Ausbildung zur sektoralen Heilpraktikerin/ zum sektoralen Heilpraktiker

Direktzugang zum Patienten für Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten 2018

Direktzugang zum Patienten in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie durch die Ausbildung zur sektoralen Heilpraktikerin/ zum sektoralen Heilpraktiker

 

Der Vorteil der Ausbildung

Als sektoraler Heilpraktiker hast du direkten Zugang zu den Patienten ohne ärztliche Verordnung. Für deine Leistungen brauchst du keine Umsatzsteuer abzuführen, weil es sich eindeutig um Heilbehandlungen handelt.
Die Behandlungen werden auf Selbstzahlerbasis durchgeführt, ähnlich wie bei der Behandlung von Privatpatientinnen/Privatpatienten. Die Leistungen einer sektoralen Heilpraktikerin/ eines sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie (abgerechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – „GebüH“) werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Insoweit handelt es sich um Selbstzahlerleistungen.

Kosten der Ausbildung

Die Zusatzausbildung dauert in der Regel etwa 60 Unterrichtsstunden und kostet etwa 600€.

Kostenerstattung der Behandlung

Die Patientin/ der Patient kann eine entsprechende Kostenerstattung bei ihrer/seiner Privatversicherung (soweit der Vertrag Heilpraktikerleistungen als erstattungsfähig berücksichtigt) oder bei einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen geltend machen. Am besten deine Patientin/ dein Patient fragt vor der Behandlung bei seiner privaten Krankenkasse bzw. bei der Zusatzversicherung nach.

Bisherige Regelung

Momentan gelten von Bundesland zu Bundesland immer noch unterschiedliche Regelungen und Verfahren zur Erlangung des sektoralen Heilpraktikers. Dies führt zu holprigen Zulassungsbedingungen und rechtlichen Grauzonen in der Handhabung.

Änderungen für Logopädinnen/Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten bringt der Sektorale Heilpraktiker (eingeschränkt auf den jeweiligen Teilbereich)

Laut Heilpraktikerverband haben jetzt zwei Urteile bestätigt, dass die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit auch Logopädinnen/ Logopäden und Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten erlaubt wird, so sie denn ausschließlich in ihrem Fachgebiet bleiben.

  1. Behandlung des Patienten ohne ärztliche Verordnung
  2. Direkte Kontaktaufnahme mit dem Patienten
  3. Eigenverantwortliche Diagnose
  4. Erstattungsmöglichkeit durch PKV und HP-Zusatzversicherung
  5. Umsatzsteuerbefreiung bei Heilbehandlung

Änderungen Prüfung

Es gibt eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung durch den Amtsarzt. Das heißt, bundesweit müssen nun schriftliche und mündliche Prüfungen mit hohem medizinischen Niveau abgelegt werden. Sowohl theoretische Kenntnisse, als auch praktische Fähigkeiten im Bereich der Anamnese, Untersuchung und Laborbefundauswertung müssen nachgewiesen werden. Dabei rückt der Schutz der einzelnen Patientin/ des einzelnen Patienten deutlicher als bisher in den Blick.

Gesetzestext

Link zum Orginialtext der Leitlinien im Bundesanzeiger

Urteile zu diesen Änderungen

aus Baden-Württemberg zu
Ergotherapie
Logopädie