Unsere Gastautorin Helen Mensen rückt das Wohlbefinden und die Gesundheit am Arbeitsplatz in den Fokus. Ihre Motivation schöpft sie aus vielfältigen, praktischen Arbeitsprojekten mit therapeutisch-pädagogischem Fachpersonal, aus geballtem Wissen aus ihrem Masterstudium Public Health sowie aus ihrer über zwölfjährigen Berufs- und Beratungspraxis im Bereich Logopädie.

Der folgende Artikel soll alle Therapeuten und Therapeutinnen aus den Heilmittelberufen zum Handeln anregen, um persönliche Beanspruchungen aufzudecken und die eigene Gesundheit im Therapiealltag zu stärken.

Die Heilmittelberufe sind vielfältig. Kein Therapiealltag gleicht dem anderen. Innerhalb kurzer Zeit und mehrmals am Tag wechseln Fachkräfte für Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie ihren Fokus von einer Person auf die nächste. Therapeutisches Wissen aus unterschiedlichen Themenbereichen wird schnell und sicher abgerufen – eine Stärke, die Fachkräfte in Therapieberufen wie selbstverständlich leisten und die Kraft und Energie fordert. Immer mit dem Ziel: die Lebensqualität und das Wohlbefinden der zu behandelnden Personen zu verbessern und sich bestmöglich um diese zu kümmern.

Therapiealltag kann belastend sein

Es gibt viele Situationen, die deine Gesundheit im Therapiealltag auf den Prüfstand stellen – egal ob du Berufseinsteiger*in bist, gerade den Job gewechselt hast oder langjährig im Berufsleben stehst: Patientengeschichten, die dich berühren, Wissensunsicherheiten im therapeutischen Arbeiten, Erwartungen von Arbeitgebern, Arbeitgeberinnen und Krankenkassen, Zeitdruck oder die durch Digitalisierung und Homeoffice entstehende Entgrenzung zwischen Arbeits- und Privatleben. Das sind Belastungen, auf die du mit unterschiedlichen Beanspruchungen reagierst: muskuläre Reaktionen wie Kopf- oder Rückenschmerzen oder emotionale Reaktionen wie Angespanntheit und Gereiztheit gehören dazu. 

Richte Deinen Fokus auf Dich

Wage den Perspektivwechseln und rücke dich in deiner Arbeitswelt in den Fokus. Mache hierzu eine kleine Übung: Denke an deine letzten vier Arbeitswochen zurück. Gab es Signale deines Körpers, die auf Beanspruchung in deinem Arbeitsalltag hindeuteten? Rückenschmerzen, Gereiztheit, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Verspannungen? Kennst du solche Situationen? Weißt du, wie du damit umgehen kannst? 

Das Wissen, wie du solchen Belastungen begegnest, findet in der therapeutischen Ausbildung und im Studium kaum Platz. Werde daher selber aktiv: Erweitere dein Wissen über das Entstehen von Arbeitsanforderungen und einen gesunden Umgang damit. Schärfe dein Auge für die individuellen Bereiche, die dich fordern. Erkenne, welche Bereiche dir Energie geben. Entwickle aus deinen Beobachtungen Strategien, die deine persönlichen Beanspruchungen auflösen – mit dem hervorragenden Ergebnis, dass du so lernst, dich prima um dich selbst zu kümmern und deine Arbeitszufriedenheit wahrst.

Selbstreflektion ist wichtig

Ein kleines Beispiel: Du startest gerade frisch ausgebildet in deine erste Praxisanstellung oder hast den Job gewechselt. Nach zwei Vollzeitwochen arbeitest du vermehrt angespannt und startest schon morgens häufig mit Kopfschmerzen in den Tag. Dein Wohlbefinden auf der Arbeit leidet und Du bist ratlos, woran das liegt.Schau genau hin und entdecke die Gründe. Eine gute Selbstreflektion und Eigenbeobachtung in unterschiedlichen Bereichen sind nun erforderlich:Du beschreibst dich im Allgemeinen eher als strukturierte Person. Zudem spürst du, dass dir in deinem Therapiealltag zwischen dem Wechsel von einer Therapie zur nächsten ein Ruhemoment fehlt, um die vergangene Therapie abzurunden und den folgenden Behandlungsplan zu sichten. Dein Arbeitszeitplan wurde dir vorgegeben: Nur eine 45-minütige Mittagspause am Tag, leider meist gefüllt mit beruflichen Telefonaten. Das macht dir enormen Zeitdruck. In Ruhe zu Essen schaffst du nicht. 

Lösungen sind vielfältig

Was kann dir nun helfen? Eine Lösungsstrategie kann sein, deinen Arbeitsplan nach deinen Bedürfnissen zu verändern. Vielleicht entzerrt eine minimale Zusatzpause am Vor- und Nachmittag bereits deinen Zeitdruck? Oder dir hilft es morgens, statt auf den letzten Drücker, lieber besonders pünktlich 30 Minuten vor Arbeitsbeginn in der Praxis zu sein? So kannst du den anstehenden Tag noch einmal strukturieren. Diese Vorbereitung gibt dir Sicherheit, kann Anspannungen auflösen und deine Kopfschmerzen reduzieren. Zusätzlich bemerkst du sogar, dass die neu entstandenen, morgendlichen Austauschmöglichkeit mit Kollegen und Kolleginnen dir Energie für den Tag geben. Oder es bleibt Zeit für ein kurzes Frühstück, das den Mittagshunger reduziert. Erkennst du dich wieder? Durch solche Strategien kannst du Beanspruchungen lösen. Und es gibt noch viele weitere Möglichkeiten.

Lebe deine neuen Strategien

Du merkst: Gesunde Lösungen benötigen deinen selbstreflektierten Blick auf die individuelle Arbeitssituationen und eine Portion Ideenreichtum. Auch ist es wichtig, dass du neue Ideen und Strategien lebst, ausprobierst und immer wieder anpasst. Es ist im Therapiealltag nicht notwendig, sich den Voraussetzungen, Belastungen und resultierenden Beanspruchungen ausschließlich hinzugeben. Du kannst selbst ein Teil der Lösung sein. Du hast es in der Hand: Entwickle gesunde Strategien und meistere deine Belastungssituationen, indem du persönliche Energieressourcen auffüllst – das ist der Schlüssel zu langfristigem Wohlbefinden, deinem gesunden Arbeitsalltag und zu erfolgreicher Therapiearbeit!

In diesem memole Interview erfährst du, wie Logopädin Christine Bieh zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.

memole Interview mit Dozentin Christine Bieh

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Shownotes:

Hier geht es direkt zum Kurs von Logopädin und memole Dozentin Christine.

 

Gastbeitrag von Ingrid Yeboah

Die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung oder auch EU-DS-GVO oder DS-GVO sorgt seit ihrer Einführung am 29.05.2018 für viel Aufruhr, Unsicherheiten und ja auch ein wenig Resignation. Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick über die Bedeutung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Tipps für die Inhaber von Therapiepraxen geben.

Um überhaupt zu verstehen, warum es den Datenschutz gibt, muss erläutert werden, dass dieser auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz (Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Grundgesetz) zurückzuführen ist. Danach soll jeder Einzelne selbst über die Benutzung und Verarbeitung seiner Daten bestimmen können. Allerdings fällt die Kontrolle im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung in einer von uns befindlichen Informationsgesellschaft zunehmend schwerer. Mit dem Regelungswerk des Datenschutzrechts soll dem Einzelnen ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben werden, um die Verwendung der Daten nicht über Gebühr zu beanspruchen.
Daher gilt im Datenschutzrecht der Grundsatz, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung oder Norm. Die wesentlichen Vorschriften, die eine Verarbeitung begründen, sind hauptsächlich in Art. 6 der DS-GVO geregelt.
Der Grundsatz der Transparenz verlangt von dem Verantwortlichen, also dem Praxisinhaber *in, die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen bzw. der Patienten “präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache” darzulegen. Übersetzt bedeutet dies, dass jeder Verantwortliche dem Betroffenen so genau wie möglich über die einzelnen Prozesse innerhalb der Verarbeitung aufklären soll. Die Aufklärungspflicht beginnt mit der Kategorie der Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) und endet mit der Information über das Recht, die der Betroffene im Zuge seiner Datenverarbeitung hat und geltend machen kann (z.B. Auskunftsanspruch, Widerruf der Datenverarbeitung etc.)

Des Weiteren muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten einem Zweck dienen, der rechtmäßig und nicht unerheblich ist. Der Zweck sollte vor Beginn klar definiert und auch gegenüber dem Betroffenen kommuniziert werden. Das ist bei einer Praxis für Logopädie /Ergotherapie/ Physiotherapie der Fall, wenn der Patient*in behandelt werden möchte. Ohne mindestens den Namen des Patient*in zu kennen, kann natürlich keine Therapie begonnen werden. Liegt der Zweck nicht mehr vor, sind auch die Daten zu löschen. Damit zusammen hängt auch der Grundsatz der Datenminimierung. Dadurch soll die Verarbeitung der Daten auf das Mindestmaß reduziert werden. Somit werden keine Daten “in Anspruch” genommen, wenn kein Zweck vorliegt, was zu einer Minimierung und angemessenen Datenverarbeitung führt.

Praxistipp: Kontrollieren noch mal den Anmeldebogen in deiner Praxis, ob wirklich alle erhobenen Daten nötig sind, oder eventuell Fragen gestrichen werden können.

Selbstverständlich müssen personenbezogene Daten richtig und aktuell sein. Zum einem bedeutet das, dass die Daten ihrem Verarbeitungszweck entsprechend richtig und vollständig sein müssen. Zum anderem heißt das aber auch, dass sie auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Als Verantwortliche musst Du demnach selbst Maßnahmen schaffen, dass die Daten der Patienten stets richtig sind. Ändert ein Patient seinen Namen oder Wohnsitz, so sind die Daten zu korrigieren und aktualisieren.
Die Löschung der Daten ist ein Kernpunkt des Grundsatzes der Speicherbegrenzung. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, bzw. unrichtige/ nicht aktuelle Daten vorliegen, sind diese zu löschen.
Nicht zuletzt bedarf es einer sorgfältigen und sicheren Verarbeitung der Daten. Sowohl sollte der Zugriff vor Unberechtigten geschützt werden als auch ein Verlust sowie eine Schädigung/Zerstörung vermieden werden.
Praxistipp: erstellst du regelmäßig Sicherungen der Daten auf deinem Praxisrechner? Hast du sie schon einmal auf Vollständigkeit geprüft? Für Papier-Daten: Gibt es eine Kopie?

Die Umsetzung bzw. Befolgung der zuvor genannten Datenschutzgrundsätze müssen nachgewiesen werden (Rechenschaftspflicht). Es ist daher von großer Bedeutung, dass Du alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen ausführlich dokumentierst.

Praxistipp: Dazu ist es ausreichend, wenn man sein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten sorgfältig führt. Sich vielleicht ein individuelles Datenschutzmanagementsystem erstellt, also eigene interne Richtlinien schafft, die im Rahmen der Umsetzung einzuhalten sind. Jede Änderung/ Löschung/ neue Maßnahme festhält. Man muss sich vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde an den Praxisinhaber herantreten könnte mit der Bitte nachzuweisen, dass die Grundsätze eingehalten werden. Wenn man also jeden dieser Schritte, in einem zumutbaren Umfang festhält, sollte das als Nachweis ausreichen.

Aus den Grundsätzen lassen sich auch die durchzuführenden Maßnahmen und/oder Pflichten ableiten.
So dient die Datenschutzerklärung bzw. Patienteninformation dem Grundsatz der Aufklärungspflicht, in der dann die Kategorien der Daten, Zweck, die Speicherdauer und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung festgehalten werden.
Mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Unbefugten der Zugriff verwehrt wird bzw. personenbezogenen Daten unbeschädigt/ unversehrt bleiben.
Das Führen eines Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten schafft die erforderliche Übersicht, dient der Transparenz und verhilft dem Praxisinhaber Risiken oder auch Hürden der Verarbeitungstätigkeiten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Wie eben schon dargetan gilt als Verantwortlicher der/die PraxisinhaberIn. Jeder Verstoß gegen die Grundsätze ist auf den Verantwortlichen zurückzuführen. Daher sollte die Einhaltung des Datenschutzrechtes ernst genommen werden und stiefmütterlich festgehalten werden, damit der Rechenschaftspflicht nachgekommen werden kann.

Welche Maßnahmen nun für den einzelnen zu treffen sind, kann nicht einheitlich bestimmt werden. Aber um die eigene Praxis datenschutzkonform zu machen, empfiehlt es sich zu Beginn einen Status Quo festzuhalten.
Wo werden welche Daten, zu welchem Zweck wie lange gespeichert und warum?
Das fängt bei der Karteikarte der Patienten an und hört womöglich im Computersystem auf.
Wenn die Verarbeitung der Daten ausgelagert oder Tools (Praxisverwaltungssystem, digitale Kalender oder ähnliches) verwendet werden, ist auch dies festzuhalten und gegebenenfalls zu prüfen, ob sich eine Verarbeitung unter Zuhilfenahme von bestimmten Tools mit der DS-GVO vereinbaren lässt. Eine Auslagerung können auch freie Mitarbeiter sein. Dazu gehören bei Vorhandensein einer Homepage Webdesigner/Grafiker. Mit diesen sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Der Abschluss ist deshalb wichtig, weil die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch bei einer Auslagerung in Deiner Verantwortung liegt und mit dem Abschluss eines Vertrages mit Auftragsverarbeiter eine Absicherung geschaffen werden kann, wenn sich die Auftragsverarbeiter vertraglich verpflichten die DS-GVO einzuhalten.

Zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen können folgende Fragen als Anhaltspunkte dienen.
Sind die Karteikarten weggesperrt oder kann jeder darauf zugreifen? Wie sieht es mit dem PC aus? Ist er vor Viren oder Hacking geschützt, werden E-Mails verschlüsselt versendet? Sind Mitarbeiter entsprechend gebrieft und haben eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben? Wie ist der Zutritt zu der Praxis?

Allein schon die die Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation dieser Fragen führt einem selbst vor Augen, wo eventuell noch Sicherheitslücken bestehen und wie diese überwunden werden können.

Datenschutzbeauftragter

Wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, ist zum einen davon abhängig , ob die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt oder ob die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorien personenbezogener Daten liegt. Abzugrenzen ist die Kerntätigkeit von der Nebentätigkeit innerhalb der Praxis. Wenn also die Verarbeitung der personenbezogener Daten lediglich dazu dient, Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und nicht für die Umsetzung der Dienstleistung ausschlaggebend ist, liegt die Kerntätigkeit nicht in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Kopfzerbrechen bereitet bei Praxen eher der Aspekt der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wozu auch Gesundheitsdaten zählen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schränkt zusätzlich die Anzahl der Mitarbeiter ein und schließt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus, sobald die Schwelle von 10 Mitarbeitern nicht überschritten ist.
Praxen, die unter dieser Schwelle liegen, sind nicht schon deshalb verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu nennen, weil sie standardmäßig mit Gesundheitsdaten ihrer Patienten arbeiten. Eine Benennung ist vielmehr danach zu bestimmen, wie risikoreich die Datenverarbeitung für die Rechte des Patienten ist, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, ob sie in der Praxis verbleiben oder auch überregional oder sogar international verarbeitet werden und wie viele Personen bzw. Mitarbeiter letztendlich mit der Verarbeitung der Daten betraut sind.

Ich empfehle bei Unsicherheiten und Fragen auch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu konsultieren.

Die Gastautorin

Ingrid Yeboah, ich bin Rechtsanwältin und habe mich im Sommer 2017 mit einer ehemaligen Studienkollegin selbstständig gemacht. Wir beraten Künstler und Menschen aus der Kultur- und Kreativbranche auf den Gebieten des Urheber-, Medien-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Vordergründig geht es um die Erstellung von Lizenzverträgen, AGB oder auch die Anmeldung von Marken oder die gerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung von Ansprüchen aus geistigem Eigentum. Da mich die Kultur -und Kreativszene privat auch sehr interessiert, bin ich dankbar, dies in meinem Job miteinfließen lassen zu können.

Ingrid Yeboah, LL.M. 
Rechtsanwältin

IY Legal Rechtsanwaltskanzlei
Friedrichstr. 61
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 959996390

mail i.yeboah@iy.legal
www.iy.legalhttps://yw-recht.de/

Weiterführender memole Artikel zur DSGVO in Logopädiepraxen und Ergotherapiepraxen. vom Mai 2018.

Der Schmerz sitzt bei vielen Therapeuten und Praxen bereits tief: sie finden einfach kein oder kein ausreichend qualifiziertes Personal. Aufgrund der eigenen therapeutischen Tätigkeiten und vielfältiger administrativer Aufgaben im Alltag haben sie weder Zeit noch Energie, sich auch noch intensiv mit dem Thema Personal zu beschäftigen.

Dabei ist es so wichtig, sich JETZT mit einer zukunftsorientierten Personalarbeit auseinanderzusetzen. Gerade als Therapeuten weißt du, dass der einmalige Eingriff nicht ausreicht, dass das Training zur Heilung und Prophylaxe dringend notwendig ist. Schärfe die Axt bevor du den Baum fällst.

Aktionismus versus strategisches Handeln

Meiner Tochter wurde vor einigen Jahren Physiotherapie verordnet. Die Therapeutin zeigte ihr am Anfang drei Übungen, deren Ausführung sie genau kontrollierte und welche sie bis zur nächsten Stunde üben sollte. Beim nächsten Mal ließ sie sich Übungen vorführen, korrigierte bei Bedarf und erweiterte das Übungsrepertoire. Das Prozedere ist Dir bekannt. Die Behandlung linderte den Schmerz nicht über Nacht, aber es wurde kontinuierlich besser, sie wurde stabiler.

Deine Personalarbeit ist diesem Prozess sehr ähnlich. Nicht zu handeln oder nicht zu üben wird den Schmerz für die Zukunft nur vergrößern. Und Einzelaktionen mögen punktuell helfen, aber dauerhaft? Wohl nur zu einem geringen Prozentsatz. Es sei denn, du gehörst zu den ganz großen Glückspilzen (was ich dir von Herzen gönnen würde).

Personalmanagement von Anfang an – nur keine Angst

Sobald du den ersten Mitarbeiter/ die erste Mitarbeiterin einstellen möchtest, hast du Personalarbeit zu erledigen, ob du nun willst oder nicht. Da ist es aus meiner Sicht nur sinnvoll, sich zu Beginn Gedanken über die eigenen Vorstellungen, nötigen Abläufe und dringend zu erledigenden Aufgaben zu machen. Und auch, wenn du schon ein paar Jahre selbstständig bist, lohnt es sich, die eigenen Handlungen zu überdenken oder eine Richtungskorrektur vorzunehmen.

Gerade kleine Unternehmen und die meisten Selbstständigen im Gesundheitssektor haben Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden und zu binden. Und vielleicht bereitet Dir allein der Begriff „Personalmanagement“ schon Bauchschmerzen oder du denkst, dass das nur etwas für große Unternehmen sei. Mitnichten. du kannst das Schritt für Schritt aufbauen. Erweitern, ganz nach Deinen Bedürfnissen. Mit oder ohne fremde Hilfe.  Aber wenn du zu Beginn investierst oder nochmal neu startest, dann solltest du zunächst ein paar grundlegende, strategische Fragen angehen:

  • Was für ein Ziel hast du für dein Unternehmen, deine Praxis? Wie soll es in drei, fünf, zehn Jahren aussehen?
  • Was für eine Führungskraft möchtest du sein? Da solltest du ruhig ins Detail gehen. Schau auch auf deine eigenen Ressourcen.
  • Mit welchen Menschen arbeitest du am allerliebsten zusammen?
  • Welche Qualifikationen brauchen deine Mitarbeiter zu Beginn und welche nach einiger Zeit?
  • Welche Pflichten haben deine Mitarbeiter und was bist du bereit, als Arbeitgeber zu leisten (Arbeitsbedingungen, Benefits, Arbeitsklima, Weiterbildung, etc.)?
  • Was soll dich als Arbeitgeber besonders machen (sog. „Employer Branding“)?

Die meisten Enttäuschungen und latenten Unzufriedenheiten handeln wir uns ein, wenn wir keine genauen Vorstellungen haben oder mögliche Schwierigkeiten nicht bedenken. Mit diesen grundlegenden Gedanken formst du dein Selbstverständnis und deine Personalstrategie. Das daraus entstehende Konzept kannst du dann parallel zur Entwicklung deines Unternehmens Schritt für Schritt erweitern oder anpassen.

Personalplanung in der Praxis

Dieser memole Magazinartikel hilft dir eine gute Personalplanung für deine Therapiepraxis zu machen.

Von der Strategie zur Umsetzung

Aus der Strategie ergeben sich viele Fragen und Unsicherheiten in der Umsetzung und oft fängt es bei der Personalsuche an. Wie definiert man ein Profil oder formuliert eine Stellenanzeige. Wie macht man das besten? Welche Wege der Rekrutierung gibt es? Inzwischen gibt es Jobportale für Teilmärkte, wie z.B. therapeutenonline.de, medi-jobs.de, usw.  Wäre es sinnvoll, mehr Praktika anzubieten und Mitarbeiter zu entwickeln? Nutzt du deine Netzwerke? Mitarbeiterempfehlungen? Welche Rekrutierungswege waren in der Vergangenheit erfolgreich?

Bei der Personalauswahl solltest du klare Kriterien haben, sich aber gleichzeitig eine gewisse Flexibilität bewahren. Da ist vielleicht deine Wunschkandidatin, sie möchte aber nur Teilzeit arbeiten? Du hast die Gestaltung in der Hand. Das ist einer deiner Vorzüge als ArbeitgeberIn.

Bei der Personalauswahl ist in Vorstellungsgesprächen ein Vier-Augen-Prinzip immer wertvoll und gibt Entscheidungssicherheit. Ihr könnt das Gespräch gemeinsam führen, reflektieren und analysieren.

Der „Lebenszyklus“ – Phasen im Mitarbeiterleben

Hast du dich erst einmal für jemand entschieden, dann brauchst du einen guten Arbeitsvertrag, du benötigst Unterlagen für die Entgeltabrechnung und jemand, der diese durchführt.

Ist der Mitarbeiter dann an Bord, geht es auch schon weiter: die Einarbeitung sollte durchdacht und fundiert sein und regelmäßige Feedbackgespräche vorsehen. Nimm dir hier bewusst Zeit und vereinbare immer wieder Meilensteine und erwünschte Ergebnisse. Hör zu, was dein Mitarbeiter braucht, definiere deine Anforderungen, lege Aktionen fest und setze diese um.

Diese Aufmerksamkeit und Verbindlichkeit hilft dir gemeinsam mit deiner klaren Strategie (siehe oben) schon enorm beim Thema Mitarbeiterbindung. Genauso wie jährliche Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Sukzessive kannst du dann dein Personalkonzept weiterentwickeln, indem du z.B. genauer auswählst, welche zusätzlichen (evtl. steuer- und SV-optimierten) Benefits du vielleicht anbieten kannst und willst: Altersvorsorge, Kreditkartensysteme, ÖVP-Tickets, Weiterbildung, Arbeitszeitmodelle, KiTa-Zuschüsse, etc.

Das Arbeitgeberleben ist aber leider nicht nur von erfolgreichen Neueinstellungen und Weiterentwicklung geprägt. Der Mitarbeiter verlässt deine Praxis endgültig oder auf Zeit (Mutterschutz, Elternzeit, Pflege) oder du musst eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen – mit allen notwendigen Formalitäten. Neben aller Emotionalität ist es dann hilfreich und entlastend, wenn man einen Ansprechpartner hat, der einen begleitet, unterstützt oder sogar Aufgaben übernimmt.

In großen Unternehmen können sich Bereichsleiter auf ihre Fach- und Führungsrolle fokussieren und haben einen Personalexperten oder -expertin an ihrer Seite, die sie unterstützt und die vertraglichen Dinge regelt. Das haben Selbständige kleiner Unternehmen eher nicht.

Deine Rolle und dein Wohlbefinden als Chef und Chefin

Über die vielen einzelnen Stationen im Mitarbeiterleben hinaus, kann es jedoch hilfreich und unterstützend sein, in gewissen Abständen mit einem Personalexperten auf die eigene Strategie, Vorgehensweise und Führungsrolle zu schauen. Ein solcher Sparringspartner kann dir durch aktuelles Fachwissen und vielfältige Erfahrung Sicherheit bei aktuellen Problemstellungen geben und dir Coach sein. Denn manche Vorkommnisse sind u.U. auch für die eigene Person belastend. So agierst du für dich selbst mit Selbstfürsorge und trainierst wichtige Punkte.

Hier schließt sich der Kreis im Mitarbeiterleben und auch zu den Schmerzen der Therapeuten/innen und PraxisinhaberInnen in der Personalarbeit.

Nur Mut. Jeder Schritt zählt. 

Wie jeder gute Therapeut möchte ich Dir Mut machen: nichts tun und den Kopf in den Sand stecken hilft nicht. Jeder noch so kleine Schritt und jede wohl durchdachte Aktion zur rechten Zeit aber schon. Und zum Glück gibt es da Spezialisten, die dir von Zeit zu Zeit oder in kontinuierlicher Begleitung mit Rat und/oder Tat zur Seite stehen, ohne permanent auf deiner Gehaltsliste zu stehen.

Die Autorin

Katja Raschke ist erfahrene Personalexpertin und Business Coach. Mit HR konkret – Personalmanagement & Coaching seit 2008 selbständig, unterstützt sie kleine und mittlere Unternehmen in allen Themen rund um ein effektives Personalmanagement. Als Coach begleitet sie UnternehmerInnen rund um die Themen Personal, die eigene Rolle als ChefIn und die persönliche Weiterentwicklung, Potenziale und Ressourcen.

Außerdem ist sie Business Coach für Menschen in beruflicher Veränderung und ist somit auch mit den Nöten und Bedürfnissen der jeweils anderen Seite bestens vertraut.

Wenn du gern mit ihr zusammenarbeiten möchtest, so kannst du mit ihr Kontakt aufnehmen:

Schreib eine E-Mail an info@hr-konkret.de.
In einem ersten kostenfreien Gespräch (30 Minuten) könnt ihr die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit klären.

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