore Grimm
Januar 2016
von Andreas Mayer
von Silke Fricke, Blanca Schäfer
Herausgeberin: Annette Fox-Boyer
Eine profilorientierte Diagnostik der Syntax
1. Auflage 2011
von Julia Siegmüller, Christina Kauschke, Susanne von Minnen, Dagmar Bittner
Teil des Prüfset zum Warnke-Prüfverfahren (Lernen/Aufmerksamkeit/Hörverstehen/Automatisierung)
September 2011
von Christian W. Glück
Die Entdeckung der Sprache, 9. Auflage 2015
von Barbara Zollinger
Außerdem gibt es vom „AWMF – Portal der Wissenschaft“ ein sehr übersichtliches Dokument zu den Leitlinien „Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen (SES), unter Berücksichtigung umschriebener Sprachentwicklungsstörungen (USES)“ (2011).
Dort findest du ab Seite 66 noch einmal eine Übersicht über: Die „Allgemeine Sprachentwicklungsdiagnostika zur Feststellung von Risiken für eine Störung von Sprachverständnis und Sprachproduktion bzw. Prüfung der altersgemäßen Entwicklung“. Du kannst das PDF hier herunterladen.
Sicher gibt es hier noch Tests zu ergänzen. Schreib mir gerne, dann füge ich deine Ergänzungen hinzu. Herzlichen Dank! 🤗
Aktuell absolviert man nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium. Häufig folgt in den ersten Berufsjahren sogar noch ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung, zumindest aber eine oder mehrere weitreichende Zusatzweiterbildungen. Das ist häufig nötig, denn Ausbildungs- und noch mehr Studieninhalte- sind so schnell veraltet, dass die Curricula gar nicht so schnell angepaßt werden (können) wie Inhalte entstehen (und wichtig werden).
Als Therapeutin/ Therapeut beispielsweise ist es nach der breit angelegten Ausbildung wichtig, sich wenigstens in einer Handvoll Bereichen noch mehr Spezialwissen anzueignen. Dieses vertiefte Wissen kann innerhalb der Ausbildung häufig gar nicht vermittelt werden. Das liegt daran, dass die Kenntnisse und Methode in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie enorm zugenommen haben. Die Zeit während der Ausbildung dient deshalb vor allem zur Bildung einer soliden Wissensbasis. Für vertieftes Spezialwissen reicht die Zeit (und manchmal vielleicht auch das Wissen der Lehrkräfte) häufig nicht aus.
Ein nicht zu vernachlässigender Grund für den Besuch von Fortbildungskursen ist natürlich auch, dass Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Therapiepraxis einige Positionen erst abrechnen können, wenn sie ein Zertifikat in dem betreffenden Bereich erworben haben. Beispielsweise einen „Bobath Grundkurs“ oder „Manuelle Lymphdrainage“ (siehe als Beispiel Vergütungsvereinbarung und die Informationen zum sektoralen Heilpraktiker für die Logopädie und Ergotherapie).
In näherer Zukunft ändert sich die Ausbildungsordnung. Ausbildungen werden deutlich günstiger bis kostenfrei für die Schüler. Die ergänzenden Fortbildungen jedoch werden nicht kurzfristig durch staatliche Zuschüsse zu einem kostenlosen Produkt. Denn Akademien sind privatwirtschaftliche Institute, die Dozentinnen und Dozenten als Honorarkräfte für einen bestimmten Auftrag verpflichten. Das dort vermittelte Spezialwissen ist manchmal noch so frisch und exklusiv, dass es noch in keinen Lehrplan aufgenommen wurden bzw. es noch keine Printveröffentlichungen darüber gibt.
Und wird es überhaupt noch Druckerzeugnisse geben? Werden wir nicht vielleicht alle Lehrbücher mindestens als schlichtes eBook, besser aber noch als multimedialer Kurs oder digitales Nachschlagewerk nutzen? Wahrscheinlich werden wir es auch nicht mehr -wie in den Neunzigern- besitzen, sondern für die Zeit des Lernens ausleihen.
Was erhoffst du dir im Hinblick auf Fortbildungen für Verbesserungen für deinen Therapeutenalltag? Ich bin gespannt auf deine Impulse!
Willst du auch ein Türschild für dein Therapiezimmer?
#supertherapeutin #supertherapeut