Alle Absolvierende eines memole Onlinekurses für Therapeuten erhalten ein memole Abschluss-Zertifikat. Dieses kannst du dir ausdrucken.

Es bescheinigt deine Teilnahme am Onlinekurs in der Akademie.

In diesem memole Interview erfährst du, wie Logopädin Christine Bieh zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.

memole Interview mit Dozentin Christine Bieh

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Shownotes:

Hier geht es direkt zum Kurs von Logopädin und memole Dozentin Christine.

 

Schon wieder wird in dieser Woche eine neue Leitlinie veröffentlicht….

aber eine, die die Diagnostik und Behandlung von Kindern mit Rechenschwierigkeiten wirklich weiterbringt!

 

 

Denn “3–7 % der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen leiden unter einer Dyskalkulie. Ausgeprägte und andauernde Probleme im Rechnen führen zu deutlichen Einschränkungen in Schule, Beruf und Alltag und erhöhen das Risiko für komorbide psychische Störungen. In der Praxis werden verschiedene Methoden zur Diagnostik und Behandlung eingesetzt, deren Evidenz unklar ist.” So wird die Ausgangslage von Mag. rer. nat. Stefan Haberstroh und Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne von der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München beschrieben.

 

 

Wie haben die Autoren untersucht?

Die systematischen Literaturrecherchen erfolgten von April 2015 bis Juni 2016 in zahlreichen Datenbanken. Die Studiendaten wurden metaanalytisch ausgewertet. Die abschließende Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie der Rechenstörung wurden von 20 Verbänden verabschiedet.

 

Herausgekommen ist folgendes

  • Diagnostik
    • Eine Diagnose soll nur bei unterdurchschnittlichen Mathematikleistungen unter Berücksichtigung relevanter Informationen aus Anamnese, Exploration und klinischer Untersuchung gestellt werden.
  • Behandlung
    • Die Behandlung ist an den Problemschwerpunkten in Mathematik auszurichten. Die durchschnittliche Effektstärke aller Interventionsstudien war 0,52 (95-%-Konfidenzintervall [0,42; 0,62]).
    • Die Behandlung soll frühzeitig im Grundschulalter beginnen, von ausgebildeten Fachkräften im Einzelsetting durchgeführt werden und komorbid auftretende Symptome und Störungen berücksichtigen.
  • Besonders wichtig für die Behandler
    • Bei Vorliegen einer Rechenstörung besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Lese-Rechtschreib-Störung, für eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung sowie für internalisierende (wie Angst, Depression) und externalisierende (beispielsweise aggressiv, regelverletzend) Störungen.

Schlussfolgerung

Symptomspezifische Interventionen, bei denen insbesondere mathematische Inhalte trainiert werden, zeigen die besten Ergebnisse. Forschungsbedarf besteht an hochwertigen Interventionsstudien und – für ältere Jugendliche und Erwachsene – an geeigneten Tests und Förderprogrammen.

 

Den kompletten Artikel aus dem Ärzteblatt und die Leitlinie findet du hier.

Als PDF zum Herunterladen: Komorbidität der Rechenstörungen

 

Dyslexietherapie

 

 

 

 

 

Direktzugang zum Patienten in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie durch die Ausbildung zur sektoralen Heilpraktikerin/ zum sektoralen Heilpraktiker

 

Der Vorteil der Ausbildung

Als sektoraler Heilpraktiker hast du direkten Zugang zu den Patienten ohne ärztliche Verordnung. Für deine Leistungen brauchst du keine Umsatzsteuer abzuführen, weil es sich eindeutig um Heilbehandlungen handelt.
Die Behandlungen werden auf Selbstzahlerbasis durchgeführt, ähnlich wie bei der Behandlung von Privatpatientinnen/Privatpatienten. Die Leistungen einer sektoralen Heilpraktikerin/ eines sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie (abgerechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – „GebüH“) werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Insoweit handelt es sich um Selbstzahlerleistungen.

Kosten der Ausbildung

Die Zusatzausbildung dauert in der Regel etwa 60 Unterrichtsstunden und kostet etwa 600€.

Kostenerstattung der Behandlung

Die Patientin/ der Patient kann eine entsprechende Kostenerstattung bei ihrer/seiner Privatversicherung (soweit der Vertrag Heilpraktikerleistungen als erstattungsfähig berücksichtigt) oder bei einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen geltend machen. Am besten deine Patientin/ dein Patient fragt vor der Behandlung bei seiner privaten Krankenkasse bzw. bei der Zusatzversicherung nach.

Bisherige Regelung

Momentan gelten von Bundesland zu Bundesland immer noch unterschiedliche Regelungen und Verfahren zur Erlangung des sektoralen Heilpraktikers. Dies führt zu holprigen Zulassungsbedingungen und rechtlichen Grauzonen in der Handhabung.

Änderungen für Logopädinnen/Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten bringt der Sektorale Heilpraktiker (eingeschränkt auf den jeweiligen Teilbereich)

Laut Heilpraktikerverband haben jetzt zwei Urteile bestätigt, dass die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit auch Logopädinnen/ Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten erlaubt wird, so sie denn ausschließlich in ihrem Fachgebiet bleiben.

  1. Behandlung des Patienten ohne ärztliche Verordnung
  2. Direkte Kontaktaufnahme mit dem Patienten
  3. Eigenverantwortliche Diagnose
  4. Erstattungsmöglichkeit durch PKV und HP-Zusatzversicherung
  5. Umsatzsteuerbefreiung bei Heilbehandlung

Änderungen Prüfung

Es gibt eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung durch den Amtsarzt. Das heißt, bundesweit müssen nun schriftliche und mündliche Prüfungen mit hohem medizinischen Niveau abgelegt werden. Sowohl theoretische Kenntnisse, als auch praktische Fähigkeiten im Bereich der Anamnese, Untersuchung und Laborbefundauswertung müssen nachgewiesen werden. Dabei rückt der Schutz der einzelnen Patientin/ des einzelnen Patienten deutlicher als bisher in den Blick.

Gesetzestext

Link zum Orginialtext der Leitlinien im Bundesanzeiger

Urteile zu diesen Änderungen

aus Baden-Württemberg zu
Ergotherapie
Logopädie

Julia ist Berufsanfängerin und fragte mich kürzlich, ob sie denn jetzt zwingend einen „Fachtherapeuten machen” müßte, um in der Arbeitswelt ihrer neurologischen Klinik bestehen zu können. Den Titel „Fachtherapeutin“ zu tragen fand sie cool. Ich habe mir das mal etwas gründlicher angeschaut.

Viele Fortbildungsangebote für Therapeuten

In Deutschland gibt es eine große Anzahl an Fortbildungsinstituten. Einige bestehen schon seit Jahren und behaupten sich auf dem Markt mit vielseitigen Angeboten. Andere kommen neu dazu und es gibt auch Akademien die schließen, da sie möglicherweise ihre Zielgruppe nicht erfolgreich erreicht haben. Die Titel der Weiterbildungen sind sehr unterschiedlich gestaltet. Da ist häufig gar nicht klar, was man von dem Seminar erwarten kann. In letzter Zeit werden immer wieder Fortbildungen „Fachtherapeut/in XY“ genannt.

Die Fachtherapeutin/ der Fachtherapeut

Der Titel erweckt die Erwartung, dass es sich hier um eine besonders hochwertige und umfangreiche Aus- oder Weiterbildung handelt. Möglicherweise qualifiziert sich der Teilnehmer dazu neue Positionen mit der Krankenkasse abrechnen zu können? Leider ist es nicht so. Der Name „Fachtherapeut/in“ ist ein ungeschützter Begriff. Jede Akademie kann jede beliebige Fortbildung so nennen! Weder ein bestimmter Stundenumfang, noch die Qualifikation der Dozenten oder eine mögliche Abschlussprüfung sind bindend.

Die beste 8-Schritte-Prüfung für deine Weiterbildung

Da lohnt es sich einen genauen Blick auf die Daten der Fortbildungen mit dem Titel „Fachtherapeut/in“ zu werfen

  1. Welche Dozentinnen und Dozenten gestalten die Inhalte der Veranstaltung? Warum sind diese gerade besondere Experten?
  2. Was sind die genauen Inhalte der Veranstaltung?
  3. Wie werden die Inhalte vorgetragen?  Ist es ein Vortrag, ein Online-Kurs, ein Hands-on-Workshop?
  4. Gibt es verbindliche Informationen über die zeitliche Verteilung der Unterrichtseinheiten? Z.B. an welchen Wochenende wo/ wann /wie lange?
  5. Wie wirst du beim Lernen unterstützt? Welche anderen Lernmittel werden dir zur Verfügung gestellt? Unterstützen dich die Dozenten auch in der Zeit zwischen den Veranstaltungen?
  6. Wo findet die Veranstaltung statt? Ist es praktisch dorthin zu reisen? Wo kann ich übernachten?
  7. Wieviel kostet die Fortbildung? Wann ist der Betrag fällig? Kann ich in Raten zahlen? Kann ich meinen Bildungsgutschein anwenden?
  8. Wieviele Fortbildungspunkte gibt es?

Die praktische Übersicht über Ausbildungsangebote zur Fachtherapeutin /zum Fachtherapeut (Download)

In der folgenden Übersicht habe ich die viele Informationen über die „Fachtherapeuten“ zusammengetragen (Stand März 2018).

Fachtherapeuten im Gesundheitswesen 2018

Fachtherapeuten in der Logopädie, Ergotherapie und Physiohterapie. Wichtige Faktoren und Eckdaten zusammengefasst von memole®

Vielleicht weckt ja ein Angebot dein Interesse und du entscheidest dich doch, vielleicht doch auch wegen eines „schönen Titels“ für eine Weiterbildung zum Fachtherapeuten /zur Fachtherapeutin? Oder du hast Ergänzungen zum Text oder zu Übersicht?

Dann schreib mir gerne!

Hast du dich auch schon gefragt, ob dich die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) betrifft?

Am 25. Mai 2018 tritt die einheitliche europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Verordnung soll dem Datenschutz dienen, aber auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen.

Dies ist natürlich mit einem höheren Aufwand verbunden, denn die Anforderungen an die Datenschutzdokumentation und die Nachweis- und Rechenschaftspflichten steigen und erhöhen die Verwaltungsaufwand. Um die Umsetzung zu erzwingen sind empfindlich hohe Bußgelder zu erwarten, falls man sie nicht umsetzt.

Was ist das Ziel der DSGVO ?

Ganz knapp zusammengefasst ist die DSGVO ein Schritt zu einer EU-einheitlichen Regulierung. Sie führt jedoch nicht unbedingt zu einer Vereinfachung des Datenschutzrechts.

Wann ist der Stichtag?

Die DSVGO ist bereits in Kraft getreten, entfaltet aber erst nach 2 jährigen Übergangszeit ihre Wirkung am 25.05.2018.

Was ist mit den bisherigen Prinzipien des Datenschutzes?

Die bisherigen Grundprinzipien des Datenschutzes bleiben erhalten und werden im Gesetz besonders betont. Man muss sich diese Prinzipien als die Grundlagen des Gesetzes vorstellen, die bei der Auslegung unklarer Fälle herbeigezogen werden. Dazu gehören entsprechend Art. 5 DSGVO vor allem:

  1. Datenschutzprinzipien: Rechtmäßigkeit du darfst Daten nur entsprechend dem Gesetz verarbeiten, was an sich selbstverständlich ist.
  2. Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss für Betroffene nachvollziehbar sein, was zum Beispiel eine verständliche und vollständige Datenschutzerklärung erfordert. Die Informationspflichten wurden mit Art. 13 und 14 DSGVO erhöht und erfordern beispielsweise einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
  3. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Das bedeutet, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, außer wenn sie per Gesetz erlaubt wurde.
  4. Zweckbindung: Das Gebot der Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Das heißt man muss sich bereits zu Beginn von Verarbeitungsprozessen Gedanken machen, wofür die Daten benötigt werden und dies dokumentieren. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur zulässig, wenn sie „mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist“ (Art 6 Abs. 4 DSGVO).
  5. Datenminimierung: Unternehmen müssen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das dem Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränken. Eine „Datenerhebung auf Vorrat“ ist verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Verarbeitung, Zerstörung, Veränderung oder Verlust geschützt werden.

Was ist in Therapiepraxen besonders zu beachten?

Die wichtigste Neuerung im EU-Recht ist die Stärkung der Rechte von Privatpersonen. Dabei gibt es vier Punkte, die Therapiepraxen (aber auch Arztpraxen) in ihren organisatorischen Abläufen berücksichtigen sollten:

  1. Die Einwilligung: Vor jeglicher Datenverarbeitung muss beim Betroffenen eine Einwilligung eingeholt werden. Das gilt auch für Patienten. Am einfachsten lässt sich dies über den Anamnesebogen regeln. Allerdings gilt: Wird die Einwilligung wie hier in Zusammenhang mit anderen Erklärungen/Sachverhalten eingeholt, muss sie deutlich von diesen abgegrenzt werden, damit der Patient erkennt, worin er einwilligt. Außerdem muss sie in klarer, einfacher Sprache verfasst werden. Wer Patienten auch an Termine erinnern will – etwa per Brief, Mail oder SMS – der sollte dies noch einmal getrennt von der Einwilligung zur normalen Verarbeitung der Daten in der Praxis-EDV aufführen.
  2. Zweckbindung der Daten: Die Praxis darf die beim Patienten erhobenen Daten, dazu zählen auch die Diagnosen, immer nur zum Zweck der Leistungserbringung und Abrechnung erheben. Wer bei privatversicherten Patienten die Abrechnung über einen externen Dienstleister laufen lässt, sollte sich hierfür beim Patienten eine getrennte Einwilligungserklärung einholen. Vorsicht ist bei der Weitergabe von Daten zu Studienzwecken geboten. Auf der sicheren Seite sind Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten nur dann, wenn sie den Patienten auch hierzu vorher um sein Einverständnis bitten. Allerdings bietet das deutsche Datenschutzrecht (Paragraf 27 DSAnpUG-EU) hier dank Öffnungsklausel in der EU-Verordnung für wissenschaftliche Zwecke etwas mehr Spielraum: In diesem Fall kann auf eine gesonderte bzw. erneute Einwilligung verzichtet werden, sofern die Interessen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung die Interessen der jeweils betroffenen Person an seinem Ausschluss “erheblich überwiegen”. Damit scheint der Gesetzgeber vor allem die künftigen Möglichkeiten von Big-Data-Anwendungen im Hinterkopf gehabt zu haben. Diese würden mit einer allzu scharfen Einwilligungspflicht nämlich bereits im Keim erstickt. Besonderes: Vorsicht ist für Ärzte auch beim Datenaustausch in Therapeutennetzen oder Kooperationen geboten: Auch hier sollte vor jeglicher Datenweitergabe der Patient explizit zustimmen.
  3. Das Recht auf Löschen: Hauptsächlich getrieben durch die Entwicklungen im Internet und in den Sozialen Medien mit schnellen Unwahrheitsbehauptungen per Knopfdruck, wurde in der EU-Verordnung das Recht von Privatpersonen auf ein Löschen ihrer Daten gestärkt. Für Therapeutinnen und Therapeuten ist dies insofern relevant, dass sie vor allem bei einer Datenverknüpfung mit anderen Stellen – etwa in Kooperationen oder wenn sie Praxisdaten in gesicherten Clouds ablegen, schauen müssen, wann und welche Daten evtl. zu löschen sind, wenn ein Patient dies wünscht. Nicht davon betroffen sind allerdings Daten, die Therapeuten zum Nachweis der Leistungserbringung oder aus Haftpflichtgründen aufbewahren müssen. Diese Datensicherung darf dann allerdings nur begrenzt und in bestimmten Fällen zugänglich sein.
  4. Portabilität der Daten: Hier werden die Praxis-EDV-Anbieter gefragt sein, geeignete Formate zur Verfügung zu stellen, auch eine Telematikinfrastruktur könnte hier künftig ihren Beitrag leisten. Denn die Patienten haben nach Paragraf 20 der EU-DSGVO das Recht, die sie betreffenden Daten, “in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten” und diese Daten ohne Medienbrüche an Dritte zu übermitteln. Damit machen sich EU-Parlament und -Rat – sicherlich unwissend – auch für die elektronische Patientenakte stark.

Wie ist es mit den Datensicherungen in der Praxis?

Unbedingt prüfen solltest deine Datensicherungseinstellungen. Denn künftig bist du verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten – wie sie etwa bei Phishing-Attacken vorkommen können – innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Bundesdatenschutzbeauftragte zu melden. Dies gilt nur dann nicht, wenn voraussichtlich keine Gefahr von Rechtsgütern der betroffenen Personen besteht. Die vom Schutz-Leck betroffenen Patienten müssen übrigens, wenn sich aus einem Datenklau Nachteile für sie ergeben könnten, ebenfalls informiert werden.

Das heißt, es sollten die technisch gängigen Vorkehrungen zum Schutz von Praxisdaten erfüllt werden: Also Firewall, aktuelle Version des Betriebssystems und Virenscanner.

Wo möglich, sieht die EU-Verordnung auch eine Anonymisierung oder zumindest Pseudonymisierung von Daten vor – dies sollten Praxen vor allem beim elektronischen Austausch von Patientendaten mit anderen Leistungserbringern beherzigen. Der elektronische Arztbrief über einen Kommunikationsdienst wie KV-Connect etwa (wie in Ärzte nutzen) ist wesentlich sicherer als eine ungeschützte E-Mail oder gar ein Fax.

Als Sanktionen bei Datenschutz-Verstößen drohen nach der EU-Verordnung Unternehmen, zu denen Praxen zu zählen sind, Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres.

Weiterführende Informationen zur Datenschutzgrundverordnung für Logopädinnen/ Logopäden, Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten und Physiotherapeutinnen/ Physiotherapeuten

Hier die Quellen und zahlreiche weiterführende Hinweise. Dort kannst du beispielsweise nützliche Vordrucke herunterladen:

Aktuelle Ergänzung