„Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns“
(Rumi, u.a. Aus Marshall Rosenberg „Gewaltfreie Kommunikation“)

Eine enge Freundin erzählte mir das erste mal vor ein paar Jahren von Gewaltfreier Kommunikation und ich war überrascht: was sollte das sein? Und warum wollte ausgerechnet sie einen Kurs besuchen, um ‚gewaltfrei‘ mit ihrem Kind zu sprechen? Die Neugier hatte mich gepackt.

Einige Zeit später saß ich in einem Kurs und war bewegt, beeindruckt und gelegentlich sprachlos. Ich hatte diesen Kurs vollkommen unterschätzt!

Wie konnte es sein, dass innerhalb unserer Demoübungen – teilweise in nur zwanzig oder 30 min – Konflikte gelöst wurden, die vorher jahrelang bestanden?
Ich begann zu ahnen: Die Arbeit mit Gefühlen und Bedürfnissen hat großes Potenzial! Und ich wollte diesen Weg gehen und viel mehr darüber erfahren.

Hintergrund: Woher kommt GfK? Ein kurzer Einblick

Der Begründer der Gewaltfreien Kommunikation ist Marshall B. Rosenberg (1934-2015). Seine Kindheit war einerseits geprägt von sehr liebevollen Vorbildern wie seiner Großmutter und seinem Onkel. Seine Großmutter war bekannt dafür, Hungrigen immer etwas zu Essen zu geben oder ihr Dach zu teilen, obwohl sie selbst arm war und 9 eigene Kinder hatte.

Andererseits erlebte Marshall in jungen Jahren in Detroit Rassenunruhen, Antisemitismus und Gewalt und übte diese auch selbst aus.

Rosenberg beschäftigte sich zunehmend mit der Frage was Menschen resilient gegen Gewalt macht und warum einige Menschen inmitten von Gewalt gute Beziehungen zu allen Mitmenschen hielten – wie beispielsweise sein Onkel – und er entschloss sich, Psychologie zu studieren.

Stark beeinflusst durch den Psychologen und Psychotherapeuten Carl Rogers, der die empathische Verbindung zu seinen Klienten und die Arbeit mit Gefühlen hervorhob, erarbeitete Rosenberg das Konzept der Gewaltfreien Kommunikation.

Was ist das Ziel von GfK?

Das Ziel der GfK ist es, mit sich selbst und mit seinen Mitmenschen einfühlsam in Kontakt zu treten, so dass es jederzeit möglich ist, von Herzen und auf natürliche Art und Weise zu Geben und zu Nehmen. Das Leben soll wunderschön und verbindend sein.

Die gewaltfreie Kommunikation möchte uns darin unterstützen, wieder zu einer authentischen Verbindung zu uns selbst und zu unseren Mitmenschen zu finden.

Kritik, moralische Urteile und Forderungen hingegen lösen oft automatische Reaktionsmuster aus: Verteidigung, Rückzug oder Angriff. Beides – die genannten Auslöser und unsere typische Reaktion darauf – sind bereits ein Teil des Leids und der Gewalt.

Mit Selbstempathie und Empathie sollen neue Wege für ein glückliches, authentisches und gewaltfreies Miteinander gefunden werden.

Was ist besonders an GfK? Was sind typische Elemente?

Zunächst einige wichtige Grundannahmen der GfK: Jeder Mensch hat Gefühle und Bedürfnisse.
Positiv erlebte Gefühle entstehen, wenn Bedürfnisse erfüllt sind.
Negative Gefühle entstehen, wenn Bedürfnisse nicht erfüllt sind.

Gefühle und Bedürfnisse sind universell, d.h. Jeder Mensch kennt oder hat diese, nur ggf. zu unterschiedlichen Zeiten, in unterschiedlichen Ausprägungen und unterschiedlicher Intensität.
Menschen geben und helfen gerne, wenn Bedürfnisse erfüllt sind und die Ressourcen dafür da sind.
Im Fall eines Konfliktes sind nicht die Gefühle und Bedürfnisse problematisch, sondern die Strategien bzw. der Umgang damit.

Rosenberg entwarf unter anderem ein 4-Schritte-Modell als Werkzeug zur Gewaltfreien Kommunikation:

1.) Die Neutrale Beobachtung eines Auslösers wiedergeben.
2.) Selbstauskunft über die eigenen Gefühle.
3.) Selbstreflektion und Auskunft über die dahinter liegenden Bedürfnisse.
4.) Die konkrete Bitte.

In diesem 4-Schritte-Modell geht es darum, Konfliktsituationen neu zu begegnen, indem man bei den sachlichen Fakten und den eigenen Gefühlen und Bedürfnissen bleibt, ohne das Gegenüber hierfür verantwortlich zu machen.

Erst im vierten Schritt, der konkreten Bitte wird ein konkreter Wunsch oder ein Vorschlag unterbreitet. Bei der konkreten Bitte sind folgende Kriterien wichtig: sie soll positiv formuliert und konkret machbar sein und eine echte Bitte setzt voraus, dass sie auch ohne negative Konsequenzen abgelehnt werden darf.

Diese 4 Schritte bedeuten für viele bereits ein echtes „Umdenken“ und eine Herausforderung. Sie erfordern eine Reflektion, die länger dauert und tiefer geht, als wir es in Alltagssituationen gewohnt sind.

  • Was fühle ich gerade genau, wenn sich ein ungutes Gefühl einschleicht? Und warum?
  • Kann ich mein Gefühl gleich richtig benennen? Wie groß und genau ist mein „Gefühlswortschatz“?
  • Und kann ich mein Bedürfnis dahinter richtig zuordnen und habe ich alle wichtigen Bedürfnisbegriffe parat?
  • Und wie formuliere ich „schnell und situativ“ eine konkrete, positiv formulierte, offene Bitte? Was will ich genau?
  • Und wie kann ich entspannt bleiben wenn der/die Andere meiner Bitte nicht nachkommen möchte?

Ich und viele meiner Mitstreiter*innen waren und sind diese Sprache noch nicht gewohnt.

Ein Beispiel für eine 4-Schritte-Formulierung:

Wenn ich sehe, dass du regelmäßig Abends nach der Arbeit erst um 21 Uhr zu Hause bist, dann bin ich enttäuscht und traurig, weil ich mir mehr Zeit für Zweisamkeit und Zärtlichkeit mit dir wünsche. Bist du einverstanden, dass wir 2 Abende pro Woche bereits ab 19 Uhr gemeinsame Zeit miteinander verbringen?

Die Empathische Vermutung

Ein weiterer zentraler Aspekt in der GfK ist, die Gefühle und Bedürfnisse des Anderen zu berücksichtigen, um eine echte Verbindung zwischen Personen herzustellen.
Um dies ebenfalls offen und urteilsfrei zu tun, schlägt Rosenberg Formulierungen vor, wie:
Gefühlsvermutung: „Bist du…(traurig, erschrocken, verwirrt usw.)?“
Bedürfnisvermutung: „Brauchst du… (Transparenz, Sicherheit, Autonomie usw.)“.
Durch die fragende Art der Vermutung kann das Gegenüber selbst reflektieren, Missverständnisse klären und fühlt sich darüber hinaus ernst genommen.

Einer meiner liebsten Merksätze ist: „Erst die Verbindung – dann die Lösung“.
Marshall Rosenberg unterstreicht mit dieser Aussage, dass eine Lösung dann erst aussichtsreich und stabil wird, wenn beide Parteien durch die geschaffene Verbindung wohlwollend und freiwillig an einer Lösung arbeiten.

Daher wird GfK auch häufig als „Sprache des Lebens“ und „Sprache des Herzens“ bezeichnet. (Rosenberg)

Was waren meine persönlichen AHA-Momente mit der GfK?

Meine persönlichen AHA-Momente und Erkenntnisse waren:

  • Gefühle sind der Kernmotor für Handlungen und Konflikte.
  • Meine persönliche und die weit verbreitete Angst zu erkennen, die eigenen Gefühle zu fühlen und zu zeigen.
  • Das Wichtigste ist, Raum für Gefühle und Bedürfnisse zu geben. Ungefragter Rat stört.
  • Wenn das Gefühl echt gefühlt und verarbeitet wird, kommen die Lösungen intrinsisch.
  • Bei Konfliktübungen mit Perspektivenwechsel: es geht beiden Parteien fast immer um das gleiche Bedürfnis (z.B. Leichtigkeit oder Freiheit als Bedürfnis).
  • Auch Lob ist eine Bewertung. Es gibt weitere Wege sich wohlwollend auszudrücken

Wie will ich GfK in mein Leben integrieren?

GfK ist ein Weg. Der Wunsch, sofort nur noch neue Muster anzuwenden, ist gescheitert.

Aber: Ich kann entspannt bleiben, auch wenn ich manchmal in alte Verhaltensweisen zurück falle, gerade weil unsere Gesellschaft systemisch noch anders kommuniziert.

Meine Challenge wird sein: Innehalten bei Konflikt/Kritik – die Musterreaktion so nicht automatisch auszulösen und dann genießen, was ich Neues und Intimeres ich über mich und mein Gegenüber lerne.
Und ich habe einen neuen Blick auf Sprache und Politikgeschehen, gerade in Bezug auf Druck und Forderungen.

Tipps

Onlinekurs:

Bei uns kannst du den beliebten Kurs “GFK für Therapierende” von Laura Schnelle buchen.

Buchtipps:

Gewaltfreie Kommunikation – Eine Sprache des Lebens“ von Marshall B. Rosenberg

Podcasts:

Seminare:

Quellen

„Gewaltfreie Kommunikation – Eine Sprache des Lebens“ von Marshall B. Rosenberg
Deutschlandfunk.de: „Sprache des Herzens“ von Barbara Leitner

Fortbildung: Gewaltfreie Kommunikation für Therapeuten der Logopädie und Ergotherapie bei memole

Über die Gastautorin

Nina Ertel hat Sportmanagement studiert und ca. 20 Jahre im Sportevent Business gearbeitet. Nach einem Jahreskurs in Gewaltfreier Kommunikation und einer NLP Practitioner Ausbildung, bildet sie sich nun in den Bereichen Coaching, Systemisches Coaching, Mediation, Train the Trainer und Agilem Management weiter. Du erreichst Nina am besten hier über LinkedIn.

In diesem memole Interview erfährst du, wie Logopädin Christine Bieh zu ihrer Ausbildung gekommen ist und warum sie mit dem Weiterbilden einfach nicht aufhört.

memole Interview mit Dozentin Christine Bieh

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Shownotes:

Hier geht es direkt zum Kurs von Logopädin und memole Dozentin Christine.

 

Gastbeitrag von Ingrid Yeboah

Die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung oder auch EU-DS-GVO oder DS-GVO sorgt seit ihrer Einführung am 29.05.2018 für viel Aufruhr, Unsicherheiten und ja auch ein wenig Resignation. Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick über die Bedeutung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Tipps für die Inhaber von Therapiepraxen geben.

Um überhaupt zu verstehen, warum es den Datenschutz gibt, muss erläutert werden, dass dieser auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz (Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Grundgesetz) zurückzuführen ist. Danach soll jeder Einzelne selbst über die Benutzung und Verarbeitung seiner Daten bestimmen können. Allerdings fällt die Kontrolle im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung in einer von uns befindlichen Informationsgesellschaft zunehmend schwerer. Mit dem Regelungswerk des Datenschutzrechts soll dem Einzelnen ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben werden, um die Verwendung der Daten nicht über Gebühr zu beanspruchen.
Daher gilt im Datenschutzrecht der Grundsatz, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung oder Norm. Die wesentlichen Vorschriften, die eine Verarbeitung begründen, sind hauptsächlich in Art. 6 der DS-GVO geregelt.
Der Grundsatz der Transparenz verlangt von dem Verantwortlichen, also dem Praxisinhaber *in, die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen bzw. der Patienten “präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache” darzulegen. Übersetzt bedeutet dies, dass jeder Verantwortliche dem Betroffenen so genau wie möglich über die einzelnen Prozesse innerhalb der Verarbeitung aufklären soll. Die Aufklärungspflicht beginnt mit der Kategorie der Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) und endet mit der Information über das Recht, die der Betroffene im Zuge seiner Datenverarbeitung hat und geltend machen kann (z.B. Auskunftsanspruch, Widerruf der Datenverarbeitung etc.)

Des Weiteren muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten einem Zweck dienen, der rechtmäßig und nicht unerheblich ist. Der Zweck sollte vor Beginn klar definiert und auch gegenüber dem Betroffenen kommuniziert werden. Das ist bei einer Praxis für Logopädie /Ergotherapie/ Physiotherapie der Fall, wenn der Patient*in behandelt werden möchte. Ohne mindestens den Namen des Patient*in zu kennen, kann natürlich keine Therapie begonnen werden. Liegt der Zweck nicht mehr vor, sind auch die Daten zu löschen. Damit zusammen hängt auch der Grundsatz der Datenminimierung. Dadurch soll die Verarbeitung der Daten auf das Mindestmaß reduziert werden. Somit werden keine Daten “in Anspruch” genommen, wenn kein Zweck vorliegt, was zu einer Minimierung und angemessenen Datenverarbeitung führt.

Praxistipp: Kontrollieren noch mal den Anmeldebogen in deiner Praxis, ob wirklich alle erhobenen Daten nötig sind, oder eventuell Fragen gestrichen werden können.

Selbstverständlich müssen personenbezogene Daten richtig und aktuell sein. Zum einem bedeutet das, dass die Daten ihrem Verarbeitungszweck entsprechend richtig und vollständig sein müssen. Zum anderem heißt das aber auch, dass sie auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Als Verantwortliche musst Du demnach selbst Maßnahmen schaffen, dass die Daten der Patienten stets richtig sind. Ändert ein Patient seinen Namen oder Wohnsitz, so sind die Daten zu korrigieren und aktualisieren.
Die Löschung der Daten ist ein Kernpunkt des Grundsatzes der Speicherbegrenzung. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, bzw. unrichtige/ nicht aktuelle Daten vorliegen, sind diese zu löschen.
Nicht zuletzt bedarf es einer sorgfältigen und sicheren Verarbeitung der Daten. Sowohl sollte der Zugriff vor Unberechtigten geschützt werden als auch ein Verlust sowie eine Schädigung/Zerstörung vermieden werden.
Praxistipp: erstellst du regelmäßig Sicherungen der Daten auf deinem Praxisrechner? Hast du sie schon einmal auf Vollständigkeit geprüft? Für Papier-Daten: Gibt es eine Kopie?

Die Umsetzung bzw. Befolgung der zuvor genannten Datenschutzgrundsätze müssen nachgewiesen werden (Rechenschaftspflicht). Es ist daher von großer Bedeutung, dass Du alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen ausführlich dokumentierst.

Praxistipp: Dazu ist es ausreichend, wenn man sein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten sorgfältig führt. Sich vielleicht ein individuelles Datenschutzmanagementsystem erstellt, also eigene interne Richtlinien schafft, die im Rahmen der Umsetzung einzuhalten sind. Jede Änderung/ Löschung/ neue Maßnahme festhält. Man muss sich vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde an den Praxisinhaber herantreten könnte mit der Bitte nachzuweisen, dass die Grundsätze eingehalten werden. Wenn man also jeden dieser Schritte, in einem zumutbaren Umfang festhält, sollte das als Nachweis ausreichen.

Aus den Grundsätzen lassen sich auch die durchzuführenden Maßnahmen und/oder Pflichten ableiten.
So dient die Datenschutzerklärung bzw. Patienteninformation dem Grundsatz der Aufklärungspflicht, in der dann die Kategorien der Daten, Zweck, die Speicherdauer und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung festgehalten werden.
Mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Unbefugten der Zugriff verwehrt wird bzw. personenbezogenen Daten unbeschädigt/ unversehrt bleiben.
Das Führen eines Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten schafft die erforderliche Übersicht, dient der Transparenz und verhilft dem Praxisinhaber Risiken oder auch Hürden der Verarbeitungstätigkeiten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Wie eben schon dargetan gilt als Verantwortlicher der/die PraxisinhaberIn. Jeder Verstoß gegen die Grundsätze ist auf den Verantwortlichen zurückzuführen. Daher sollte die Einhaltung des Datenschutzrechtes ernst genommen werden und stiefmütterlich festgehalten werden, damit der Rechenschaftspflicht nachgekommen werden kann.

Welche Maßnahmen nun für den einzelnen zu treffen sind, kann nicht einheitlich bestimmt werden. Aber um die eigene Praxis datenschutzkonform zu machen, empfiehlt es sich zu Beginn einen Status Quo festzuhalten.
Wo werden welche Daten, zu welchem Zweck wie lange gespeichert und warum?
Das fängt bei der Karteikarte der Patienten an und hört womöglich im Computersystem auf.
Wenn die Verarbeitung der Daten ausgelagert oder Tools (Praxisverwaltungssystem, digitale Kalender oder ähnliches) verwendet werden, ist auch dies festzuhalten und gegebenenfalls zu prüfen, ob sich eine Verarbeitung unter Zuhilfenahme von bestimmten Tools mit der DS-GVO vereinbaren lässt. Eine Auslagerung können auch freie Mitarbeiter sein. Dazu gehören bei Vorhandensein einer Homepage Webdesigner/Grafiker. Mit diesen sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Der Abschluss ist deshalb wichtig, weil die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch bei einer Auslagerung in Deiner Verantwortung liegt und mit dem Abschluss eines Vertrages mit Auftragsverarbeiter eine Absicherung geschaffen werden kann, wenn sich die Auftragsverarbeiter vertraglich verpflichten die DS-GVO einzuhalten.

Zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen können folgende Fragen als Anhaltspunkte dienen.
Sind die Karteikarten weggesperrt oder kann jeder darauf zugreifen? Wie sieht es mit dem PC aus? Ist er vor Viren oder Hacking geschützt, werden E-Mails verschlüsselt versendet? Sind Mitarbeiter entsprechend gebrieft und haben eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben? Wie ist der Zutritt zu der Praxis?

Allein schon die die Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation dieser Fragen führt einem selbst vor Augen, wo eventuell noch Sicherheitslücken bestehen und wie diese überwunden werden können.

Datenschutzbeauftragter

Wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, ist zum einen davon abhängig , ob die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt oder ob die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorien personenbezogener Daten liegt. Abzugrenzen ist die Kerntätigkeit von der Nebentätigkeit innerhalb der Praxis. Wenn also die Verarbeitung der personenbezogener Daten lediglich dazu dient, Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und nicht für die Umsetzung der Dienstleistung ausschlaggebend ist, liegt die Kerntätigkeit nicht in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Kopfzerbrechen bereitet bei Praxen eher der Aspekt der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wozu auch Gesundheitsdaten zählen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schränkt zusätzlich die Anzahl der Mitarbeiter ein und schließt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus, sobald die Schwelle von 10 Mitarbeitern nicht überschritten ist.
Praxen, die unter dieser Schwelle liegen, sind nicht schon deshalb verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu nennen, weil sie standardmäßig mit Gesundheitsdaten ihrer Patienten arbeiten. Eine Benennung ist vielmehr danach zu bestimmen, wie risikoreich die Datenverarbeitung für die Rechte des Patienten ist, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, ob sie in der Praxis verbleiben oder auch überregional oder sogar international verarbeitet werden und wie viele Personen bzw. Mitarbeiter letztendlich mit der Verarbeitung der Daten betraut sind.

Ich empfehle bei Unsicherheiten und Fragen auch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu konsultieren.

Die Gastautorin

Ingrid Yeboah, ich bin Rechtsanwältin und habe mich im Sommer 2017 mit einer ehemaligen Studienkollegin selbstständig gemacht. Wir beraten Künstler und Menschen aus der Kultur- und Kreativbranche auf den Gebieten des Urheber-, Medien-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Vordergründig geht es um die Erstellung von Lizenzverträgen, AGB oder auch die Anmeldung von Marken oder die gerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung von Ansprüchen aus geistigem Eigentum. Da mich die Kultur -und Kreativszene privat auch sehr interessiert, bin ich dankbar, dies in meinem Job miteinfließen lassen zu können.

Ingrid Yeboah, LL.M. 
Rechtsanwältin

IY Legal Rechtsanwaltskanzlei
Friedrichstr. 61
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 959996390

mail i.yeboah@iy.legal
www.iy.legalhttps://yw-recht.de/

Weiterführender memole Artikel zur DSGVO in Logopädiepraxen und Ergotherapiepraxen. vom Mai 2018.