Anbieter von Praxissoftware für therapeutische Praxen

Wir haben nach zwei Jahren noch mal den Versuch unternommen Licht in das Dickicht der Angebote von Praxissoftware für Logopädie und Ergotherapie Praxen zu bekommen.

Dazu haben wir Anfragen an folgenden Anbieter geschickt:

  • Theralino jetzt Optica Viva
  • Praxxo
  • AZH
  • Amparex
  • Theorg
  • VivoInform
  • Thera-Pi Software
  • Medifox
  • Buchner
  • Henara
  • Lemongrass Software
  • Medifoxdan
  • Synaptos
  • Doc Cirrus
  • Patientify
  • iPrax

Fünf charmante Anbieter haben unsere Fragen beantworten können und wollen. Diese fünf Lösungen stellen wir euch gerne und transparent hier vor. Stand Juni 2022.

Die TOP fünf Praxissoftware Anbieter für Logopädie- und Ergotherapiepraxen

Wir haben ihnen folgenden Fragen gestellt:

  • Unternehmensname und Kontaktdaten.
  • Bitte stell dein Angebot vor.
  • Für welche Nutzergruppe ist die Software?
  • Wie kann man das Programm nutzen?
  • Start und Probe. Gibt es einen kostenlosen Probemonat oder eine Demo-Version zum Testen?
  • Schulung und Support. Wie kann die Nutzer*in das Programm (kennen) lernen. Gibt es Schulungen?
  • Welche Art von Support bietet ihr an (Öffnungszeiten, Kanäle, Kosten)?
  • Dateneingabe. Wie werden die Daten eingegeben?
  • Datensicherung. Wo und wie werden die Daten gespeichert? Gibt es automatische Datensicherungen? Wo und wie gibt es Erste Hilfe bei verlorenen Daten/ Geräten?
  • Terminmanagement. Ist es integriert? (wie, welches System)
  • Gibt es eine Schnittstelle zu einem empfohlenen Terminverwaltungsprogramm? Abrechnung. In wieweit kann die Abrechnung vorbereitet bzw. vollständig selbständig durchgeführt werden?
  • Konditionen. Welche Preismodelle gibt?
  • Herausforderungen/Grenzen. Wo liegen die Grenzen des Systems? Hier bitte etwas Selbstkritik oder geplante
  • Ausbaustufen.

Hier sind die wichtigsten Antworten:

Wie funktioniert die Software?

Praxxo: Software zur Installation auf dem Rechner.

Patientify: Online.

Qikbee: Software zur Installation auf dem Rechner.

Henara: Software zur Installation auf dem Rechner.

VivoInform: Software zur Installation auf dem Rechner.

Schulung und Support

Praxxo: Schulung kann vor Ort, per Fernwartung oder im Schulungsraum bei Firma ukado erfolgen. Support erfolgt über Fernwartung.

Patientify: Zum Start gibt es eine Schulung um dem Nutzer den Einstieg zu erleichtern. Wir bieten Email und Telefon Support an.

Qikbee: Es gibt kostenlose Kennenlern-Webinare, individuelle Schulungen bei Bedarf. Im monatlichen Preis sind Support (telefonisch, E-Mail) und Updates (Programm, Preise, Kostenträger) enthalten.

Henara: Testmonat, Onboarding-Schulung und regelmäßige Webinare kostenfrei. Weitere Sonderschulung sind kostenpflichtig. 

VivoInform: Anwenderschulung (gegen Gebühr), Online Support ( Ticketsystem & Telefonisch), Große Wissensdatenbank, Über 160 YouTube Anwendervideos zur Unterstützung. Öffnungszeiten 8:00 – 16:00 Uhr.

Konditionen

Praxxo: Die Software praxxo ist modulweise aufgebaut. Das Grundmodul BASIC (Stammdaten, Kalender, Verordnungsdokumentation) kann durch Zukauf weiterer Module ergänzt werden. Wichtige Module sind PLUS (Preislisten, Abrechnung, Quittungen, Rechnungen) DTA (Selbstabrechnung mit den Krankenkassen), OFF (Datensynchronisation mit anderer Praxis oder HomeOffice). Ebenso kann das Einzelplatzsystem in ein Mehrplatzsystem (Netzwerk) erweitert werden. Einzelplatz mit BASIC/PLUS/Chipkartenleser ab 399,- (netto) = einmaliger Kaufpreis. Softwarepflege/Wartungsvertrag (monatlich) ab 18,- (netto).

Patientify: Preisliste siehe Webseite.

Qikbee: 35€ plus MwSt monatlich (Support/Updates); die Nutzung der App kostet 3€ plus MwSt; für den Onlinekalender werden 5€ plus MwSt pro Monat berechnet.

Henara: Das ist abhängig von den Services/Modulen die man nutzen möchte. Gern senden wir eine Preisliste zu.

VivoInform: Abo Modell mit kurzen Kündigungsfristen. Transparente Preisgestaltung, ohne versteckte Zusatzkosten. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter (Lizenzen)

Besonderes für memole Kund*innen 

Praxxo: Leser*innen des memole Magazins erhalten auf den Kaufpreis der Module BASIC/PLUS einen Rabatt von 5%. .

Patientify: 25% Rabatt für Neukund*innen.

Qikbee: Falls Du dich bis zum 31.8.2022 für QIKBEE entscheiden, die ersten drei Monate für dich kostenlos.

Henara: Wir bieten den memole Leser*innen für einen Zeitraum bis 31. Oktober 50 % Rabatt für sämtliche Softwarekosten für 1 Jahr.

VivoInform: Wir bieten den memole Leser*innen eine erste kostenlose Web-Demo an. 

In diesem memole Interview erfährst du, wie Logopädin Christine Bieh zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.

memole Interview mit Dozentin Christine Bieh

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Shownotes:

Hier geht es direkt zum Kurs von Logopädin und memole Dozentin Christine.

 

Häufig werde ich gefragt, Silke, warum arbeitest du nicht in einer Praxis? Logopäden werden so dringend gesucht. Da hast du “im Takt” gut zu tun und die Patienten kommen zu dir. Du brauchst dir keinen Kopf um einen Businessplan oder eine Kursstruktur machen, musst keine arbeitsintensiven Gründungsjahre aushalten.

Tja, warum ist es eigenlich so wie es ist?

Ich will etwas Verändern! Mit Leidenschaft möchte ich meine Ziele erreichen:

Selbstbestimmtes Lernen von hochwertigen Inhalten zu fairen Preisen!

Als praktisch tätige Logopädin habe ich engagiert Therapien geplant und durchgeführt. Habe sie abwechslungsreich gestaltet, mich mit dem interdisziplinären Team besprochen und Therapieerfolg mit den Patienten erzielt. Das Arbeiten mit Menschen liegt mir, denn ich habe feine Antennen für mein Gegenüber und kann leicht andere zu wunderbaren Leistungen motivieren und Ziele zu erreichen.

Alles beim Alten

Und genau das tue ich auch im Prinzip weiterhin. Als Inhaberin der Akademie memole konnte ich den Frust der Kolleginnen fühlen, wenn sie es mal wieder schwer hatten eine passende Fortbildung zu finden. Sie waren frustriert über die Organisation, die nötig ist, um so ein Wochenende (mit Hin – und Herreise und Übernachtung) mit einer Fortbildung zu planen. Sie taten mir besonders leid, wenn das Seminar dann auch noch abgesagt wurde. Oder, was auch sehr häufig vor kommt, der Seminartermin in so weiter Ferne liegt, dass das Thema schon nicht mehr interessant ist, weil z. B. der Patient mit dem betreffenden Störungsbild gar nicht mehr in Behandlung ist.

Ungebremster Wissensdurst

Ich möchte meinen lieben Kolleginnen und Kollegen der Logopädie unbedingt unterstützen, sich jederzeit auf fachlich hohem Nivea zu informieren. Das Interesse der Therapeuten Neues zu Lernen ist, und das weiß ich aus meinem eigenen logopädischen Bekanntenkreis, unglaublich groß. Niemand fragt und überlegt so viel und recherchiert, was für seinen Patienten das Beste ist, wie Therapeuten.

Wer ist die beste Quelle?

Antworten mit mittelmäßigem Niveau und natürlich besonders Fehlauskünfte und plumpe Rechthaberei in Facebook Foren ärgern mich sehr. Das ist für mich kein geeigneter Austausch unter Kollegen. Denn einer meiner grundlegenden Werte: nämlich Wertschätzung des Gegenübers, kann ich dort häufig nicht finden. Zum anderen kann ich nicht sicher auf die Expertise eines Fremden vertrauen.

Fachleute für memole

Deshalb habe ich für mich und memole den Weg gewählt nur mit ausgewiesenen Fachleuten zusammenzuarbeiten und gemeinsam Kurse zu produzieren. Sie sind meist bereits viele Jahre genau in dem einen Nischenthema aktiv, haben bereits dazu veröffentlicht und sind gefragte Seminardozenten.

Die Organisation

Das Buchen eines Kurses, das ist das erklärte Ziel in der Online-Akademie memole, soll so einfach wie möglich sein. Da das Online-Shopping mittlerweile für viele Gewohnheit ist, haben wir den Bestellprozess auf die wesentlichen Dinge fokussiert. Der Therapeut wählt den Kurs aus, bezahlt und kommt in wenigen Schritten an den Kurs, der in seinem Account (Profil) drei Monate für ihn persönlich bereits steht. Das geht kaum einfacher.

Erreichbarkeit

Die Terminschwierigkeiten bei der Suche nach einem Fortbildungstermin, aber wohl generell die Organisation von Terminen innerhalb einer Familie ist durch die Vielzahl der Angebote und vermeintlichen Verpflichtungen wirklich nicht leicht. Auch dem Trend möchte ich entgegenwirken. Als “Organisationsvorstand eines Familienunternehmens” weiß ich, wie komplex es sein kann, sich ein ganzes Wochenende für eine Fortbildung “zu nehmen”. Mit einem Online-Kurs nutzen Teilnehmer einfach genau die Zeiten, an denen es möglich ist zu lernen. Mal eine halbe Stunde, mal nur 10 Minuten. Ein memole Kurs ist außerdem von allen denkbaren Endgeräten (Smartphones, Tablets, Laptops, Desktop-Rechner) anschaubar. Das macht die Nutzerinnen so flexibel.

Eigenes Lerntempo

Von Kolleginnen habe ich oft genug gehört, das der/die Dozent*in zu schnell im Tempo vorgeprescht ist oder auch lahm Texte aus seinem Skript abgelesen hat. Unmut darüber und einen kleinen Groll über die nicht ganz optimal genutzte Zeit kann ich in so einem Fall gut verstehen. In unseren Kursen kann jeder selbst entscheiden, ob er alle Texte gründlich oder sogar zwei Mal liest, welche Videos er sich anschaut, an welchen Tests er engagiert teilnimmt und ob er das Therapiematerial herunterlädt und es ausprobiert. Doppeltes Durcharbeiten oder Auslassen – beides ist eben in einem Online-Kurs möglich. Ohne den Dozenten zu verärgern.

Abwechslung

Dröge Präsentationen und geleierte Vorträge kann ich persönlich, und wohl auch viele logopädische Kollegen, nicht mehr hören. Lernen darf leicht sein und Spaß machen! Es gibt noch so viel zu entdecken. Mit den hochwertigen Videos, aber auch interaktiven Tests und reichhaltigem Material macht ein Kurs erst richtig Spaß. Das Merken der Inhalte geschieht dann von ganz alleine.

Leidenschaft

Ich bin mit großer Leidenschaft dabei das Lernen für Therapeutinnen und Therapeuten zu erleichtern und zu verbessern. Online-Kurse haben sich schon in so vielen anderen Bereichen als nützlich und praktisch erwiesen. Warum sollen wir Therapeuten da noch hinterher hinken? Ich möchte, dass meine Produkte einen praktischen und unmittelbaren Nutzen für meine Kolleginnen haben und ihre Leben verbessern. Deshalb freue ich mich auch über Verbesserungsvorschläge und arbeite an den nächsten smarten Lösungen.

 

 

„Du musst für Deine Praxiseröffnung Anzeigen im Internet schalten.“

Liebst Du auch solche Sätze, die Dir keine Freiheit bei der Entscheidung zugestehen? Doch nach dem griechischen Dichter Äsop hat bekanntlich jede Wahrheit zwei Seiten. So müsste es auch einen Weg geben, der ohne das Schalten von Anzeigen zum Ziel führen könnte? Lasst uns auf Spurensuche gehen.

Phase 1 nach der Praxiseröffnung wird oft getragen vom eigenen Netzwerk aus Freunden, Familien und persönlichen Kontakten. Also Hoffnungs-Marketing oder auch „Marketing by hope“ genannt. Denn der Praxisinhaber baut darauf, dass bei seinen Kontakten jemand dabei ist, der potentiell Patient seiner Praxis wird. Gut, entschuldigend muss man zugestehen, dass der Start eines Praxisbetriebes viel Aufwand (Geld & Zeit) erfordert und man dabei nur schwer „nebenbei“ die eigene Marketingstrategie erarbeiten und umsetzen kann. So ist es nachvollziehbar, dass man lieber auf die Kraft des eigenen Netzwerkes setzt, das einem ausreichend Umsatz „automatisch heran spült“.

Aber es kommt noch „dicker“. Denn in der Phase der Aufnahme des Praxisbetriebes wird dem Inhaber zwangsweise der neue „Hut“ übergestülpt! Von diesem hat er/sie in der Fachausbildung des Gesundheitsberufes vielleicht nur am Rande etwas mitbekommen. Ich spreche von „Marketing & Verkaufen“! Also fremde Menschen dafür begeistern, dass man der richtige Dienstleister ist und für diesen Einsatz ein Entgelt fordert. Und so geht es in einem Marketingkonzept plötzlich um Sachverhalte wie das Herausarbeiten des Leistungsangebotes (aus der Sicht des Kunden wohlgemerkt!), der Herleitung eines Wunschkunden-Profils (wen will ich überhaupt in meiner Praxis behandeln?) oder der ansprechenden Darstellung eines Inhaber-Portraits (eine sogenannte „Über mich“-Seite). Dies alles fühlt sich am Anfang wie eine Erstbesteigung des Himalaya an. Also „Ärmel hochkrempeln“, dies alles verstehen und sofort anwenden? Da scheint der Griff nach besagten Anzeigen doch die leichtere Wahl zu sein, wenn man etwas gegen den Rückgang der Klientenzahl unternehmen muss. 1:0 für die Online-Anzeigen!

Was sind Online-Anzeigen für Therapiepraxen?

Online-Anzeigen sind klassischer Weise der Eintrag in Online-Verzeichnisse des Berufsverbandes, Städteportale oder Auskunftsseiten. Zu unterschiedlichsten Preismodellen kann man dort Texte, Bilder und Logo einschließlich den Kontaktdaten hinterlegen. Störend dabei sind die leider oft sehr langen Vertragslaufzeiten, durch die man an die Angebote gebunden ist. Doch hilft ein solcher Eintrag bei der Gewinnung neuer Klienten? Sicher, man ist mit den Kontaktdaten und einem Profil der Praxis in einem Verzeichnis geführt. Man könnte es aber auch liebevoll als „Adressengrab“ bezeichnen. Sucht jemand darin, so hofft man wohl, dass die Daten der eigenen Praxis so ansprechend sind, dass der Suchende sich sofort für einen Termin meldet. Das passt, wenn man sich hierzu kostenfrei in solche Listen eintragen kann (wie bspw. bei 11880.com). Aber der Nutzen eines kostenpflichtigen Eintrages sollte stets kritisch hinterfragt werden. Zumal dieses Geld dann nicht mehr für andere Marketingmaßnahmen zur Verfügung steht.

Anzeigen sind darüber hinaus im Einsatz als direkte Werbung auf ein Produkt oder eine Dienstleistung: hier fallen Namen wie Google Adwords oder Facebook Ads. Spannend ist übrigens auch die Möglichkeit, im eigenen Google My Business Account eine Anzeige zu schalten. Der faszinierende Vorteil bei allen Lösungen: Du kannst eine solche Anzeige fast „punktgenau“ auf Deinen anvisierten Kundenkreis einstellen. Es ist unglaublich, wie viele Detailinformationen hier dem Werbetreibenden zur Verfügung stehen. Aber: eine Anzeige erfordert für eine nachhaltige Wirkung i.d.R. eine längere Laufzeit, sodass Du hier auch ein entsprechendes Budget benötigen. Und sicher ist das Hinzuziehen eines Beraters ratsam, da die Einrichtung einer Anzeige in der erforderlichen Software doch nicht so ganz selbst sprechend ist.

Das gute „Aufsetzen“ einer Anzeigenkampagne ist eine Seite der Aufgabe: Ansprechende Texte, passende Schriftgrößen und -farben, klare Bildsprache. Dann eine optimal eingestellte Zielgruppenauswahl in den Voreinstellungen der Anzeige, damit die Anzeige nur bei Deinen Wunschkunden/Wunschpatienten zu sehen ist. Die andere Seite der zu bewältigenden Aufgabe: wenn die Anzeige den Besucher „eingefangen“ hat, wird er idealerweise auf eine vorbereitete Webseite geführt, die nur aus einer einzigen Seite besteht. Diese nennt sich dann Landingpage und soll den Besucher von oben nach unten zur Bestellung des vorgestellten Produktes oder der Dienstleistung führen. Auch hier gilt es einige Punkte zu beachten – und so manche Anzeigenkampagne ist auch schon an dieser Stelle ins Leere gelaufen. So brachte die Anzeige beispielsweise viele Klicks und führte die Besucher auf die Landingpage: dort angekommen wurden aber keine Bestellungen ausgeführt. Da ist dann Ursachenforschung angesagt: wurde der Besucher nicht richtig für den Bestellprozess animiert oder war die ausführliche Leistungsbeschreibung vom beworbenen Produkt oder Dienstleistung nicht ansprechend genug?

Ein Zwischenfazit:

Online-Anzeigen können in bestimmter Ausprägung den Erfolg einer Marketing-Maßnahme fördern oder unterstützen. Es erfordert Budget und Erfahrung – beide sind dabei nicht zu unterschätzen.

Anzeigen – da kann man doch auch Einkaufswagen-Werbung machen, werde ich oft von meinen Kunden gefragt. Ja, aber. Da ist die sehr lange Laufzeit der Verträge und die doch relativ hohe monatliche Belastung (wohlgemerkt: für Deine anderen Marketingaktionen bleibt dann weniger Geld aus dem Jahresbudget zur Verfügung). Ebenso muss kritisch hinterfragt werden, ob die Werbung von den Wunschkunden überhaupt gesehen wird. Stichwort „Streuverluste“. Letztlich ist da noch die mangelnde Erfolgskontrolle: wie viele Personen haben die Werbung gesehen, wie viele haben die Website besucht und wie viele haben wirklich aufgrund dieser Anzeige sich bei Dir in der Praxis gemeldet. Schwierig.

Doch da war ja noch die andere Seite der Medaille.

Welche Möglichkeiten hat der Praxisinhaber, sich ohne den Einsatz von bezahlten Anzeigen im Internet bekannt zu machen?

Dreh- und Angelpunkt aller Marketing-Maßnahmen sollte immer die eigene Website sein. Mit Hilfe von Online-Baukästen wie Jimdo.de oder wix.com lassen sich auf Basis von Standardvorlagen attraktive „Homepages“ für die Praxis erstellen. Ob Du diesen Aufbau selbst gestalten oder dir von einem Profi helfen lassen: das spätere Pflegen mit dem Veröffentlichen von Texten und Bildern kannst Du  auf alle Fälle selbst übernehmen. Auf eine Website gehört neben dem Vorstellen des Behandlungsspektrums, dem Praxisprofil, der Vorstellung des Praxisinhabers und den Kontaktdaten sowie Impressum & Datenschutz insbesondere auch Mehrwert-Artikel für die Besucher. Denn diese sind im Internet auf der Suche nach Antworten auf ihre Fragen – und da wäre es doch zielführend, wenn diese genau auf Deiner Website einen erklärenden Artikel dazu finden. Dann besteht die Chance, dass der Besucher auf der Internetpräsenz verbleibt und sich nach den konkreten Angeboten umsieht: voilà – vielleicht schon ein potentieller Patient? Du weißt gerade nicht, welchen Fragen Deine Patienten/Klienten stellen könnten: dann „spiel“ mal mit dem W-Fragen Tool und hole Dir dort Inspiration. Unterschätze auch nicht die „Kraft“ Deines eigenen Blogs auf der Website. Nach aktuellen Nutzeranalysen wird der Besuch von Blogs immer beliebter bei den Surfern!

Google My Business-Account

Ein eigener Google My Business-Account ist eine weitere Möglichkeit, potentielle Patienten auf sich aufmerksam zu machen. Das Angebot von Google ist kostenfrei und lässt sich recht einfach bedienen. Du kannst Daten zu Deiner Praxis hinterlegen und mit Fotos anreichern. Auch ist das Veröffentlichen von News für eine kurze Laufzeit möglich. Positiv ist die automatische Erinnerung von Google, dass der Beitrag abläuft und Du wieder einen neuen Text live schalten solltest.

Und dann bist Du doch auch auf Facebook und/oder Instagram? Nur privat, höre ich da recht häufig von Praxisinhabern. Und richtig, wenn ich das jeweilige Profil meines Geprächspartners anschaue, lächeln mir da recht oft anstelle eines Profilbildes vielmehr Katzen, Hunde, Pferde und andere Motive entgegen. Doch warum sich diese großartige Chance entgehen lassen, auf den Social Media Kanälen mit dem eigenen beruflichen Profil (auf Facebook dann zusätzlich mit einer Fanpage) präsent und „sichtbar“ zu sein? Es sind unzählige Menschen dort täglich aktiv – warum „stellst Du dich nicht dazu“? Dein Wettbewerb ist dort (und Du kannst von ihm lernen), Du kannst dich in Diskussionen als Experte profilieren, Du kannst mit hochwertigen Mehrwertartikeln Deine Wunschkunden für dich begeistern – und noch viele Möglichkeiten mehr.

Denke auch an Gastartikel!

Du kannst in deinem Netzwerk einen Artikel anbieten – auch freuen sich Online-Zeitschriften (kleine Werbung sei gestattet: schauen Sie sich doch mein Netzwerk Grünkraft hierzu näher an. Der Vorteil: Du bist neben Deiner „Homepage“ auch auf einer anderen Website im Internet aktiv und sichtbar! Deine Wunschkunden kommen so nicht mehr an Dir vorbei.

Spurensuche erfolgreich! Ich wollte Dir aufzeigen, dass der Einsatz von Online-Anzeigen nicht „alternativlos“ ist. Durch ein aktives Online-Marketing hast du viele Möglichkeiten, auch ohne den Einsatz von bezahlten Werbeflächen auf sich aufmerksam zu machen. So bist Du bist „Chef“ Deiner Marketingmaßnahmen und bestimmen selbst Deinen Kurs. Und wenn Du dich dann nach einem richtig guten Blogartikel über Klickzahlen in Deiner Statistik sowie Anfragen für Beratungstermine erhälst, dann ist das ein „verdammt gutes Gefühl“!

Ich wünsche Dir viel Neugierde und Freude beim Einsetzen Deiner Marketinginstrumente und wahre Erfüllung in der Arbeit mit Deinen Pateinten und Klienten.

 

Die ist ein Gastartikel von Andreas Paersch

Andreas ist selbstständiger Marketingberater und unterstützt insbesondere Selbstständige aus den heilenden Berufen (Therapeuten, Heilpraktiker, Ernährungsberater,…) auf dem Weg zu einer nachhaltig erfolgreichen Selbstvermarktung. Er hält Webinare und ist als freier Dozent für Online-Marketing auch an Gesundheitsschulen tätig. Er ist DEKRA zert. Fachkraft für den Datenschutz.

Gastbeitrag von Ingrid Yeboah

Die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung oder auch EU-DS-GVO oder DS-GVO sorgt seit ihrer Einführung am 29.05.2018 für viel Aufruhr, Unsicherheiten und ja auch ein wenig Resignation. Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick über die Bedeutung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Tipps für die Inhaber von Therapiepraxen geben.

Um überhaupt zu verstehen, warum es den Datenschutz gibt, muss erläutert werden, dass dieser auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz (Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Grundgesetz) zurückzuführen ist. Danach soll jeder Einzelne selbst über die Benutzung und Verarbeitung seiner Daten bestimmen können. Allerdings fällt die Kontrolle im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung in einer von uns befindlichen Informationsgesellschaft zunehmend schwerer. Mit dem Regelungswerk des Datenschutzrechts soll dem Einzelnen ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben werden, um die Verwendung der Daten nicht über Gebühr zu beanspruchen.
Daher gilt im Datenschutzrecht der Grundsatz, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung oder Norm. Die wesentlichen Vorschriften, die eine Verarbeitung begründen, sind hauptsächlich in Art. 6 der DS-GVO geregelt.
Der Grundsatz der Transparenz verlangt von dem Verantwortlichen, also dem Praxisinhaber *in, die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen bzw. der Patienten “präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache” darzulegen. Übersetzt bedeutet dies, dass jeder Verantwortliche dem Betroffenen so genau wie möglich über die einzelnen Prozesse innerhalb der Verarbeitung aufklären soll. Die Aufklärungspflicht beginnt mit der Kategorie der Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) und endet mit der Information über das Recht, die der Betroffene im Zuge seiner Datenverarbeitung hat und geltend machen kann (z.B. Auskunftsanspruch, Widerruf der Datenverarbeitung etc.)

Des Weiteren muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten einem Zweck dienen, der rechtmäßig und nicht unerheblich ist. Der Zweck sollte vor Beginn klar definiert und auch gegenüber dem Betroffenen kommuniziert werden. Das ist bei einer Praxis für Logopädie /Ergotherapie/ Physiotherapie der Fall, wenn der Patient*in behandelt werden möchte. Ohne mindestens den Namen des Patient*in zu kennen, kann natürlich keine Therapie begonnen werden. Liegt der Zweck nicht mehr vor, sind auch die Daten zu löschen. Damit zusammen hängt auch der Grundsatz der Datenminimierung. Dadurch soll die Verarbeitung der Daten auf das Mindestmaß reduziert werden. Somit werden keine Daten “in Anspruch” genommen, wenn kein Zweck vorliegt, was zu einer Minimierung und angemessenen Datenverarbeitung führt.

Praxistipp: Kontrollieren noch mal den Anmeldebogen in deiner Praxis, ob wirklich alle erhobenen Daten nötig sind, oder eventuell Fragen gestrichen werden können.

Selbstverständlich müssen personenbezogene Daten richtig und aktuell sein. Zum einem bedeutet das, dass die Daten ihrem Verarbeitungszweck entsprechend richtig und vollständig sein müssen. Zum anderem heißt das aber auch, dass sie auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Als Verantwortliche musst Du demnach selbst Maßnahmen schaffen, dass die Daten der Patienten stets richtig sind. Ändert ein Patient seinen Namen oder Wohnsitz, so sind die Daten zu korrigieren und aktualisieren.
Die Löschung der Daten ist ein Kernpunkt des Grundsatzes der Speicherbegrenzung. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, bzw. unrichtige/ nicht aktuelle Daten vorliegen, sind diese zu löschen.
Nicht zuletzt bedarf es einer sorgfältigen und sicheren Verarbeitung der Daten. Sowohl sollte der Zugriff vor Unberechtigten geschützt werden als auch ein Verlust sowie eine Schädigung/Zerstörung vermieden werden.
Praxistipp: erstellst du regelmäßig Sicherungen der Daten auf deinem Praxisrechner? Hast du sie schon einmal auf Vollständigkeit geprüft? Für Papier-Daten: Gibt es eine Kopie?

Die Umsetzung bzw. Befolgung der zuvor genannten Datenschutzgrundsätze müssen nachgewiesen werden (Rechenschaftspflicht). Es ist daher von großer Bedeutung, dass Du alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen ausführlich dokumentierst.

Praxistipp: Dazu ist es ausreichend, wenn man sein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten sorgfältig führt. Sich vielleicht ein individuelles Datenschutzmanagementsystem erstellt, also eigene interne Richtlinien schafft, die im Rahmen der Umsetzung einzuhalten sind. Jede Änderung/ Löschung/ neue Maßnahme festhält. Man muss sich vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde an den Praxisinhaber herantreten könnte mit der Bitte nachzuweisen, dass die Grundsätze eingehalten werden. Wenn man also jeden dieser Schritte, in einem zumutbaren Umfang festhält, sollte das als Nachweis ausreichen.

Aus den Grundsätzen lassen sich auch die durchzuführenden Maßnahmen und/oder Pflichten ableiten.
So dient die Datenschutzerklärung bzw. Patienteninformation dem Grundsatz der Aufklärungspflicht, in der dann die Kategorien der Daten, Zweck, die Speicherdauer und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung festgehalten werden.
Mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Unbefugten der Zugriff verwehrt wird bzw. personenbezogenen Daten unbeschädigt/ unversehrt bleiben.
Das Führen eines Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten schafft die erforderliche Übersicht, dient der Transparenz und verhilft dem Praxisinhaber Risiken oder auch Hürden der Verarbeitungstätigkeiten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Wie eben schon dargetan gilt als Verantwortlicher der/die PraxisinhaberIn. Jeder Verstoß gegen die Grundsätze ist auf den Verantwortlichen zurückzuführen. Daher sollte die Einhaltung des Datenschutzrechtes ernst genommen werden und stiefmütterlich festgehalten werden, damit der Rechenschaftspflicht nachgekommen werden kann.

Welche Maßnahmen nun für den einzelnen zu treffen sind, kann nicht einheitlich bestimmt werden. Aber um die eigene Praxis datenschutzkonform zu machen, empfiehlt es sich zu Beginn einen Status Quo festzuhalten.
Wo werden welche Daten, zu welchem Zweck wie lange gespeichert und warum?
Das fängt bei der Karteikarte der Patienten an und hört womöglich im Computersystem auf.
Wenn die Verarbeitung der Daten ausgelagert oder Tools (Praxisverwaltungssystem, digitale Kalender oder ähnliches) verwendet werden, ist auch dies festzuhalten und gegebenenfalls zu prüfen, ob sich eine Verarbeitung unter Zuhilfenahme von bestimmten Tools mit der DS-GVO vereinbaren lässt. Eine Auslagerung können auch freie Mitarbeiter sein. Dazu gehören bei Vorhandensein einer Homepage Webdesigner/Grafiker. Mit diesen sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Der Abschluss ist deshalb wichtig, weil die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch bei einer Auslagerung in Deiner Verantwortung liegt und mit dem Abschluss eines Vertrages mit Auftragsverarbeiter eine Absicherung geschaffen werden kann, wenn sich die Auftragsverarbeiter vertraglich verpflichten die DS-GVO einzuhalten.

Zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen können folgende Fragen als Anhaltspunkte dienen.
Sind die Karteikarten weggesperrt oder kann jeder darauf zugreifen? Wie sieht es mit dem PC aus? Ist er vor Viren oder Hacking geschützt, werden E-Mails verschlüsselt versendet? Sind Mitarbeiter entsprechend gebrieft und haben eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben? Wie ist der Zutritt zu der Praxis?

Allein schon die die Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation dieser Fragen führt einem selbst vor Augen, wo eventuell noch Sicherheitslücken bestehen und wie diese überwunden werden können.

Datenschutzbeauftragter

Wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, ist zum einen davon abhängig , ob die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt oder ob die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorien personenbezogener Daten liegt. Abzugrenzen ist die Kerntätigkeit von der Nebentätigkeit innerhalb der Praxis. Wenn also die Verarbeitung der personenbezogener Daten lediglich dazu dient, Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und nicht für die Umsetzung der Dienstleistung ausschlaggebend ist, liegt die Kerntätigkeit nicht in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Kopfzerbrechen bereitet bei Praxen eher der Aspekt der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wozu auch Gesundheitsdaten zählen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schränkt zusätzlich die Anzahl der Mitarbeiter ein und schließt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus, sobald die Schwelle von 10 Mitarbeitern nicht überschritten ist.
Praxen, die unter dieser Schwelle liegen, sind nicht schon deshalb verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu nennen, weil sie standardmäßig mit Gesundheitsdaten ihrer Patienten arbeiten. Eine Benennung ist vielmehr danach zu bestimmen, wie risikoreich die Datenverarbeitung für die Rechte des Patienten ist, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, ob sie in der Praxis verbleiben oder auch überregional oder sogar international verarbeitet werden und wie viele Personen bzw. Mitarbeiter letztendlich mit der Verarbeitung der Daten betraut sind.

Ich empfehle bei Unsicherheiten und Fragen auch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu konsultieren.

Die Gastautorin

Ingrid Yeboah, ich bin Rechtsanwältin und habe mich im Sommer 2017 mit einer ehemaligen Studienkollegin selbstständig gemacht. Wir beraten Künstler und Menschen aus der Kultur- und Kreativbranche auf den Gebieten des Urheber-, Medien-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Vordergründig geht es um die Erstellung von Lizenzverträgen, AGB oder auch die Anmeldung von Marken oder die gerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung von Ansprüchen aus geistigem Eigentum. Da mich die Kultur -und Kreativszene privat auch sehr interessiert, bin ich dankbar, dies in meinem Job miteinfließen lassen zu können.

Ingrid Yeboah, LL.M. 
Rechtsanwältin

IY Legal Rechtsanwaltskanzlei
Friedrichstr. 61
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 959996390

mail i.yeboah@iy.legal
www.iy.legalhttps://yw-recht.de/

Weiterführender memole Artikel zur DSGVO in Logopädiepraxen und Ergotherapiepraxen. vom Mai 2018.

Gastbeitrag von Julia Lakaemper “Liebe Julia, auf deinem Blog oder in deinen wöchentlichen Live-Videos mit dem Titel „Mindful Mindset Monday“ sprichst du regelmäßig über Business Mindset & Money Mindset. Warum sind diese Themen so wichtig für Selbständige?” Gerade in der Gründungsphase und den ersten Entwicklungsstufen der Selbständigkeit stoßen viele erstmals mit ihrem Money Mindset an […]

Der Schmerz sitzt bei vielen Therapeuten und Praxen bereits tief: sie finden einfach kein oder kein ausreichend qualifiziertes Personal. Aufgrund der eigenen therapeutischen Tätigkeiten und vielfältiger administrativer Aufgaben im Alltag haben sie weder Zeit noch Energie, sich auch noch intensiv mit dem Thema Personal zu beschäftigen.

Dabei ist es so wichtig, sich JETZT mit einer zukunftsorientierten Personalarbeit auseinanderzusetzen. Gerade als Therapeuten weißt du, dass der einmalige Eingriff nicht ausreicht, dass das Training zur Heilung und Prophylaxe dringend notwendig ist. Schärfe die Axt bevor du den Baum fällst.

Aktionismus versus strategisches Handeln

Meiner Tochter wurde vor einigen Jahren Physiotherapie verordnet. Die Therapeutin zeigte ihr am Anfang drei Übungen, deren Ausführung sie genau kontrollierte und welche sie bis zur nächsten Stunde üben sollte. Beim nächsten Mal ließ sie sich Übungen vorführen, korrigierte bei Bedarf und erweiterte das Übungsrepertoire. Das Prozedere ist Dir bekannt. Die Behandlung linderte den Schmerz nicht über Nacht, aber es wurde kontinuierlich besser, sie wurde stabiler.

Deine Personalarbeit ist diesem Prozess sehr ähnlich. Nicht zu handeln oder nicht zu üben wird den Schmerz für die Zukunft nur vergrößern. Und Einzelaktionen mögen punktuell helfen, aber dauerhaft? Wohl nur zu einem geringen Prozentsatz. Es sei denn, du gehörst zu den ganz großen Glückspilzen (was ich dir von Herzen gönnen würde).

Personalmanagement von Anfang an – nur keine Angst

Sobald du den ersten Mitarbeiter/ die erste Mitarbeiterin einstellen möchtest, hast du Personalarbeit zu erledigen, ob du nun willst oder nicht. Da ist es aus meiner Sicht nur sinnvoll, sich zu Beginn Gedanken über die eigenen Vorstellungen, nötigen Abläufe und dringend zu erledigenden Aufgaben zu machen. Und auch, wenn du schon ein paar Jahre selbstständig bist, lohnt es sich, die eigenen Handlungen zu überdenken oder eine Richtungskorrektur vorzunehmen.

Gerade kleine Unternehmen und die meisten Selbstständigen im Gesundheitssektor haben Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden und zu binden. Und vielleicht bereitet Dir allein der Begriff „Personalmanagement“ schon Bauchschmerzen oder du denkst, dass das nur etwas für große Unternehmen sei. Mitnichten. du kannst das Schritt für Schritt aufbauen. Erweitern, ganz nach Deinen Bedürfnissen. Mit oder ohne fremde Hilfe.  Aber wenn du zu Beginn investierst oder nochmal neu startest, dann solltest du zunächst ein paar grundlegende, strategische Fragen angehen:

  • Was für ein Ziel hast du für dein Unternehmen, deine Praxis? Wie soll es in drei, fünf, zehn Jahren aussehen?
  • Was für eine Führungskraft möchtest du sein? Da solltest du ruhig ins Detail gehen. Schau auch auf deine eigenen Ressourcen.
  • Mit welchen Menschen arbeitest du am allerliebsten zusammen?
  • Welche Qualifikationen brauchen deine Mitarbeiter zu Beginn und welche nach einiger Zeit?
  • Welche Pflichten haben deine Mitarbeiter und was bist du bereit, als Arbeitgeber zu leisten (Arbeitsbedingungen, Benefits, Arbeitsklima, Weiterbildung, etc.)?
  • Was soll dich als Arbeitgeber besonders machen (sog. „Employer Branding“)?

Die meisten Enttäuschungen und latenten Unzufriedenheiten handeln wir uns ein, wenn wir keine genauen Vorstellungen haben oder mögliche Schwierigkeiten nicht bedenken. Mit diesen grundlegenden Gedanken formst du dein Selbstverständnis und deine Personalstrategie. Das daraus entstehende Konzept kannst du dann parallel zur Entwicklung deines Unternehmens Schritt für Schritt erweitern oder anpassen.

Personalplanung in der Praxis

Dieser memole Magazinartikel hilft dir eine gute Personalplanung für deine Therapiepraxis zu machen.

Von der Strategie zur Umsetzung

Aus der Strategie ergeben sich viele Fragen und Unsicherheiten in der Umsetzung und oft fängt es bei der Personalsuche an. Wie definiert man ein Profil oder formuliert eine Stellenanzeige. Wie macht man das besten? Welche Wege der Rekrutierung gibt es? Inzwischen gibt es Jobportale für Teilmärkte, wie z.B. therapeutenonline.de, medi-jobs.de, usw.  Wäre es sinnvoll, mehr Praktika anzubieten und Mitarbeiter zu entwickeln? Nutzt du deine Netzwerke? Mitarbeiterempfehlungen? Welche Rekrutierungswege waren in der Vergangenheit erfolgreich?

Bei der Personalauswahl solltest du klare Kriterien haben, sich aber gleichzeitig eine gewisse Flexibilität bewahren. Da ist vielleicht deine Wunschkandidatin, sie möchte aber nur Teilzeit arbeiten? Du hast die Gestaltung in der Hand. Das ist einer deiner Vorzüge als ArbeitgeberIn.

Bei der Personalauswahl ist in Vorstellungsgesprächen ein Vier-Augen-Prinzip immer wertvoll und gibt Entscheidungssicherheit. Ihr könnt das Gespräch gemeinsam führen, reflektieren und analysieren.

Der „Lebenszyklus“ – Phasen im Mitarbeiterleben

Hast du dich erst einmal für jemand entschieden, dann brauchst du einen guten Arbeitsvertrag, du benötigst Unterlagen für die Entgeltabrechnung und jemand, der diese durchführt.

Ist der Mitarbeiter dann an Bord, geht es auch schon weiter: die Einarbeitung sollte durchdacht und fundiert sein und regelmäßige Feedbackgespräche vorsehen. Nimm dir hier bewusst Zeit und vereinbare immer wieder Meilensteine und erwünschte Ergebnisse. Hör zu, was dein Mitarbeiter braucht, definiere deine Anforderungen, lege Aktionen fest und setze diese um.

Diese Aufmerksamkeit und Verbindlichkeit hilft dir gemeinsam mit deiner klaren Strategie (siehe oben) schon enorm beim Thema Mitarbeiterbindung. Genauso wie jährliche Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Sukzessive kannst du dann dein Personalkonzept weiterentwickeln, indem du z.B. genauer auswählst, welche zusätzlichen (evtl. steuer- und SV-optimierten) Benefits du vielleicht anbieten kannst und willst: Altersvorsorge, Kreditkartensysteme, ÖVP-Tickets, Weiterbildung, Arbeitszeitmodelle, KiTa-Zuschüsse, etc.

Das Arbeitgeberleben ist aber leider nicht nur von erfolgreichen Neueinstellungen und Weiterentwicklung geprägt. Der Mitarbeiter verlässt deine Praxis endgültig oder auf Zeit (Mutterschutz, Elternzeit, Pflege) oder du musst eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen – mit allen notwendigen Formalitäten. Neben aller Emotionalität ist es dann hilfreich und entlastend, wenn man einen Ansprechpartner hat, der einen begleitet, unterstützt oder sogar Aufgaben übernimmt.

In großen Unternehmen können sich Bereichsleiter auf ihre Fach- und Führungsrolle fokussieren und haben einen Personalexperten oder -expertin an ihrer Seite, die sie unterstützt und die vertraglichen Dinge regelt. Das haben Selbständige kleiner Unternehmen eher nicht.

Deine Rolle und dein Wohlbefinden als Chef und Chefin

Über die vielen einzelnen Stationen im Mitarbeiterleben hinaus, kann es jedoch hilfreich und unterstützend sein, in gewissen Abständen mit einem Personalexperten auf die eigene Strategie, Vorgehensweise und Führungsrolle zu schauen. Ein solcher Sparringspartner kann dir durch aktuelles Fachwissen und vielfältige Erfahrung Sicherheit bei aktuellen Problemstellungen geben und dir Coach sein. Denn manche Vorkommnisse sind u.U. auch für die eigene Person belastend. So agierst du für dich selbst mit Selbstfürsorge und trainierst wichtige Punkte.

Hier schließt sich der Kreis im Mitarbeiterleben und auch zu den Schmerzen der Therapeuten/innen und PraxisinhaberInnen in der Personalarbeit.

Nur Mut. Jeder Schritt zählt. 

Wie jeder gute Therapeut möchte ich Dir Mut machen: nichts tun und den Kopf in den Sand stecken hilft nicht. Jeder noch so kleine Schritt und jede wohl durchdachte Aktion zur rechten Zeit aber schon. Und zum Glück gibt es da Spezialisten, die dir von Zeit zu Zeit oder in kontinuierlicher Begleitung mit Rat und/oder Tat zur Seite stehen, ohne permanent auf deiner Gehaltsliste zu stehen.

Die Autorin

Katja Raschke ist erfahrene Personalexpertin und Business Coach. Mit HR konkret – Personalmanagement & Coaching seit 2008 selbständig, unterstützt sie kleine und mittlere Unternehmen in allen Themen rund um ein effektives Personalmanagement. Als Coach begleitet sie UnternehmerInnen rund um die Themen Personal, die eigene Rolle als ChefIn und die persönliche Weiterentwicklung, Potenziale und Ressourcen.

Außerdem ist sie Business Coach für Menschen in beruflicher Veränderung und ist somit auch mit den Nöten und Bedürfnissen der jeweils anderen Seite bestens vertraut.

Wenn du gern mit ihr zusammenarbeiten möchtest, so kannst du mit ihr Kontakt aufnehmen:

Schreib eine E-Mail an info@hr-konkret.de.
In einem ersten kostenfreien Gespräch (30 Minuten) könnt ihr die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit klären.

Weitere Informationen findest du auch unter

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von hr-konkret.de zu laden.

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Inkl. Buchungskalender für das 30-minütige, kostenfreie Erstgespräch)

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Schon wieder wird in dieser Woche eine neue Leitlinie veröffentlicht….

aber eine, die die Diagnostik und Behandlung von Kindern mit Rechenschwierigkeiten wirklich weiterbringt!

 

 

Denn “3–7 % der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen leiden unter einer Dyskalkulie. Ausgeprägte und andauernde Probleme im Rechnen führen zu deutlichen Einschränkungen in Schule, Beruf und Alltag und erhöhen das Risiko für komorbide psychische Störungen. In der Praxis werden verschiedene Methoden zur Diagnostik und Behandlung eingesetzt, deren Evidenz unklar ist.” So wird die Ausgangslage von Mag. rer. nat. Stefan Haberstroh und Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne von der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München beschrieben.

 

 

Wie haben die Autoren untersucht?

Die systematischen Literaturrecherchen erfolgten von April 2015 bis Juni 2016 in zahlreichen Datenbanken. Die Studiendaten wurden metaanalytisch ausgewertet. Die abschließende Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie der Rechenstörung wurden von 20 Verbänden verabschiedet.

 

Herausgekommen ist folgendes

  • Diagnostik
    • Eine Diagnose soll nur bei unterdurchschnittlichen Mathematikleistungen unter Berücksichtigung relevanter Informationen aus Anamnese, Exploration und klinischer Untersuchung gestellt werden.
  • Behandlung
    • Die Behandlung ist an den Problemschwerpunkten in Mathematik auszurichten. Die durchschnittliche Effektstärke aller Interventionsstudien war 0,52 (95-%-Konfidenzintervall [0,42; 0,62]).
    • Die Behandlung soll frühzeitig im Grundschulalter beginnen, von ausgebildeten Fachkräften im Einzelsetting durchgeführt werden und komorbid auftretende Symptome und Störungen berücksichtigen.
  • Besonders wichtig für die Behandler
    • Bei Vorliegen einer Rechenstörung besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Lese-Rechtschreib-Störung, für eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung sowie für internalisierende (wie Angst, Depression) und externalisierende (beispielsweise aggressiv, regelverletzend) Störungen.

Schlussfolgerung

Symptomspezifische Interventionen, bei denen insbesondere mathematische Inhalte trainiert werden, zeigen die besten Ergebnisse. Forschungsbedarf besteht an hochwertigen Interventionsstudien und – für ältere Jugendliche und Erwachsene – an geeigneten Tests und Förderprogrammen.

 

Den kompletten Artikel aus dem Ärzteblatt und die Leitlinie findet du hier.

Als PDF zum Herunterladen: Komorbidität der Rechenstörungen

 

Dyslexietherapie

 

 

 

 

 

Es wird Herbst und die Erkältungszeit beginnt. Dadurch, dass wir jeden Tag mit vielen Patienten nahen Kontakt haben, ist es wichtig sich auch mit dem Thema Erkältungskrankheiten zu beschäftigen. Denn hat man erstmal einen kleinen Schnupfen, wäre es schön, ihn auch möglichst bald wieder loszuwerden.?

Hier sind die drei Top-Methoden gegen Erkältungen bei Therapeuten

  1. Ingwer-Zitronen-Tee

Eine Scheibe einer Zitrone und einer Ingwerknolle mit kochendem Wasser übergießen. Fertig! Wem das zu sauer ist, der versüßt sich den Tee mit Honig.

2. Ausreichend Schlaf

Während der Nacht regeniert der Körper und das Imuunsystem wird gestärkt. “Erkältungsattacken” kannst du deshalb besser abwehren.

3. Gurgeln mit Salbei-Tee

Salbei-Tee kochen und abkühlen lassen. Mit dem lauwarmen Tee läßt sich wunderbar gurgeln. Der Salbei wirkt desinfizierend.

4. Hühnersuppe essen

Das klingt erstmal nach Tradition und Aberglaube, ist aber angeblich sogar mit einer Studie der Universität von Nebraska belegt: Hühnersuppe blockiert im Organismus bestimmte weiße Blutkörperchen, so genannte Neutrophile, die für Entzündungsprozesse mitverantwortlich sind. Neutrophile werden bei Virusinfektionen, so auch bei grippalen Infekten, in großen Mengen freigesetzt.

5. Fußbad

Durch ein ansteigendes Fußbad wird der ganze Körper durchwärmt. Zusätzlich fördert es die Durchblutung der Schleimhäute in Hals und Rachen.

6. Inhalieren

Das Inhalieren lindert Husten, befreit eine verstopfte Schnupfennase und befeuchtet gereizte Schleimhäute.

Wie schützen sich therapeuten vor Ansteckung im Herbst 2018

Erkältungstipps für Therapeuten,

Und wie kann ich eine Ansteckung vielleicht schon vorher verhindern?

Das sind die 11 ultimativen Tipps von der deutschen Ärztekammer, wie du dich als Therapeut vor Erkältungen schützt

  1. Berühre so wenig wie möglich deine Augen, deinen Mund oder die Nase mit den eigenen Händen.
  2. Benutze Taschentücher, Zahnbürsten, Handtücher oder Schnupfensprays nicht gemeinsam
  3. Halte Abstand von hustenden oder niesenden Menschen
  4. Sorge für ausreichenden Schlaf
  5. Vermeide Stress, Hektik, Alkohol und Nikotin
  6. Lüfte drei- bis viermal täglich für rund fünf Minuten
  7. Vermeide Händeschütteln und Umarmungen zur Begrüßung
  8. Vermeide Auskühlung und tragen den Temperaturen angemessene Kleidung
  9. Sorge in der kalten Jahreszeit für nächtliche Luftbefeuchtung gegen das Austrocknen der Schleimhäute durch trockene Heizungsluft
  10. Bewege dich zwei bis dreimal wöchentlich bis zum Schwitzen (Ausdauersport)
  11. Kalt-warm-Duschen und regelmäßige Saunagänge stärken deine Immunabwehr

 

Diese Tipps stammen direkt aus dem Ärzteblatt.

 

Was ist eigentlich gendern und ist das nötig?

Gendern ist laut Duden das “Gender-Mainstreaming (auf etwas) anwenden”. Ich finde das hilft nur wenig weiter. Worum es mir hier geht trifft eher der Wikipedia Artikel, mit dem Absatz”. Außerdem steht das Wort für einen geschlechterbewussten Sprachgebrauch, der im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter mit Modifikationen der herkömmlichen Sprache einhergeht.” Das klingt doch gleich viel plausibler und hat einen hohen Stellenwert!

Denn, auch die Sprachwahl prägt den Eindruck von Dingen!

 

Bisher

In der Vergangenheit habe ich die Form „Therapeutinnen und Therapeuten“ gewählt. Das ist aber -vor allem bei

Therapeutinnen und Therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

einfach zu lang und umständlich. Sprechen würde ich wahrscheinlich viel eher eher „Logos, Ergos und Physios“-  aber das ist wirkt auch nicht professionell. Und vielleiht versteht es auch nicht jeder.

Zukünftig

Ich übernehme von nun an die verkürzte Form „Therapeut*innen“, wie die Edition F es vormacht. So ist es für dich vermutlich auch viel einfacher zu lesen.

Ein Gespür für dieses Thema und gute Tipps habe ich auf der Seite “Geschickt gendern – das Genderwörterbuch” gefunden. Auf dieser Website gibt Johanna Usinger “Übersetzungstipp” in genderneutrale Sprache. Ihre Hauptargumente, warum es wichtig ist der Wortwahl mehr Beachtung zu schenken sind:

  1. Sprache beeinflusst unser Denken
  2. Frauen nicht nur mitmeinen
  3. Demokratisch schreiben
  4. Stereotype Rollenbilder aufheben

Mit guten Beispielen untermauert sie ihre Thesen und hilft bei der Umsetzung mit ihrem Wörterbuch.

Direktzugang zum Patienten in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie durch die Ausbildung zur sektoralen Heilpraktikerin/ zum sektoralen Heilpraktiker

 

Der Vorteil der Ausbildung

Als sektoraler Heilpraktiker hast du direkten Zugang zu den Patienten ohne ärztliche Verordnung. Für deine Leistungen brauchst du keine Umsatzsteuer abzuführen, weil es sich eindeutig um Heilbehandlungen handelt.
Die Behandlungen werden auf Selbstzahlerbasis durchgeführt, ähnlich wie bei der Behandlung von Privatpatientinnen/Privatpatienten. Die Leistungen einer sektoralen Heilpraktikerin/ eines sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie (abgerechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – „GebüH“) werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Insoweit handelt es sich um Selbstzahlerleistungen.

Kosten der Ausbildung

Die Zusatzausbildung dauert in der Regel etwa 60 Unterrichtsstunden und kostet etwa 600€.

Kostenerstattung der Behandlung

Die Patientin/ der Patient kann eine entsprechende Kostenerstattung bei ihrer/seiner Privatversicherung (soweit der Vertrag Heilpraktikerleistungen als erstattungsfähig berücksichtigt) oder bei einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen geltend machen. Am besten deine Patientin/ dein Patient fragt vor der Behandlung bei seiner privaten Krankenkasse bzw. bei der Zusatzversicherung nach.

Bisherige Regelung

Momentan gelten von Bundesland zu Bundesland immer noch unterschiedliche Regelungen und Verfahren zur Erlangung des sektoralen Heilpraktikers. Dies führt zu holprigen Zulassungsbedingungen und rechtlichen Grauzonen in der Handhabung.

Änderungen für Logopädinnen/Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten bringt der Sektorale Heilpraktiker (eingeschränkt auf den jeweiligen Teilbereich)

Laut Heilpraktikerverband haben jetzt zwei Urteile bestätigt, dass die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit auch Logopädinnen/ Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten erlaubt wird, so sie denn ausschließlich in ihrem Fachgebiet bleiben.

  1. Behandlung des Patienten ohne ärztliche Verordnung
  2. Direkte Kontaktaufnahme mit dem Patienten
  3. Eigenverantwortliche Diagnose
  4. Erstattungsmöglichkeit durch PKV und HP-Zusatzversicherung
  5. Umsatzsteuerbefreiung bei Heilbehandlung

Änderungen Prüfung

Es gibt eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung durch den Amtsarzt. Das heißt, bundesweit müssen nun schriftliche und mündliche Prüfungen mit hohem medizinischen Niveau abgelegt werden. Sowohl theoretische Kenntnisse, als auch praktische Fähigkeiten im Bereich der Anamnese, Untersuchung und Laborbefundauswertung müssen nachgewiesen werden. Dabei rückt der Schutz der einzelnen Patientin/ des einzelnen Patienten deutlicher als bisher in den Blick.

Gesetzestext

Link zum Orginialtext der Leitlinien im Bundesanzeiger

Urteile zu diesen Änderungen

aus Baden-Württemberg zu
Ergotherapie
Logopädie

Hier zeige ich dir tolle Werkzeuge, Programme und Websites, die deine Arbeit als Therapeutin/Therapeut deutlich leichter machen

1. Kostenloses Programm zur Website-Erstellung

Eine Praxiswebsite ist heute für jede Therapiepraxis unerlässlich. Doch die Programme, die hinter so einer Website stehen können einiges kosten. Bei den Content Management Systemen (CMS) hat sich in den letzten Jahren aber ein ganz deutlicher Trend gezeigt: 60% basieren auf dem kostenlosen CMS WordPress (Quelle: Ranking der 10 Content-Management-Systeme (CMS) weltweit nach Marktanteil im Januar 2018). Da sparst du viel!

Natürlich mußt du noch Geld für das einmalige Webdesign und das fortlaufende Hosting berechnen, aber die Nutzung von WordPress.org ist kostenlos!

Guck mal bei WordPress

2. Bilddatenbank mit angesagten Bildern

Für deine Praxiswebsite, aber auch für einen Praxis-Flyer oder ein Ankündigungsplakat fehlen häufig hochauflösende zeitgemäß-schöne Bilder! Die Bildergalerie von Pexels bietet dir eine super große Auswahl an tollen Bildern, die du kostenlos nutzen kannst. Sie unterliegen der Creative Commons Zero (CC0) Lizenz. Das heißt, die Bilder dürfen kostenlos für alle legale Zwecke genutzt werden.

3. Notizen für die Therapie

Du bist an verschiedenen Arbeitsplätzen unterwegs, vielleicht sogar im Hausbesuch? Und möchtest dir Notizen zu Material oder Patienten außerhalb der Akte machen? Dann ist Evernote genau das Richtige für dich! Vorweg das größte Plus: es ist total einfach zu bedienen. Du kannst dort Ideen und Notizen ablegen und mit Schlagworten versehen. Außerdem kannst du Dokumente in die Notizen einfügen. Es funktioniert als persönliches unlimitiertes Archiv und läßt sich auch gemeinsam mit mehreren Personen nutzen.

Ein Praxisbeispiel ?

  • Wer hat die Kaffemaschine das letzte Mal entkalt?
  • Wann?
  • Womit?
  • Wie funktioniert das noch mal?

Name, Termin, Reinigungsmittel und einen Link zu einem Anleitungsvideo oder die Gebrauchsanweisung als PDF angehängt. Schon ist die Notiz fertig und keiner kann sich mehr drücken.

Guck mal bei Evernote

4. Spitzen Schaubilder und Grafiken erstellen

Du willst für die Therapie oder deine Praxis eine chices Schaubild erstellen. Aber du möchtest nicht gleich ein teueres Programm dafür kaufen und dich wochenlang darin einarbeiten? Das kann ich gut verstehen. Dann probiere Canva aus! In der Basisversion ist Canva kostenlos. Du greifst auf eine umfangreiche Logo- und Gestaltungstools-Datenbank zu und kannst die fertigen “Leinwände” (engl. canva) downloaden und speichern.

Guck mal bei Canva

5. Ideengeber für den Therapiealltag

In vermutlich jeder Therapie gab es mal den Punkt, an dem einem die zündende Idee für ein mitreißendes motivierendes Spiel fehlt. Oder es mangelt an der Anleitung für ein Spiel, das in Vergessenheit geraten ist. Dann schau dich bei Pintrest um oder suche dort gezielt, denn die Einträge sind alle mit Tags versehen. Einige Vorschläge sind verblüffend, aber sehr häufig erhältst du hilfreiche Ideen für deine Therapie.

Übrigens: solltest du auch für die Suchmaschinenoptimierung deiner Praxiswebsite verantwortlich sein, ist Pintrest auch in dieser Hinsicht interessant für dich. Du kannst dort nämlich auch eine eigene Pinnwand eröffnen und in diesem Unternehmerprofil Bilder von deiner Praxis veröffentlichen.

Guck mal bei Pinterest

 

Was sind deine Geheimtipps für kostenlose Tools, die uns Therapeutinnen /Therapeuten weiterhelfen? Ich freu mich auf deine Nachricht!

Hast du dich auch schon gefragt, ob dich die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) betrifft?

Am 25. Mai 2018 tritt die einheitliche europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Verordnung soll dem Datenschutz dienen, aber auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen.

Dies ist natürlich mit einem höheren Aufwand verbunden, denn die Anforderungen an die Datenschutzdokumentation und die Nachweis- und Rechenschaftspflichten steigen und erhöhen die Verwaltungsaufwand. Um die Umsetzung zu erzwingen sind empfindlich hohe Bußgelder zu erwarten, falls man sie nicht umsetzt.

Was ist das Ziel der DSGVO ?

Ganz knapp zusammengefasst ist die DSGVO ein Schritt zu einer EU-einheitlichen Regulierung. Sie führt jedoch nicht unbedingt zu einer Vereinfachung des Datenschutzrechts.

Wann ist der Stichtag?

Die DSVGO ist bereits in Kraft getreten, entfaltet aber erst nach 2 jährigen Übergangszeit ihre Wirkung am 25.05.2018.

Was ist mit den bisherigen Prinzipien des Datenschutzes?

Die bisherigen Grundprinzipien des Datenschutzes bleiben erhalten und werden im Gesetz besonders betont. Man muss sich diese Prinzipien als die Grundlagen des Gesetzes vorstellen, die bei der Auslegung unklarer Fälle herbeigezogen werden. Dazu gehören entsprechend Art. 5 DSGVO vor allem:

  1. Datenschutzprinzipien: Rechtmäßigkeit du darfst Daten nur entsprechend dem Gesetz verarbeiten, was an sich selbstverständlich ist.
  2. Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss für Betroffene nachvollziehbar sein, was zum Beispiel eine verständliche und vollständige Datenschutzerklärung erfordert. Die Informationspflichten wurden mit Art. 13 und 14 DSGVO erhöht und erfordern beispielsweise einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
  3. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Das bedeutet, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, außer wenn sie per Gesetz erlaubt wurde.
  4. Zweckbindung: Das Gebot der Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Das heißt man muss sich bereits zu Beginn von Verarbeitungsprozessen Gedanken machen, wofür die Daten benötigt werden und dies dokumentieren. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur zulässig, wenn sie „mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist“ (Art 6 Abs. 4 DSGVO).
  5. Datenminimierung: Unternehmen müssen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das dem Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränken. Eine „Datenerhebung auf Vorrat“ ist verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Verarbeitung, Zerstörung, Veränderung oder Verlust geschützt werden.

Was ist in Therapiepraxen besonders zu beachten?

Die wichtigste Neuerung im EU-Recht ist die Stärkung der Rechte von Privatpersonen. Dabei gibt es vier Punkte, die Therapiepraxen (aber auch Arztpraxen) in ihren organisatorischen Abläufen berücksichtigen sollten:

  1. Die Einwilligung: Vor jeglicher Datenverarbeitung muss beim Betroffenen eine Einwilligung eingeholt werden. Das gilt auch für Patienten. Am einfachsten lässt sich dies über den Anamnesebogen regeln. Allerdings gilt: Wird die Einwilligung wie hier in Zusammenhang mit anderen Erklärungen/Sachverhalten eingeholt, muss sie deutlich von diesen abgegrenzt werden, damit der Patient erkennt, worin er einwilligt. Außerdem muss sie in klarer, einfacher Sprache verfasst werden. Wer Patienten auch an Termine erinnern will – etwa per Brief, Mail oder SMS – der sollte dies noch einmal getrennt von der Einwilligung zur normalen Verarbeitung der Daten in der Praxis-EDV aufführen.
  2. Zweckbindung der Daten: Die Praxis darf die beim Patienten erhobenen Daten, dazu zählen auch die Diagnosen, immer nur zum Zweck der Leistungserbringung und Abrechnung erheben. Wer bei privatversicherten Patienten die Abrechnung über einen externen Dienstleister laufen lässt, sollte sich hierfür beim Patienten eine getrennte Einwilligungserklärung einholen. Vorsicht ist bei der Weitergabe von Daten zu Studienzwecken geboten. Auf der sicheren Seite sind Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten nur dann, wenn sie den Patienten auch hierzu vorher um sein Einverständnis bitten. Allerdings bietet das deutsche Datenschutzrecht (Paragraf 27 DSAnpUG-EU) hier dank Öffnungsklausel in der EU-Verordnung für wissenschaftliche Zwecke etwas mehr Spielraum: In diesem Fall kann auf eine gesonderte bzw. erneute Einwilligung verzichtet werden, sofern die Interessen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung die Interessen der jeweils betroffenen Person an seinem Ausschluss “erheblich überwiegen”. Damit scheint der Gesetzgeber vor allem die künftigen Möglichkeiten von Big-Data-Anwendungen im Hinterkopf gehabt zu haben. Diese würden mit einer allzu scharfen Einwilligungspflicht nämlich bereits im Keim erstickt. Besonderes: Vorsicht ist für Ärzte auch beim Datenaustausch in Therapeutennetzen oder Kooperationen geboten: Auch hier sollte vor jeglicher Datenweitergabe der Patient explizit zustimmen.
  3. Das Recht auf Löschen: Hauptsächlich getrieben durch die Entwicklungen im Internet und in den Sozialen Medien mit schnellen Unwahrheitsbehauptungen per Knopfdruck, wurde in der EU-Verordnung das Recht von Privatpersonen auf ein Löschen ihrer Daten gestärkt. Für Therapeutinnen und Therapeuten ist dies insofern relevant, dass sie vor allem bei einer Datenverknüpfung mit anderen Stellen – etwa in Kooperationen oder wenn sie Praxisdaten in gesicherten Clouds ablegen, schauen müssen, wann und welche Daten evtl. zu löschen sind, wenn ein Patient dies wünscht. Nicht davon betroffen sind allerdings Daten, die Therapeuten zum Nachweis der Leistungserbringung oder aus Haftpflichtgründen aufbewahren müssen. Diese Datensicherung darf dann allerdings nur begrenzt und in bestimmten Fällen zugänglich sein.
  4. Portabilität der Daten: Hier werden die Praxis-EDV-Anbieter gefragt sein, geeignete Formate zur Verfügung zu stellen, auch eine Telematikinfrastruktur könnte hier künftig ihren Beitrag leisten. Denn die Patienten haben nach Paragraf 20 der EU-DSGVO das Recht, die sie betreffenden Daten, “in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten” und diese Daten ohne Medienbrüche an Dritte zu übermitteln. Damit machen sich EU-Parlament und -Rat – sicherlich unwissend – auch für die elektronische Patientenakte stark.

Wie ist es mit den Datensicherungen in der Praxis?

Unbedingt prüfen solltest deine Datensicherungseinstellungen. Denn künftig bist du verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten – wie sie etwa bei Phishing-Attacken vorkommen können – innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Bundesdatenschutzbeauftragte zu melden. Dies gilt nur dann nicht, wenn voraussichtlich keine Gefahr von Rechtsgütern der betroffenen Personen besteht. Die vom Schutz-Leck betroffenen Patienten müssen übrigens, wenn sich aus einem Datenklau Nachteile für sie ergeben könnten, ebenfalls informiert werden.

Das heißt, es sollten die technisch gängigen Vorkehrungen zum Schutz von Praxisdaten erfüllt werden: Also Firewall, aktuelle Version des Betriebssystems und Virenscanner.

Wo möglich, sieht die EU-Verordnung auch eine Anonymisierung oder zumindest Pseudonymisierung von Daten vor – dies sollten Praxen vor allem beim elektronischen Austausch von Patientendaten mit anderen Leistungserbringern beherzigen. Der elektronische Arztbrief über einen Kommunikationsdienst wie KV-Connect etwa (wie in Ärzte nutzen) ist wesentlich sicherer als eine ungeschützte E-Mail oder gar ein Fax.

Als Sanktionen bei Datenschutz-Verstößen drohen nach der EU-Verordnung Unternehmen, zu denen Praxen zu zählen sind, Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres.

Weiterführende Informationen zur Datenschutzgrundverordnung für Logopädinnen/ Logopäden, Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten und Physiotherapeutinnen/ Physiotherapeuten

Hier die Quellen und zahlreiche weiterführende Hinweise. Dort kannst du beispielsweise nützliche Vordrucke herunterladen:

Aktuelle Ergänzung

In den Rahmenverträge zwischen GKV-Spitzenverband und Verbänden der Heilmittelerbringen, also uns Therapeutinnen und Therapeuten der Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Podologie, werden unter anderem die Vergütungslisten diskutiert und vereinbart. Es gibt momentan sehr viele Kassen, die jeweils einzeln mit Gruppen verhandeln, deshalb ist es schwer einen Überblick über die aktuellen Vereinbarungen zu behalten.

Liste aller Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband stellt hier eine Liste aller Krankenkassen zur Verfügung.

In der stets aktuell gehaltenen Tabelle findest du

  1. den Krankenkassenname
  2. einen Link zur Website der Krankenkasse und
  3. die Angabe darüber, in welchem Bundesland die betreffene Krankenkasse geöffnet ist

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf

 

Weiterführende Informationen über

  • die Heilmittel-Richtlinien,
  • Genehmigungen außerhalb des Regelfalls,
  • Zulassungsempfehlungen und
  • Vereinbarungen mit Heilmittelerbringern

findest du auch auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Link)

 

Beispiel AOK

Für die AOK gibt es allein 15 verschiedene Vereinbarungen. Die Links führen dich direkt zu den aktuellen Heilmittelerbringer-Verträgen. Dort kannst du die Verträge mühelos und kostenlos einsehen.

AOK Bayern

http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Baden-Württemberg

http://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Bremen / Bremerhaven

http://www.aok-gesundheitspartner.de/hb/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Hessen

http://www.aok-gesundheitspartner.de/he/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Niedersachsen

http://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Nordost, dazu zählen Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Nordwest Westfalen-Lippe

http://www.aok-gesundheitspartner.de/wl/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Nordwest Schleswig-Holstein

http://www.aok-gesundheitspartner.de/sh/heilberufe/vertraege/index.html

AOK plus Sachsen

http://www.aok-gesundheitspartner.de/sac/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Thüringen

http://www.aok-gesundheitspartner.de/thr/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Rheinland

http://www.aok-gesundheitspartner.de/rla/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Hamburg

http://www.aok-gesundheitspartner.de/hh/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Rheinland-Pfalz

http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Saarland

http://www.aok-gesundheitspartner.de/sl/heilberufe/vertraege/index.html

AOK Sachsen-Anhalt

http://www.aok-gesundheitspartner.de/san/heilberufe/vertraege/index.html

 

Beispiel vdek (Verband der Ersatzkassen)

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) schließt bundesweite Verträge mit Berufsverbänden ab. Im Bereich Logopädie beispielsweise findest du hier den Vertrag sowohl von LOGO Deutschland mit dem vdek als auch den Vertrag, den dba, dbl und dbs mit dem vdek getroffen haben.

Diese Rahmenberträge findest du auf dieser Seite (Link).