Häufig werde ich gefragt, Silke, warum arbeitest du nicht in einer Praxis? Logopäden werden so dringend gesucht. Da hast du “im Takt” gut zu tun und die Patienten kommen zu dir. Du brauchst dir keinen Kopf um einen Businessplan oder eine Kursstruktur machen, musst keine arbeitsintensiven Gründungsjahre aushalten.
Tja, warum ist es eigenlich so wie es ist?
Ich will etwas Verändern! Mit Leidenschaft möchte ich meine Ziele erreichen:
Selbstbestimmtes Lernen von hochwertigen Inhalten zu fairen Preisen!
Als praktisch tätige Logopädin habe ich engagiert Therapien geplant und durchgeführt. Habe sie abwechslungsreich gestaltet, mich mit dem interdisziplinären Team besprochen und Therapieerfolg mit den Patienten erzielt. Das Arbeiten mit Menschen liegt mir, denn ich habe feine Antennen für mein Gegenüber und kann leicht andere zu wunderbaren Leistungen motivieren und Ziele zu erreichen.
Alles beim Alten
Und genau das tue ich auch im Prinzip weiterhin. Als Inhaberin der Akademie memole konnte ich den Frust der Kolleginnen fühlen, wenn sie es mal wieder schwer hatten eine passende Fortbildung zu finden. Sie waren frustriert über die Organisation, die nötig ist, um so ein Wochenende (mit Hin – und Herreise und Übernachtung) mit einer Fortbildung zu planen. Sie taten mir besonders leid, wenn das Seminar dann auch noch abgesagt wurde. Oder, was auch sehr häufig vor kommt, der Seminartermin in so weiter Ferne liegt, dass das Thema schon nicht mehr interessant ist, weil z. B. der Patient mit dem betreffenden Störungsbild gar nicht mehr in Behandlung ist.
Ungebremster Wissensdurst
Ich möchte meinen lieben Kolleginnen und Kollegen der Logopädie unbedingt unterstützen, sich jederzeit auf fachlich hohem Nivea zu informieren. Das Interesse der Therapeuten Neues zu Lernen ist, und das weiß ich aus meinem eigenen logopädischen Bekanntenkreis, unglaublich groß. Niemand fragt und überlegt so viel und recherchiert, was für seinen Patienten das Beste ist, wie Therapeuten.
Wer ist die beste Quelle?
Antworten mit mittelmäßigem Niveau und natürlich besonders Fehlauskünfte und plumpe Rechthaberei in Facebook Foren ärgern mich sehr. Das ist für mich kein geeigneter Austausch unter Kollegen. Denn einer meiner grundlegenden Werte: nämlich Wertschätzung des Gegenübers, kann ich dort häufig nicht finden. Zum anderen kann ich nicht sicher auf die Expertise eines Fremden vertrauen.
Fachleute für memole
Deshalb habe ich für mich und memole den Weg gewählt nur mit ausgewiesenen Fachleuten zusammenzuarbeiten und gemeinsam Kurse zu produzieren. Sie sind meist bereits viele Jahre genau in dem einen Nischenthema aktiv, haben bereits dazu veröffentlicht und sind gefragte Seminardozenten.
Die Organisation
Das Buchen eines Kurses, das ist das erklärte Ziel in der Online-Akademie memole, soll so einfach wie möglich sein. Da das Online-Shopping mittlerweile für viele Gewohnheit ist, haben wir den Bestellprozess auf die wesentlichen Dinge fokussiert. Der Therapeut wählt den Kurs aus, bezahlt und kommt in wenigen Schritten an den Kurs, der in seinem Account (Profil) drei Monate für ihn persönlich bereits steht. Das geht kaum einfacher.
Erreichbarkeit
Die Terminschwierigkeiten bei der Suche nach einem Fortbildungstermin, aber wohl generell die Organisation von Terminen innerhalb einer Familie ist durch die Vielzahl der Angebote und vermeintlichen Verpflichtungen wirklich nicht leicht. Auch dem Trend möchte ich entgegenwirken. Als “Organisationsvorstand eines Familienunternehmens” weiß ich, wie komplex es sein kann, sich ein ganzes Wochenende für eine Fortbildung “zu nehmen”. Mit einem Online-Kurs nutzen Teilnehmer einfach genau die Zeiten, an denen es möglich ist zu lernen. Mal eine halbe Stunde, mal nur 10 Minuten. Ein memole Kurs ist außerdem von allen denkbaren Endgeräten (Smartphones, Tablets, Laptops, Desktop-Rechner) anschaubar. Das macht die Nutzerinnen so flexibel.
Eigenes Lerntempo
Von Kolleginnen habe ich oft genug gehört, das der/die Dozent*in zu schnell im Tempo vorgeprescht ist oder auch lahm Texte aus seinem Skript abgelesen hat. Unmut darüber und einen kleinen Groll über die nicht ganz optimal genutzte Zeit kann ich in so einem Fall gut verstehen. In unseren Kursen kann jeder selbst entscheiden, ob er alle Texte gründlich oder sogar zwei Mal liest, welche Videos er sich anschaut, an welchen Tests er engagiert teilnimmt und ob er das Therapiematerial herunterlädt und es ausprobiert. Doppeltes Durcharbeiten oder Auslassen – beides ist eben in einem Online-Kurs möglich. Ohne den Dozenten zu verärgern.
Abwechslung
Dröge Präsentationen und geleierte Vorträge kann ich persönlich, und wohl auch viele logopädische Kollegen, nicht mehr hören. Lernen darf leicht sein und Spaß machen! Es gibt noch so viel zu entdecken. Mit den hochwertigen Videos, aber auch interaktiven Tests und reichhaltigem Material macht ein Kurs erst richtig Spaß. Das Merken der Inhalte geschieht dann von ganz alleine.
Leidenschaft
Ich bin mit großer Leidenschaft dabei das Lernen für Therapeutinnen und Therapeuten zu erleichtern und zu verbessern. Online-Kurse haben sich schon in so vielen anderen Bereichen als nützlich und praktisch erwiesen. Warum sollen wir Therapeuten da noch hinterher hinken? Ich möchte, dass meine Produkte einen praktischen und unmittelbaren Nutzen für meine Kolleginnen haben und ihre Leben verbessern. Deshalb freue ich mich auch über Verbesserungsvorschläge und arbeite an den nächsten smarten Lösungen.
Haben dich die Rhythmen einer Marchingband auch schon mal zum Mitwippen gebracht?
Musik hat einen großen Einfluß auf unser Leben und auf unsere Stimmung. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ganz egal, ob wir uns als “musikalisch” bezeichnen, oder nicht.
Musik kann Stimmungen beeinflussen.
Sie kann
- dich zu Höchstleistungen motivieren z.B. beim Sport,
- dich beruhigen, wenn du traurig bist,
- dich in Flow versetzen,
- deine Aufmerksamkeit wecken,
- dir helfen dich zu konzentrieren,
- dir helfen deine Gedanken zu “zerstreuen”,
- in dir eine wohlige Stimmung entfalten,
- dich zum Mitwippen oder sogar Tanzen stimulieren,
- deine Schmerzen lindern.
Leider gibt es darüber bisher nur wenig wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse. Und auch in der Musiktherapie und Musikmedizin gibt immer noch keine einheitliche Ausbildungsrichtlinien, noch gibt es Studien zur Evidenz der Behandlung. Dafür wird es höchste Zeit!
Die positiven Effekte der musiktherapeutischen Behandlung ist trotzdem nicht von der Hand zu weisen, wie auch zahlreiche Artikel (auch im Deutschen Ärzteblatt) berichten. In Kürze veröffentlichen wir den Kurs “Musiktherapeutische Elemente in der logopädischen Kindertherapie sinnvoll einsetzen”. Darin lernst du
- Wie du Musik zielgerichtet als Kommunikationsmittel und Motivations-Katalysator einsetzen kannst!
- Wie du mit Kindern musizieren kannst, obwohl du meinst, nicht singen zu können!
- Welche Lieder sich besonders gut in der Sprachtherapie eignen!
Bemerkenswerte Artikel zur Musiktherapie:
aus dem Ärzteblatt
aus der ZEIT
Auch als Therapeut*n kannst du deine Therapien mit Musik bereichern. Viele Dinge gehen leichter mit und durch die Musik, warum nicht auch Sprachtherapie. In dem Kurs lernst du die Möglichkeiten von musiktherapeutischen Elementen in der Kindersprachtherapie.
Es wird Herbst und die Erkältungszeit beginnt. Dadurch, dass wir jeden Tag mit vielen Patienten nahen Kontakt haben, ist es wichtig sich auch mit dem Thema Erkältungskrankheiten zu beschäftigen. Denn hat man erstmal einen kleinen Schnupfen, wäre es schön, ihn auch möglichst bald wieder loszuwerden.?
Hier sind die drei Top-Methoden gegen Erkältungen bei Therapeuten
- Ingwer-Zitronen-Tee
Eine Scheibe einer Zitrone und einer Ingwerknolle mit kochendem Wasser übergießen. Fertig! Wem das zu sauer ist, der versüßt sich den Tee mit Honig.
2. Ausreichend Schlaf
Während der Nacht regeniert der Körper und das Imuunsystem wird gestärkt. “Erkältungsattacken” kannst du deshalb besser abwehren.
3. Gurgeln mit Salbei-Tee
Salbei-Tee kochen und abkühlen lassen. Mit dem lauwarmen Tee läßt sich wunderbar gurgeln. Der Salbei wirkt desinfizierend.
4. Hühnersuppe essen
Das klingt erstmal nach Tradition und Aberglaube, ist aber angeblich sogar mit einer Studie der Universität von Nebraska belegt: Hühnersuppe blockiert im Organismus bestimmte weiße Blutkörperchen, so genannte Neutrophile, die für Entzündungsprozesse mitverantwortlich sind. Neutrophile werden bei Virusinfektionen, so auch bei grippalen Infekten, in großen Mengen freigesetzt.
5. Fußbad
Durch ein ansteigendes Fußbad wird der ganze Körper durchwärmt. Zusätzlich fördert es die Durchblutung der Schleimhäute in Hals und Rachen.
6. Inhalieren
Das Inhalieren lindert Husten, befreit eine verstopfte Schnupfennase und befeuchtet gereizte Schleimhäute.
Erkältungstipps für Therapeuten,
Und wie kann ich eine Ansteckung vielleicht schon vorher verhindern?
Das sind die 11 ultimativen Tipps von der deutschen Ärztekammer, wie du dich als Therapeut vor Erkältungen schützt
- Berühre so wenig wie möglich deine Augen, deinen Mund oder die Nase mit den eigenen Händen.
- Benutze Taschentücher, Zahnbürsten, Handtücher oder Schnupfensprays nicht gemeinsam
- Halte Abstand von hustenden oder niesenden Menschen
- Sorge für ausreichenden Schlaf
- Vermeide Stress, Hektik, Alkohol und Nikotin
- Lüfte drei- bis viermal täglich für rund fünf Minuten
- Vermeide Händeschütteln und Umarmungen zur Begrüßung
- Vermeide Auskühlung und tragen den Temperaturen angemessene Kleidung
- Sorge in der kalten Jahreszeit für nächtliche Luftbefeuchtung gegen das Austrocknen der Schleimhäute durch trockene Heizungsluft
- Bewege dich zwei bis dreimal wöchentlich bis zum Schwitzen (Ausdauersport)
- Kalt-warm-Duschen und regelmäßige Saunagänge stärken deine Immunabwehr
Diese Tipps stammen direkt aus dem Ärzteblatt.
Was sind deine Fortbildungthemen für das Jahr 2019? Zu welchen Themen würdest du dich gerne weiterbilden?
Im Gründungsjahr 2018 sind schon einige Kurse in unserer Online-Akademie erschienen. Gestartet sind wir im Januar mit den beiden Kursprototypen Kurs Eins Neurofunktions!therapie nach Elke Rogge und der Ronnie Gardiner Methode, Kurs Zwei mit Ronnie Gardiner und Stefanie Lockau geb. Riedelbauch. Diese Kurse enthielten zwar schon die memole Zertifikate, aber noch keine nennenswerten Videos und maximal einen Audiobeitrag.
Die beiden neuen Kurse
Durch das Feedback der zahlreichen Nutzer der ersten Kurse konnten wir bereits die nächsten beiden Kurse noch besser gestalten. Nämlich nach euren Wünschen! Es sind die Kurse
- Laryngektomie (Seminar mit Melissa Bohmer) und
- Die Tomatis Methode (Fortbildung mit Birthe Ahrens)
Diese Kurse enthalten
- ein ausführliches Kursskript
- einen Download (z.B. ein hochwertiger neuer Anamnesebogen oder Übungsblätter)
- bis zu 9 Videos, in denen Inhalte, Techniken oder Hilfsmittel gezeigt und erklärt werden
- bis zu 5 Audios unter anderem mit Hörbeispielen
- viele Schaubilder mit ausführlichen Erklärungen
Die nächsten vier Kurse, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, haben die Inhalte
- Musiktherapie
- Einsatz von Sketchnotes in der Therapie
- Kindliche Sprachdiagnostik
- AfSP
Wenn du über die Veröffentlichung dieser Kurse informiert werden möchtest, kannst du dich hier für die memole-Samstagspost eintragen.
Welche Themen interessieren dich darüber hinaus?
Was möchtest du gerne in einem Online-Kurs lernen?
- welche Themengebiete interessieren dich ganz persönlich?
- welche Methoden, Theorien oder Ansätze?
- welche Originale möchtest du -zumindest in Form eines Online-Kurses- unbedingt noch mal kennenlernen?
Und auf welche Art möchtest du es am liebsten lernen?
- Ein Kurs, unterteilt in Module und Lektionen, so wie es aktuell ist
- oder lieber ein ausführliches Interview mit einer/m Expert*in?
- Oder doch ganz anders?
Schreib mir gerne persönlich deine Vorschläge und Ideen, dann werde ich versuchen sie in die Planung miteinzubeziehen!
Hast du dich auch schon gefragt, ob dich die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) betrifft?
Am 25. Mai 2018 tritt die einheitliche europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Verordnung soll dem Datenschutz dienen, aber auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen.
Dies ist natürlich mit einem höheren Aufwand verbunden, denn die Anforderungen an die Datenschutzdokumentation und die Nachweis- und Rechenschaftspflichten steigen und erhöhen die Verwaltungsaufwand. Um die Umsetzung zu erzwingen sind empfindlich hohe Bußgelder zu erwarten, falls man sie nicht umsetzt.
Was ist das Ziel der DSGVO ?
Ganz knapp zusammengefasst ist die DSGVO ein Schritt zu einer EU-einheitlichen Regulierung. Sie führt jedoch nicht unbedingt zu einer Vereinfachung des Datenschutzrechts.
Wann ist der Stichtag?
Die DSVGO ist bereits in Kraft getreten, entfaltet aber erst nach 2 jährigen Übergangszeit ihre Wirkung am 25.05.2018.
Was ist mit den bisherigen Prinzipien des Datenschutzes?
Die bisherigen Grundprinzipien des Datenschutzes bleiben erhalten und werden im Gesetz besonders betont. Man muss sich diese Prinzipien als die Grundlagen des Gesetzes vorstellen, die bei der Auslegung unklarer Fälle herbeigezogen werden. Dazu gehören entsprechend Art. 5 DSGVO vor allem:
- Datenschutzprinzipien: Rechtmäßigkeit du darfst Daten nur entsprechend dem Gesetz verarbeiten, was an sich selbstverständlich ist.
- Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss für Betroffene nachvollziehbar sein, was zum Beispiel eine verständliche und vollständige Datenschutzerklärung erfordert. Die Informationspflichten wurden mit Art. 13 und 14 DSGVO erhöht und erfordern beispielsweise einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Das bedeutet, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, außer wenn sie per Gesetz erlaubt wurde.
- Zweckbindung: Das Gebot der Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Das heißt man muss sich bereits zu Beginn von Verarbeitungsprozessen Gedanken machen, wofür die Daten benötigt werden und dies dokumentieren. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur zulässig, wenn sie „mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist“ (Art 6 Abs. 4 DSGVO).
- Datenminimierung: Unternehmen müssen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das dem Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränken. Eine „Datenerhebung auf Vorrat“ ist verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Verarbeitung, Zerstörung, Veränderung oder Verlust geschützt werden.
Was ist in Therapiepraxen besonders zu beachten?
Die wichtigste Neuerung im EU-Recht ist die Stärkung der Rechte von Privatpersonen. Dabei gibt es vier Punkte, die Therapiepraxen (aber auch Arztpraxen) in ihren organisatorischen Abläufen berücksichtigen sollten:
- Die Einwilligung: Vor jeglicher Datenverarbeitung muss beim Betroffenen eine Einwilligung eingeholt werden. Das gilt auch für Patienten. Am einfachsten lässt sich dies über den Anamnesebogen regeln. Allerdings gilt: Wird die Einwilligung wie hier in Zusammenhang mit anderen Erklärungen/Sachverhalten eingeholt, muss sie deutlich von diesen abgegrenzt werden, damit der Patient erkennt, worin er einwilligt. Außerdem muss sie in klarer, einfacher Sprache verfasst werden. Wer Patienten auch an Termine erinnern will – etwa per Brief, Mail oder SMS – der sollte dies noch einmal getrennt von der Einwilligung zur normalen Verarbeitung der Daten in der Praxis-EDV aufführen.
- Zweckbindung der Daten: Die Praxis darf die beim Patienten erhobenen Daten, dazu zählen auch die Diagnosen, immer nur zum Zweck der Leistungserbringung und Abrechnung erheben. Wer bei privatversicherten Patienten die Abrechnung über einen externen Dienstleister laufen lässt, sollte sich hierfür beim Patienten eine getrennte Einwilligungserklärung einholen. Vorsicht ist bei der Weitergabe von Daten zu Studienzwecken geboten. Auf der sicheren Seite sind Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten nur dann, wenn sie den Patienten auch hierzu vorher um sein Einverständnis bitten. Allerdings bietet das deutsche Datenschutzrecht (Paragraf 27 DSAnpUG-EU) hier dank Öffnungsklausel in der EU-Verordnung für wissenschaftliche Zwecke etwas mehr Spielraum: In diesem Fall kann auf eine gesonderte bzw. erneute Einwilligung verzichtet werden, sofern die Interessen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung die Interessen der jeweils betroffenen Person an seinem Ausschluss “erheblich überwiegen”. Damit scheint der Gesetzgeber vor allem die künftigen Möglichkeiten von Big-Data-Anwendungen im Hinterkopf gehabt zu haben. Diese würden mit einer allzu scharfen Einwilligungspflicht nämlich bereits im Keim erstickt. Besonderes: Vorsicht ist für Ärzte auch beim Datenaustausch in Therapeutennetzen oder Kooperationen geboten: Auch hier sollte vor jeglicher Datenweitergabe der Patient explizit zustimmen.
- Das Recht auf Löschen: Hauptsächlich getrieben durch die Entwicklungen im Internet und in den Sozialen Medien mit schnellen Unwahrheitsbehauptungen per Knopfdruck, wurde in der EU-Verordnung das Recht von Privatpersonen auf ein Löschen ihrer Daten gestärkt. Für Therapeutinnen und Therapeuten ist dies insofern relevant, dass sie vor allem bei einer Datenverknüpfung mit anderen Stellen – etwa in Kooperationen oder wenn sie Praxisdaten in gesicherten Clouds ablegen, schauen müssen, wann und welche Daten evtl. zu löschen sind, wenn ein Patient dies wünscht. Nicht davon betroffen sind allerdings Daten, die Therapeuten zum Nachweis der Leistungserbringung oder aus Haftpflichtgründen aufbewahren müssen. Diese Datensicherung darf dann allerdings nur begrenzt und in bestimmten Fällen zugänglich sein.
- Portabilität der Daten: Hier werden die Praxis-EDV-Anbieter gefragt sein, geeignete Formate zur Verfügung zu stellen, auch eine Telematikinfrastruktur könnte hier künftig ihren Beitrag leisten. Denn die Patienten haben nach Paragraf 20 der EU-DSGVO das Recht, die sie betreffenden Daten, “in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten” und diese Daten ohne Medienbrüche an Dritte zu übermitteln. Damit machen sich EU-Parlament und -Rat – sicherlich unwissend – auch für die elektronische Patientenakte stark.
Wie ist es mit den Datensicherungen in der Praxis?
Unbedingt prüfen solltest deine Datensicherungseinstellungen. Denn künftig bist du verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten – wie sie etwa bei Phishing-Attacken vorkommen können – innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Bundesdatenschutzbeauftragte zu melden. Dies gilt nur dann nicht, wenn voraussichtlich keine Gefahr von Rechtsgütern der betroffenen Personen besteht. Die vom Schutz-Leck betroffenen Patienten müssen übrigens, wenn sich aus einem Datenklau Nachteile für sie ergeben könnten, ebenfalls informiert werden.
Das heißt, es sollten die technisch gängigen Vorkehrungen zum Schutz von Praxisdaten erfüllt werden: Also Firewall, aktuelle Version des Betriebssystems und Virenscanner.
Wo möglich, sieht die EU-Verordnung auch eine Anonymisierung oder zumindest Pseudonymisierung von Daten vor – dies sollten Praxen vor allem beim elektronischen Austausch von Patientendaten mit anderen Leistungserbringern beherzigen. Der elektronische Arztbrief über einen Kommunikationsdienst wie KV-Connect etwa (wie in Ärzte nutzen) ist wesentlich sicherer als eine ungeschützte E-Mail oder gar ein Fax.
Als Sanktionen bei Datenschutz-Verstößen drohen nach der EU-Verordnung Unternehmen, zu denen Praxen zu zählen sind, Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres.
Weiterführende Informationen zur Datenschutzgrundverordnung für Logopädinnen/ Logopäden, Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten und Physiotherapeutinnen/ Physiotherapeuten
Hier die Quellen und zahlreiche weiterführende Hinweise. Dort kannst du beispielsweise nützliche Vordrucke herunterladen:
- Ärztezeitung
- Über das DSVG von Intersoft Consultig
- Bundesministerium für Energie und Wirtschaft
dort gibt es auch die Verordnung komplett als Download - Physiotherapieverband
- Grundsätzliches über die DSGVO vor der zuständigen Beauftragten. BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kurzpapiere der Verordnung
Aktuelle Ergänzung
- Einen tollen kostenlosen “Datenschutz”-Generator findest du bei Thomas Schwenk (Rechtsanwalt)
- Auch die Zeitung “das Ärzteblatt” hat noch mal eine gute Zusammenstellung gemacht. Du findest den “Datenschutz-Check” hier.
- Lies außerdem den Gastartikel von Rechtsanwältin Ingrid Yeboah vom Mai 2019
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