Im ausführlichen memole Interview mit Eva Büchel erzählt die sympathische Logopädin und Praxisinhaberin aus Stuttgart, welche Vorteile sie in der Matrix-Rhythmus-Therapie sieht. Sie berichtet von ihren Fort- und Weiterbildungen dazu und hat einige Erfolgsgeschichten parat.

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Und hier die im Interview versprochenen Links:
Die Forschung zur Therapie findet im Dr. Randoll Institut statt.
Ein anschaulicher Patientenbericht im Matrix Health Magazin.
Ein Bericht über Kindertherapie mit MaRhyThe.
Website der Praxis von Eva Büchel mit Unterseiten zum Therapieverfahren.
„Du musst für Deine Praxiseröffnung Anzeigen im Internet schalten.“
Liebst Du auch solche Sätze, die Dir keine Freiheit bei der Entscheidung zugestehen? Doch nach dem griechischen Dichter Äsop hat bekanntlich jede Wahrheit zwei Seiten. So müsste es auch einen Weg geben, der ohne das Schalten von Anzeigen zum Ziel führen könnte? Lasst uns auf Spurensuche gehen.
Phase 1 nach der Praxiseröffnung wird oft getragen vom eigenen Netzwerk aus Freunden, Familien und persönlichen Kontakten. Also Hoffnungs-Marketing oder auch „Marketing by hope“ genannt. Denn der Praxisinhaber baut darauf, dass bei seinen Kontakten jemand dabei ist, der potentiell Patient seiner Praxis wird. Gut, entschuldigend muss man zugestehen, dass der Start eines Praxisbetriebes viel Aufwand (Geld & Zeit) erfordert und man dabei nur schwer „nebenbei“ die eigene Marketingstrategie erarbeiten und umsetzen kann. So ist es nachvollziehbar, dass man lieber auf die Kraft des eigenen Netzwerkes setzt, das einem ausreichend Umsatz „automatisch heran spült“.
Aber es kommt noch „dicker“. Denn in der Phase der Aufnahme des Praxisbetriebes wird dem Inhaber zwangsweise der neue „Hut“ übergestülpt! Von diesem hat er/sie in der Fachausbildung des Gesundheitsberufes vielleicht nur am Rande etwas mitbekommen. Ich spreche von „Marketing & Verkaufen“! Also fremde Menschen dafür begeistern, dass man der richtige Dienstleister ist und für diesen Einsatz ein Entgelt fordert. Und so geht es in einem Marketingkonzept plötzlich um Sachverhalte wie das Herausarbeiten des Leistungsangebotes (aus der Sicht des Kunden wohlgemerkt!), der Herleitung eines Wunschkunden-Profils (wen will ich überhaupt in meiner Praxis behandeln?) oder der ansprechenden Darstellung eines Inhaber-Portraits (eine sogenannte „Über mich“-Seite). Dies alles fühlt sich am Anfang wie eine Erstbesteigung des Himalaya an. Also „Ärmel hochkrempeln“, dies alles verstehen und sofort anwenden? Da scheint der Griff nach besagten Anzeigen doch die leichtere Wahl zu sein, wenn man etwas gegen den Rückgang der Klientenzahl unternehmen muss. 1:0 für die Online-Anzeigen!
Was sind Online-Anzeigen für Therapiepraxen?
Online-Anzeigen sind klassischer Weise der Eintrag in Online-Verzeichnisse des Berufsverbandes, Städteportale oder Auskunftsseiten. Zu unterschiedlichsten Preismodellen kann man dort Texte, Bilder und Logo einschließlich den Kontaktdaten hinterlegen. Störend dabei sind die leider oft sehr langen Vertragslaufzeiten, durch die man an die Angebote gebunden ist. Doch hilft ein solcher Eintrag bei der Gewinnung neuer Klienten? Sicher, man ist mit den Kontaktdaten und einem Profil der Praxis in einem Verzeichnis geführt. Man könnte es aber auch liebevoll als „Adressengrab“ bezeichnen. Sucht jemand darin, so hofft man wohl, dass die Daten der eigenen Praxis so ansprechend sind, dass der Suchende sich sofort für einen Termin meldet. Das passt, wenn man sich hierzu kostenfrei in solche Listen eintragen kann (wie bspw. bei 11880.com). Aber der Nutzen eines kostenpflichtigen Eintrages sollte stets kritisch hinterfragt werden. Zumal dieses Geld dann nicht mehr für andere Marketingmaßnahmen zur Verfügung steht.
Anzeigen sind darüber hinaus im Einsatz als direkte Werbung auf ein Produkt oder eine Dienstleistung: hier fallen Namen wie Google Adwords oder Facebook Ads. Spannend ist übrigens auch die Möglichkeit, im eigenen Google My Business Account eine Anzeige zu schalten. Der faszinierende Vorteil bei allen Lösungen: Du kannst eine solche Anzeige fast „punktgenau“ auf Deinen anvisierten Kundenkreis einstellen. Es ist unglaublich, wie viele Detailinformationen hier dem Werbetreibenden zur Verfügung stehen. Aber: eine Anzeige erfordert für eine nachhaltige Wirkung i.d.R. eine längere Laufzeit, sodass Du hier auch ein entsprechendes Budget benötigen. Und sicher ist das Hinzuziehen eines Beraters ratsam, da die Einrichtung einer Anzeige in der erforderlichen Software doch nicht so ganz selbst sprechend ist.
Das gute „Aufsetzen“ einer Anzeigenkampagne ist eine Seite der Aufgabe: Ansprechende Texte, passende Schriftgrößen und -farben, klare Bildsprache. Dann eine optimal eingestellte Zielgruppenauswahl in den Voreinstellungen der Anzeige, damit die Anzeige nur bei Deinen Wunschkunden/Wunschpatienten zu sehen ist. Die andere Seite der zu bewältigenden Aufgabe: wenn die Anzeige den Besucher „eingefangen“ hat, wird er idealerweise auf eine vorbereitete Webseite geführt, die nur aus einer einzigen Seite besteht. Diese nennt sich dann Landingpage und soll den Besucher von oben nach unten zur Bestellung des vorgestellten Produktes oder der Dienstleistung führen. Auch hier gilt es einige Punkte zu beachten – und so manche Anzeigenkampagne ist auch schon an dieser Stelle ins Leere gelaufen. So brachte die Anzeige beispielsweise viele Klicks und führte die Besucher auf die Landingpage: dort angekommen wurden aber keine Bestellungen ausgeführt. Da ist dann Ursachenforschung angesagt: wurde der Besucher nicht richtig für den Bestellprozess animiert oder war die ausführliche Leistungsbeschreibung vom beworbenen Produkt oder Dienstleistung nicht ansprechend genug?
Ein Zwischenfazit:
Online-Anzeigen können in bestimmter Ausprägung den Erfolg einer Marketing-Maßnahme fördern oder unterstützen. Es erfordert Budget und Erfahrung – beide sind dabei nicht zu unterschätzen.
Anzeigen – da kann man doch auch Einkaufswagen-Werbung machen, werde ich oft von meinen Kunden gefragt. Ja, aber. Da ist die sehr lange Laufzeit der Verträge und die doch relativ hohe monatliche Belastung (wohlgemerkt: für Deine anderen Marketingaktionen bleibt dann weniger Geld aus dem Jahresbudget zur Verfügung). Ebenso muss kritisch hinterfragt werden, ob die Werbung von den Wunschkunden überhaupt gesehen wird. Stichwort „Streuverluste“. Letztlich ist da noch die mangelnde Erfolgskontrolle: wie viele Personen haben die Werbung gesehen, wie viele haben die Website besucht und wie viele haben wirklich aufgrund dieser Anzeige sich bei Dir in der Praxis gemeldet. Schwierig.
Doch da war ja noch die andere Seite der Medaille.
Welche Möglichkeiten hat der Praxisinhaber, sich ohne den Einsatz von bezahlten Anzeigen im Internet bekannt zu machen?
Dreh- und Angelpunkt aller Marketing-Maßnahmen sollte immer die eigene Website sein. Mit Hilfe von Online-Baukästen wie Jimdo.de oder wix.com lassen sich auf Basis von Standardvorlagen attraktive „Homepages“ für die Praxis erstellen. Ob Du diesen Aufbau selbst gestalten oder dir von einem Profi helfen lassen: das spätere Pflegen mit dem Veröffentlichen von Texten und Bildern kannst Du auf alle Fälle selbst übernehmen. Auf eine Website gehört neben dem Vorstellen des Behandlungsspektrums, dem Praxisprofil, der Vorstellung des Praxisinhabers und den Kontaktdaten sowie Impressum & Datenschutz insbesondere auch Mehrwert-Artikel für die Besucher. Denn diese sind im Internet auf der Suche nach Antworten auf ihre Fragen – und da wäre es doch zielführend, wenn diese genau auf Deiner Website einen erklärenden Artikel dazu finden. Dann besteht die Chance, dass der Besucher auf der Internetpräsenz verbleibt und sich nach den konkreten Angeboten umsieht: voilà – vielleicht schon ein potentieller Patient? Du weißt gerade nicht, welchen Fragen Deine Patienten/Klienten stellen könnten: dann „spiel“ mal mit dem W-Fragen Tool und hole Dir dort Inspiration. Unterschätze auch nicht die „Kraft“ Deines eigenen Blogs auf der Website. Nach aktuellen Nutzeranalysen wird der Besuch von Blogs immer beliebter bei den Surfern!
Google My Business-Account
Ein eigener Google My Business-Account ist eine weitere Möglichkeit, potentielle Patienten auf sich aufmerksam zu machen. Das Angebot von Google ist kostenfrei und lässt sich recht einfach bedienen. Du kannst Daten zu Deiner Praxis hinterlegen und mit Fotos anreichern. Auch ist das Veröffentlichen von News für eine kurze Laufzeit möglich. Positiv ist die automatische Erinnerung von Google, dass der Beitrag abläuft und Du wieder einen neuen Text live schalten solltest.
Und dann bist Du doch auch auf Facebook und/oder Instagram? Nur privat, höre ich da recht häufig von Praxisinhabern. Und richtig, wenn ich das jeweilige Profil meines Geprächspartners anschaue, lächeln mir da recht oft anstelle eines Profilbildes vielmehr Katzen, Hunde, Pferde und andere Motive entgegen. Doch warum sich diese großartige Chance entgehen lassen, auf den Social Media Kanälen mit dem eigenen beruflichen Profil (auf Facebook dann zusätzlich mit einer Fanpage) präsent und „sichtbar“ zu sein? Es sind unzählige Menschen dort täglich aktiv – warum „stellst Du dich nicht dazu“? Dein Wettbewerb ist dort (und Du kannst von ihm lernen), Du kannst dich in Diskussionen als Experte profilieren, Du kannst mit hochwertigen Mehrwertartikeln Deine Wunschkunden für dich begeistern – und noch viele Möglichkeiten mehr.
Denke auch an Gastartikel!
Du kannst in deinem Netzwerk einen Artikel anbieten – auch freuen sich Online-Zeitschriften (kleine Werbung sei gestattet: schauen Sie sich doch mein Netzwerk Grünkraft hierzu näher an. Der Vorteil: Du bist neben Deiner „Homepage“ auch auf einer anderen Website im Internet aktiv und sichtbar! Deine Wunschkunden kommen so nicht mehr an Dir vorbei.
Spurensuche erfolgreich! Ich wollte Dir aufzeigen, dass der Einsatz von Online-Anzeigen nicht „alternativlos“ ist. Durch ein aktives Online-Marketing hast du viele Möglichkeiten, auch ohne den Einsatz von bezahlten Werbeflächen auf sich aufmerksam zu machen. So bist Du bist „Chef“ Deiner Marketingmaßnahmen und bestimmen selbst Deinen Kurs. Und wenn Du dich dann nach einem richtig guten Blogartikel über Klickzahlen in Deiner Statistik sowie Anfragen für Beratungstermine erhälst, dann ist das ein „verdammt gutes Gefühl“!
Ich wünsche Dir viel Neugierde und Freude beim Einsetzen Deiner Marketinginstrumente und wahre Erfüllung in der Arbeit mit Deinen Pateinten und Klienten.
Die ist ein Gastartikel von Andreas Paersch
Andreas ist selbstständiger Marketingberater und unterstützt insbesondere Selbstständige aus den heilenden Berufen (Therapeuten, Heilpraktiker, Ernährungsberater,…) auf dem Weg zu einer nachhaltig erfolgreichen Selbstvermarktung. Er hält Webinare und ist als freier Dozent für Online-Marketing auch an Gesundheitsschulen tätig. Er ist DEKRA zert. Fachkraft für den Datenschutz.
Datenschutzgrundverordnung in Therapiepraxen der Logopädie und Ergotherapie
Ausbildung, Bildung, Buchempfehlung, Datenschutz in Therapiepraxis, Ergotherapie, Fachbereich, Heilmittelerbringen, Heilmittelwerbegesetz, Krankenkasse, Lehrplan, Logopädie, Mitarbeiter, Onlinekurs, Physiotherapie, Praxis, Praxiswerbung, PraxiswerbungGastbeitrag von Ingrid Yeboah
Die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung oder auch EU-DS-GVO oder DS-GVO sorgt seit ihrer Einführung am 29.05.2018 für viel Aufruhr, Unsicherheiten und ja auch ein wenig Resignation. Dieser Beitrag soll einen kleinen Einblick über die Bedeutung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Tipps für die Inhaber von Therapiepraxen geben.
Um überhaupt zu verstehen, warum es den Datenschutz gibt, muss erläutert werden, dass dieser auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts im Grundgesetz (Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Grundgesetz) zurückzuführen ist. Danach soll jeder Einzelne selbst über die Benutzung und Verarbeitung seiner Daten bestimmen können. Allerdings fällt die Kontrolle im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung in einer von uns befindlichen Informationsgesellschaft zunehmend schwerer. Mit dem Regelungswerk des Datenschutzrechts soll dem Einzelnen ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben werden, um die Verwendung der Daten nicht über Gebühr zu beanspruchen.
Daher gilt im Datenschutzrecht der Grundsatz, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung oder Norm. Die wesentlichen Vorschriften, die eine Verarbeitung begründen, sind hauptsächlich in Art. 6 der DS-GVO geregelt.
Der Grundsatz der Transparenz verlangt von dem Verantwortlichen, also dem Praxisinhaber *in, die Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen bzw. der Patienten “präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache” darzulegen. Übersetzt bedeutet dies, dass jeder Verantwortliche dem Betroffenen so genau wie möglich über die einzelnen Prozesse innerhalb der Verarbeitung aufklären soll. Die Aufklärungspflicht beginnt mit der Kategorie der Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer etc.) und endet mit der Information über das Recht, die der Betroffene im Zuge seiner Datenverarbeitung hat und geltend machen kann (z.B. Auskunftsanspruch, Widerruf der Datenverarbeitung etc.)
Des Weiteren muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten einem Zweck dienen, der rechtmäßig und nicht unerheblich ist. Der Zweck sollte vor Beginn klar definiert und auch gegenüber dem Betroffenen kommuniziert werden. Das ist bei einer Praxis für Logopädie /Ergotherapie/ Physiotherapie der Fall, wenn der Patient*in behandelt werden möchte. Ohne mindestens den Namen des Patient*in zu kennen, kann natürlich keine Therapie begonnen werden. Liegt der Zweck nicht mehr vor, sind auch die Daten zu löschen. Damit zusammen hängt auch der Grundsatz der Datenminimierung. Dadurch soll die Verarbeitung der Daten auf das Mindestmaß reduziert werden. Somit werden keine Daten “in Anspruch” genommen, wenn kein Zweck vorliegt, was zu einer Minimierung und angemessenen Datenverarbeitung führt.
Praxistipp: Kontrollieren noch mal den Anmeldebogen in deiner Praxis, ob wirklich alle erhobenen Daten nötig sind, oder eventuell Fragen gestrichen werden können.
Selbstverständlich müssen personenbezogene Daten richtig und aktuell sein. Zum einem bedeutet das, dass die Daten ihrem Verarbeitungszweck entsprechend richtig und vollständig sein müssen. Zum anderem heißt das aber auch, dass sie auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Als Verantwortliche musst Du demnach selbst Maßnahmen schaffen, dass die Daten der Patienten stets richtig sind. Ändert ein Patient seinen Namen oder Wohnsitz, so sind die Daten zu korrigieren und aktualisieren.
Die Löschung der Daten ist ein Kernpunkt des Grundsatzes der Speicherbegrenzung. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, bzw. unrichtige/ nicht aktuelle Daten vorliegen, sind diese zu löschen.
Nicht zuletzt bedarf es einer sorgfältigen und sicheren Verarbeitung der Daten. Sowohl sollte der Zugriff vor Unberechtigten geschützt werden als auch ein Verlust sowie eine Schädigung/Zerstörung vermieden werden.
Praxistipp: erstellst du regelmäßig Sicherungen der Daten auf deinem Praxisrechner? Hast du sie schon einmal auf Vollständigkeit geprüft? Für Papier-Daten: Gibt es eine Kopie?
Die Umsetzung bzw. Befolgung der zuvor genannten Datenschutzgrundsätze müssen nachgewiesen werden (Rechenschaftspflicht). Es ist daher von großer Bedeutung, dass Du alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen ausführlich dokumentierst.
Praxistipp: Dazu ist es ausreichend, wenn man sein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten sorgfältig führt. Sich vielleicht ein individuelles Datenschutzmanagementsystem erstellt, also eigene interne Richtlinien schafft, die im Rahmen der Umsetzung einzuhalten sind. Jede Änderung/ Löschung/ neue Maßnahme festhält. Man muss sich vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde an den Praxisinhaber herantreten könnte mit der Bitte nachzuweisen, dass die Grundsätze eingehalten werden. Wenn man also jeden dieser Schritte, in einem zumutbaren Umfang festhält, sollte das als Nachweis ausreichen.
Aus den Grundsätzen lassen sich auch die durchzuführenden Maßnahmen und/oder Pflichten ableiten.
So dient die Datenschutzerklärung bzw. Patienteninformation dem Grundsatz der Aufklärungspflicht, in der dann die Kategorien der Daten, Zweck, die Speicherdauer und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung festgehalten werden.
Mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Unbefugten der Zugriff verwehrt wird bzw. personenbezogenen Daten unbeschädigt/ unversehrt bleiben.
Das Führen eines Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten schafft die erforderliche Übersicht, dient der Transparenz und verhilft dem Praxisinhaber Risiken oder auch Hürden der Verarbeitungstätigkeiten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Wie eben schon dargetan gilt als Verantwortlicher der/die PraxisinhaberIn. Jeder Verstoß gegen die Grundsätze ist auf den Verantwortlichen zurückzuführen. Daher sollte die Einhaltung des Datenschutzrechtes ernst genommen werden und stiefmütterlich festgehalten werden, damit der Rechenschaftspflicht nachgekommen werden kann.
Welche Maßnahmen nun für den einzelnen zu treffen sind, kann nicht einheitlich bestimmt werden. Aber um die eigene Praxis datenschutzkonform zu machen, empfiehlt es sich zu Beginn einen Status Quo festzuhalten.
Wo werden welche Daten, zu welchem Zweck wie lange gespeichert und warum?
Das fängt bei der Karteikarte der Patienten an und hört womöglich im Computersystem auf.
Wenn die Verarbeitung der Daten ausgelagert oder Tools (Praxisverwaltungssystem, digitale Kalender oder ähnliches) verwendet werden, ist auch dies festzuhalten und gegebenenfalls zu prüfen, ob sich eine Verarbeitung unter Zuhilfenahme von bestimmten Tools mit der DS-GVO vereinbaren lässt. Eine Auslagerung können auch freie Mitarbeiter sein. Dazu gehören bei Vorhandensein einer Homepage Webdesigner/Grafiker. Mit diesen sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Der Abschluss ist deshalb wichtig, weil die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch bei einer Auslagerung in Deiner Verantwortung liegt und mit dem Abschluss eines Vertrages mit Auftragsverarbeiter eine Absicherung geschaffen werden kann, wenn sich die Auftragsverarbeiter vertraglich verpflichten die DS-GVO einzuhalten.
Zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen können folgende Fragen als Anhaltspunkte dienen.
Sind die Karteikarten weggesperrt oder kann jeder darauf zugreifen? Wie sieht es mit dem PC aus? Ist er vor Viren oder Hacking geschützt, werden E-Mails verschlüsselt versendet? Sind Mitarbeiter entsprechend gebrieft und haben eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben? Wie ist der Zutritt zu der Praxis?
Allein schon die die Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation dieser Fragen führt einem selbst vor Augen, wo eventuell noch Sicherheitslücken bestehen und wie diese überwunden werden können.
Datenschutzbeauftragter
Wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, ist zum einen davon abhängig , ob die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt oder ob die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorien personenbezogener Daten liegt. Abzugrenzen ist die Kerntätigkeit von der Nebentätigkeit innerhalb der Praxis. Wenn also die Verarbeitung der personenbezogener Daten lediglich dazu dient, Verwaltungsaufgaben zu erfüllen und nicht für die Umsetzung der Dienstleistung ausschlaggebend ist, liegt die Kerntätigkeit nicht in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Kopfzerbrechen bereitet bei Praxen eher der Aspekt der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wozu auch Gesundheitsdaten zählen.
Das Bundesdatenschutzgesetz schränkt zusätzlich die Anzahl der Mitarbeiter ein und schließt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus, sobald die Schwelle von 10 Mitarbeitern nicht überschritten ist.
Praxen, die unter dieser Schwelle liegen, sind nicht schon deshalb verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu nennen, weil sie standardmäßig mit Gesundheitsdaten ihrer Patienten arbeiten. Eine Benennung ist vielmehr danach zu bestimmen, wie risikoreich die Datenverarbeitung für die Rechte des Patienten ist, in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, ob sie in der Praxis verbleiben oder auch überregional oder sogar international verarbeitet werden und wie viele Personen bzw. Mitarbeiter letztendlich mit der Verarbeitung der Daten betraut sind.
Ich empfehle bei Unsicherheiten und Fragen auch die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu konsultieren.
Die Gastautorin
Ingrid Yeboah, ich bin Rechtsanwältin und habe mich im Sommer 2017 mit einer ehemaligen Studienkollegin selbstständig gemacht. Wir beraten Künstler und Menschen aus der Kultur- und Kreativbranche auf den Gebieten des Urheber-, Medien-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Vordergründig geht es um die Erstellung von Lizenzverträgen, AGB oder auch die Anmeldung von Marken oder die gerichtliche Durchsetzung bzw. Verteidigung von Ansprüchen aus geistigem Eigentum. Da mich die Kultur -und Kreativszene privat auch sehr interessiert, bin ich dankbar, dies in meinem Job miteinfließen lassen zu können.
Ingrid Yeboah, LL.M.
Rechtsanwältin
IY Legal Rechtsanwaltskanzlei
Friedrichstr. 61
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 959996390
mail i.yeboah@iy.legal
www.iy.legalhttps://yw-recht.de/
Weiterführender memole Artikel zur DSGVO in Logopädiepraxen und Ergotherapiepraxen. vom Mai 2018.
Der Schmerz sitzt bei vielen Therapeuten und Praxen bereits tief: sie finden einfach kein oder kein ausreichend qualifiziertes Personal. Aufgrund der eigenen therapeutischen Tätigkeiten und vielfältiger administrativer Aufgaben im Alltag haben sie weder Zeit noch Energie, sich auch noch intensiv mit dem Thema Personal zu beschäftigen.
Dabei ist es so wichtig, sich JETZT mit einer zukunftsorientierten Personalarbeit auseinanderzusetzen. Gerade als Therapeuten weißt du, dass der einmalige Eingriff nicht ausreicht, dass das Training zur Heilung und Prophylaxe dringend notwendig ist. Schärfe die Axt bevor du den Baum fällst.
Aktionismus versus strategisches Handeln
Meiner Tochter wurde vor einigen Jahren Physiotherapie verordnet. Die Therapeutin zeigte ihr am Anfang drei Übungen, deren Ausführung sie genau kontrollierte und welche sie bis zur nächsten Stunde üben sollte. Beim nächsten Mal ließ sie sich Übungen vorführen, korrigierte bei Bedarf und erweiterte das Übungsrepertoire. Das Prozedere ist Dir bekannt. Die Behandlung linderte den Schmerz nicht über Nacht, aber es wurde kontinuierlich besser, sie wurde stabiler.
Deine Personalarbeit ist diesem Prozess sehr ähnlich. Nicht zu handeln oder nicht zu üben wird den Schmerz für die Zukunft nur vergrößern. Und Einzelaktionen mögen punktuell helfen, aber dauerhaft? Wohl nur zu einem geringen Prozentsatz. Es sei denn, du gehörst zu den ganz großen Glückspilzen (was ich dir von Herzen gönnen würde).
Personalmanagement von Anfang an – nur keine Angst
Sobald du den ersten Mitarbeiter/ die erste Mitarbeiterin einstellen möchtest, hast du Personalarbeit zu erledigen, ob du nun willst oder nicht. Da ist es aus meiner Sicht nur sinnvoll, sich zu Beginn Gedanken über die eigenen Vorstellungen, nötigen Abläufe und dringend zu erledigenden Aufgaben zu machen. Und auch, wenn du schon ein paar Jahre selbstständig bist, lohnt es sich, die eigenen Handlungen zu überdenken oder eine Richtungskorrektur vorzunehmen.
Gerade kleine Unternehmen und die meisten Selbstständigen im Gesundheitssektor haben Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden und zu binden. Und vielleicht bereitet Dir allein der Begriff „Personalmanagement“ schon Bauchschmerzen oder du denkst, dass das nur etwas für große Unternehmen sei. Mitnichten. du kannst das Schritt für Schritt aufbauen. Erweitern, ganz nach Deinen Bedürfnissen. Mit oder ohne fremde Hilfe. Aber wenn du zu Beginn investierst oder nochmal neu startest, dann solltest du zunächst ein paar grundlegende, strategische Fragen angehen:
- Was für ein Ziel hast du für dein Unternehmen, deine Praxis? Wie soll es in drei, fünf, zehn Jahren aussehen?
- Was für eine Führungskraft möchtest du sein? Da solltest du ruhig ins Detail gehen. Schau auch auf deine eigenen Ressourcen.
- Mit welchen Menschen arbeitest du am allerliebsten zusammen?
- Welche Qualifikationen brauchen deine Mitarbeiter zu Beginn und welche nach einiger Zeit?
- Welche Pflichten haben deine Mitarbeiter und was bist du bereit, als Arbeitgeber zu leisten (Arbeitsbedingungen, Benefits, Arbeitsklima, Weiterbildung, etc.)?
- Was soll dich als Arbeitgeber besonders machen (sog. „Employer Branding“)?
Die meisten Enttäuschungen und latenten Unzufriedenheiten handeln wir uns ein, wenn wir keine genauen Vorstellungen haben oder mögliche Schwierigkeiten nicht bedenken. Mit diesen grundlegenden Gedanken formst du dein Selbstverständnis und deine Personalstrategie. Das daraus entstehende Konzept kannst du dann parallel zur Entwicklung deines Unternehmens Schritt für Schritt erweitern oder anpassen.

Dieser memole Magazinartikel hilft dir eine gute Personalplanung für deine Therapiepraxis zu machen.
Von der Strategie zur Umsetzung
Aus der Strategie ergeben sich viele Fragen und Unsicherheiten in der Umsetzung und oft fängt es bei der Personalsuche an. Wie definiert man ein Profil oder formuliert eine Stellenanzeige. Wie macht man das besten? Welche Wege der Rekrutierung gibt es? Inzwischen gibt es Jobportale für Teilmärkte, wie z.B. therapeutenonline.de, medi-jobs.de, usw. Wäre es sinnvoll, mehr Praktika anzubieten und Mitarbeiter zu entwickeln? Nutzt du deine Netzwerke? Mitarbeiterempfehlungen? Welche Rekrutierungswege waren in der Vergangenheit erfolgreich?
Bei der Personalauswahl solltest du klare Kriterien haben, sich aber gleichzeitig eine gewisse Flexibilität bewahren. Da ist vielleicht deine Wunschkandidatin, sie möchte aber nur Teilzeit arbeiten? Du hast die Gestaltung in der Hand. Das ist einer deiner Vorzüge als ArbeitgeberIn.
Bei der Personalauswahl ist in Vorstellungsgesprächen ein Vier-Augen-Prinzip immer wertvoll und gibt Entscheidungssicherheit. Ihr könnt das Gespräch gemeinsam führen, reflektieren und analysieren.
Der „Lebenszyklus“ – Phasen im Mitarbeiterleben
Hast du dich erst einmal für jemand entschieden, dann brauchst du einen guten Arbeitsvertrag, du benötigst Unterlagen für die Entgeltabrechnung und jemand, der diese durchführt.
Ist der Mitarbeiter dann an Bord, geht es auch schon weiter: die Einarbeitung sollte durchdacht und fundiert sein und regelmäßige Feedbackgespräche vorsehen. Nimm dir hier bewusst Zeit und vereinbare immer wieder Meilensteine und erwünschte Ergebnisse. Hör zu, was dein Mitarbeiter braucht, definiere deine Anforderungen, lege Aktionen fest und setze diese um.
Diese Aufmerksamkeit und Verbindlichkeit hilft dir gemeinsam mit deiner klaren Strategie (siehe oben) schon enorm beim Thema Mitarbeiterbindung. Genauso wie jährliche Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Sukzessive kannst du dann dein Personalkonzept weiterentwickeln, indem du z.B. genauer auswählst, welche zusätzlichen (evtl. steuer- und SV-optimierten) Benefits du vielleicht anbieten kannst und willst: Altersvorsorge, Kreditkartensysteme, ÖVP-Tickets, Weiterbildung, Arbeitszeitmodelle, KiTa-Zuschüsse, etc.
Das Arbeitgeberleben ist aber leider nicht nur von erfolgreichen Neueinstellungen und Weiterentwicklung geprägt. Der Mitarbeiter verlässt deine Praxis endgültig oder auf Zeit (Mutterschutz, Elternzeit, Pflege) oder du musst eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen – mit allen notwendigen Formalitäten. Neben aller Emotionalität ist es dann hilfreich und entlastend, wenn man einen Ansprechpartner hat, der einen begleitet, unterstützt oder sogar Aufgaben übernimmt.
In großen Unternehmen können sich Bereichsleiter auf ihre Fach- und Führungsrolle fokussieren und haben einen Personalexperten oder -expertin an ihrer Seite, die sie unterstützt und die vertraglichen Dinge regelt. Das haben Selbständige kleiner Unternehmen eher nicht.
Deine Rolle und dein Wohlbefinden als Chef und Chefin
Über die vielen einzelnen Stationen im Mitarbeiterleben hinaus, kann es jedoch hilfreich und unterstützend sein, in gewissen Abständen mit einem Personalexperten auf die eigene Strategie, Vorgehensweise und Führungsrolle zu schauen. Ein solcher Sparringspartner kann dir durch aktuelles Fachwissen und vielfältige Erfahrung Sicherheit bei aktuellen Problemstellungen geben und dir Coach sein. Denn manche Vorkommnisse sind u.U. auch für die eigene Person belastend. So agierst du für dich selbst mit Selbstfürsorge und trainierst wichtige Punkte.
Hier schließt sich der Kreis im Mitarbeiterleben und auch zu den Schmerzen der Therapeuten/innen und PraxisinhaberInnen in der Personalarbeit.
Nur Mut. Jeder Schritt zählt.
Wie jeder gute Therapeut möchte ich Dir Mut machen: nichts tun und den Kopf in den Sand stecken hilft nicht. Jeder noch so kleine Schritt und jede wohl durchdachte Aktion zur rechten Zeit aber schon. Und zum Glück gibt es da Spezialisten, die dir von Zeit zu Zeit oder in kontinuierlicher Begleitung mit Rat und/oder Tat zur Seite stehen, ohne permanent auf deiner Gehaltsliste zu stehen.
Die Autorin
Katja Raschke ist erfahrene Personalexpertin und Business Coach. Mit HR konkret – Personalmanagement & Coaching seit 2008 selbständig, unterstützt sie kleine und mittlere Unternehmen in allen Themen rund um ein effektives Personalmanagement. Als Coach begleitet sie UnternehmerInnen rund um die Themen Personal, die eigene Rolle als ChefIn und die persönliche Weiterentwicklung, Potenziale und Ressourcen.
Außerdem ist sie Business Coach für Menschen in beruflicher Veränderung und ist somit auch mit den Nöten und Bedürfnissen der jeweils anderen Seite bestens vertraut.
Wenn du gern mit ihr zusammenarbeiten möchtest, so kannst du mit ihr Kontakt aufnehmen:
Schreib eine E-Mail an info@hr-konkret.de.
In einem ersten kostenfreien Gespräch (30 Minuten) könnt ihr die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit klären.
Weitere Informationen findest du auch unter
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von hr-konkret.de zu laden.
Inkl. Buchungskalender für das 30-minütige, kostenfreie Erstgespräch)
Schon wieder wird in dieser Woche eine neue Leitlinie veröffentlicht….
aber eine, die die Diagnostik und Behandlung von Kindern mit Rechenschwierigkeiten wirklich weiterbringt!
Denn “3–7 % der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen leiden unter einer Dyskalkulie. Ausgeprägte und andauernde Probleme im Rechnen führen zu deutlichen Einschränkungen in Schule, Beruf und Alltag und erhöhen das Risiko für komorbide psychische Störungen. In der Praxis werden verschiedene Methoden zur Diagnostik und Behandlung eingesetzt, deren Evidenz unklar ist.” So wird die Ausgangslage von Mag. rer. nat. Stefan Haberstroh und Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne von der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München beschrieben.
Wie haben die Autoren untersucht?
Die systematischen Literaturrecherchen erfolgten von April 2015 bis Juni 2016 in zahlreichen Datenbanken. Die Studiendaten wurden metaanalytisch ausgewertet. Die abschließende Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie der Rechenstörung wurden von 20 Verbänden verabschiedet.
Herausgekommen ist folgendes
- Diagnostik
- Eine Diagnose soll nur bei unterdurchschnittlichen Mathematikleistungen unter Berücksichtigung relevanter Informationen aus Anamnese, Exploration und klinischer Untersuchung gestellt werden.
- Behandlung
- Die Behandlung ist an den Problemschwerpunkten in Mathematik auszurichten. Die durchschnittliche Effektstärke aller Interventionsstudien war 0,52 (95-%-Konfidenzintervall [0,42; 0,62]).
- Die Behandlung soll frühzeitig im Grundschulalter beginnen, von ausgebildeten Fachkräften im Einzelsetting durchgeführt werden und komorbid auftretende Symptome und Störungen berücksichtigen.
- Besonders wichtig für die Behandler
- Bei Vorliegen einer Rechenstörung besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Lese-Rechtschreib-Störung, für eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung sowie für internalisierende (wie Angst, Depression) und externalisierende (beispielsweise aggressiv, regelverletzend) Störungen.
Schlussfolgerung
Symptomspezifische Interventionen, bei denen insbesondere mathematische Inhalte trainiert werden, zeigen die besten Ergebnisse. Forschungsbedarf besteht an hochwertigen Interventionsstudien und – für ältere Jugendliche und Erwachsene – an geeigneten Tests und Förderprogrammen.
Den kompletten Artikel aus dem Ärzteblatt und die Leitlinie findet du hier.
Als PDF zum Herunterladen: Komorbidität der Rechenstörungen
Im folgenden Interview habe ich die große Freude den Erfinder der SpeechCare App zu sprechen. Stefan Böhm, selbst Logopäde, erzählt von der Entwicklung der mittlerweile sieben Apps für Therapeuten. Wie er sie testet, und welche Vorteile Logopäden und Sprachtherapeuten bei der Verwendung haben.

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Auf der Website von SpeechCare kannst du dich über die verschiedenen Apps informieren.
Die Apps findest und kaufst du in dem App-Store deines Betriebssystems. Also beispielsweise die App “(LRS) Lese- Rechtschreibschwäche” im Google Store oder im App Store.
Du erreichst Stefan unter dem Mail info@speechcare.de
Es wird Herbst und die Erkältungszeit beginnt. Dadurch, dass wir jeden Tag mit vielen Patienten nahen Kontakt haben, ist es wichtig sich auch mit dem Thema Erkältungskrankheiten zu beschäftigen. Denn hat man erstmal einen kleinen Schnupfen, wäre es schön, ihn auch möglichst bald wieder loszuwerden.?
Hier sind die drei Top-Methoden gegen Erkältungen bei Therapeuten
- Ingwer-Zitronen-Tee
Eine Scheibe einer Zitrone und einer Ingwerknolle mit kochendem Wasser übergießen. Fertig! Wem das zu sauer ist, der versüßt sich den Tee mit Honig.
2. Ausreichend Schlaf
Während der Nacht regeniert der Körper und das Imuunsystem wird gestärkt. “Erkältungsattacken” kannst du deshalb besser abwehren.
3. Gurgeln mit Salbei-Tee
Salbei-Tee kochen und abkühlen lassen. Mit dem lauwarmen Tee läßt sich wunderbar gurgeln. Der Salbei wirkt desinfizierend.
4. Hühnersuppe essen
Das klingt erstmal nach Tradition und Aberglaube, ist aber angeblich sogar mit einer Studie der Universität von Nebraska belegt: Hühnersuppe blockiert im Organismus bestimmte weiße Blutkörperchen, so genannte Neutrophile, die für Entzündungsprozesse mitverantwortlich sind. Neutrophile werden bei Virusinfektionen, so auch bei grippalen Infekten, in großen Mengen freigesetzt.
5. Fußbad
Durch ein ansteigendes Fußbad wird der ganze Körper durchwärmt. Zusätzlich fördert es die Durchblutung der Schleimhäute in Hals und Rachen.
6. Inhalieren
Das Inhalieren lindert Husten, befreit eine verstopfte Schnupfennase und befeuchtet gereizte Schleimhäute.

Erkältungstipps für Therapeuten,
Und wie kann ich eine Ansteckung vielleicht schon vorher verhindern?
Das sind die 11 ultimativen Tipps von der deutschen Ärztekammer, wie du dich als Therapeut vor Erkältungen schützt
- Berühre so wenig wie möglich deine Augen, deinen Mund oder die Nase mit den eigenen Händen.
- Benutze Taschentücher, Zahnbürsten, Handtücher oder Schnupfensprays nicht gemeinsam
- Halte Abstand von hustenden oder niesenden Menschen
- Sorge für ausreichenden Schlaf
- Vermeide Stress, Hektik, Alkohol und Nikotin
- Lüfte drei- bis viermal täglich für rund fünf Minuten
- Vermeide Händeschütteln und Umarmungen zur Begrüßung
- Vermeide Auskühlung und tragen den Temperaturen angemessene Kleidung
- Sorge in der kalten Jahreszeit für nächtliche Luftbefeuchtung gegen das Austrocknen der Schleimhäute durch trockene Heizungsluft
- Bewege dich zwei bis dreimal wöchentlich bis zum Schwitzen (Ausdauersport)
- Kalt-warm-Duschen und regelmäßige Saunagänge stärken deine Immunabwehr
Diese Tipps stammen direkt aus dem Ärzteblatt.
Als Therapeutin/Therapeut fragst du dich sicher auch häufig, wie du dein Wissen noch besser “an den Patienten bringen” kannst. Wissenschaftlich sind sie nicht bewiesen, aber die Annahme, dass es unterschiedliche Lerntypen gibt, liegt nahe. Besonders, da wir wissen, dass jeder Mensch unterschiedlich sensibel auf Außenreize reagiert. Die unterschiedliche Ausprägung der Sinnesorgane legt natürlich nahe, dass wir diese unterschiedlich gerne nutzen. Zum Wahrnehmen im Allgemeinen, aber natürlich auch zum Lernen.
Der visuelle Lerntyp
Der visuelle Lerntyp lernt am besten und schnellsten über das Sehen. Schaubilder, graphisches Lermaterial und das Beobachten unterstützen seinen Lernprozess.
Der auditiver Lerntyp
Der auditive Lerntyp kann alles, was er akustisch wahrnimmt, besonders gut aufnehmen und verarbeiten. Vorträge, lautes Vorlesen und das eigene Verbalisiern von Lerninhalten helfen ihm beim Lernen.
Der hapitscher Lerntyp
Der haptische Lerntyp lernt besonders gut über das Anfassen und die Informationsaufnahme über die Hände. Bewegungen und praktisches Tun helfen ihm, Lerninhalte wahrzunehmen und abzuspeichern.
Der kommunikativer Lerntyp
Der Kommunikative Lerntyp lernt am schnellsten, wenn er die Lerninhalte in der Kommunikation mit anderen austauscht. Nachfragen, Erklärungen und Diskussionen erzielen bei ihm die größten Lernerfolge.
Aktueller Stand der Wissenschaft
In der Kognitivwissenschaft spricht man heute allerdings lieber von “Lernstilen”: Das sind kognitive und affektive Lern-Verhaltensweisen, die stabil bleiben. Also bevorzugte Lernmethoden und Lernmittel. Sie beschreiben, ob dein Patient lieber mit Büchern, Videos oder in Lerngruppen lernt.
Was sind deine Fortbildungthemen für das Jahr 2019? Zu welchen Themen würdest du dich gerne weiterbilden?
Im Gründungsjahr 2018 sind schon einige Kurse in unserer Online-Akademie erschienen. Gestartet sind wir im Januar mit den beiden Kursprototypen Kurs Eins Neurofunktions!therapie nach Elke Rogge und der Ronnie Gardiner Methode, Kurs Zwei mit Ronnie Gardiner und Stefanie Lockau geb. Riedelbauch. Diese Kurse enthielten zwar schon die memole Zertifikate, aber noch keine nennenswerten Videos und maximal einen Audiobeitrag.
Die beiden neuen Kurse
Durch das Feedback der zahlreichen Nutzer der ersten Kurse konnten wir bereits die nächsten beiden Kurse noch besser gestalten. Nämlich nach euren Wünschen! Es sind die Kurse
- Laryngektomie (Seminar mit Melissa Bohmer) und
- Die Tomatis Methode (Fortbildung mit Birthe Ahrens)
Diese Kurse enthalten
- ein ausführliches Kursskript
- einen Download (z.B. ein hochwertiger neuer Anamnesebogen oder Übungsblätter)
- bis zu 9 Videos, in denen Inhalte, Techniken oder Hilfsmittel gezeigt und erklärt werden
- bis zu 5 Audios unter anderem mit Hörbeispielen
- viele Schaubilder mit ausführlichen Erklärungen
Die nächsten vier Kurse, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, haben die Inhalte
- Musiktherapie
- Einsatz von Sketchnotes in der Therapie
- Kindliche Sprachdiagnostik
- AfSP
Wenn du über die Veröffentlichung dieser Kurse informiert werden möchtest, kannst du dich hier für die memole-Samstagspost eintragen.
Welche Themen interessieren dich darüber hinaus?
Was möchtest du gerne in einem Online-Kurs lernen?
- welche Themengebiete interessieren dich ganz persönlich?
- welche Methoden, Theorien oder Ansätze?
- welche Originale möchtest du -zumindest in Form eines Online-Kurses- unbedingt noch mal kennenlernen?
Und auf welche Art möchtest du es am liebsten lernen?
- Ein Kurs, unterteilt in Module und Lektionen, so wie es aktuell ist
- oder lieber ein ausführliches Interview mit einer/m Expert*in?
- Oder doch ganz anders?
Schreib mir gerne persönlich deine Vorschläge und Ideen, dann werde ich versuchen sie in die Planung miteinzubeziehen!
Fortbilden der Zukunft
Aktuell absolviert man nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium. Häufig folgt in den ersten Berufsjahren sogar noch ein Zweitstudium oder eine Zweitausbildung, zumindest aber eine oder mehrere weitreichende Zusatzweiterbildungen. Das ist häufig nötig, denn Ausbildungs- und noch mehr Studieninhalte- sind so schnell veraltet, dass die Curricula gar nicht so schnell angepaßt werden (können) wie Inhalte entstehen (und wichtig werden).
Ausbildung zur Therapeutin / zum Therapeut
Als Therapeutin/ Therapeut beispielsweise ist es nach der breit angelegten Ausbildung wichtig, sich wenigstens in einer Handvoll Bereichen noch mehr Spezialwissen anzueignen. Dieses vertiefte Wissen kann innerhalb der Ausbildung häufig gar nicht vermittelt werden. Das liegt daran, dass die Kenntnisse und Methode in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie enorm zugenommen haben. Die Zeit während der Ausbildung dient deshalb vor allem zur Bildung einer soliden Wissensbasis. Für vertieftes Spezialwissen reicht die Zeit (und manchmal vielleicht auch das Wissen der Lehrkräfte) häufig nicht aus.
Der Abrechnungsgrund
Ein nicht zu vernachlässigender Grund für den Besuch von Fortbildungskursen ist natürlich auch, dass Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Therapiepraxis einige Positionen erst abrechnen können, wenn sie ein Zertifikat in dem betreffenden Bereich erworben haben. Beispielsweise einen „Bobath Grundkurs“ oder “Manuelle Lymphdrainage” (siehe als Beispiel Vergütungsvereinbarung und die Informationen zum sektoralen Heilpraktiker für die Logopädie und Ergotherapie).
Und wie sieht es in der Zukunft aus?
In näherer Zukunft ändert sich die Ausbildungsordnung. Ausbildungen werden deutlich günstiger bis kostenfrei für die Schüler. Die ergänzenden Fortbildungen jedoch werden nicht kurzfristig durch staatliche Zuschüsse zu einem kostenlosen Produkt. Denn Akademien sind privatwirtschaftliche Institute, die Dozentinnen und Dozenten als Honorarkräfte für einen bestimmten Auftrag verpflichten. Das dort vermittelte Spezialwissen ist manchmal noch so frisch und exklusiv, dass es noch in keinen Lehrplan aufgenommen wurden bzw. es noch keine Printveröffentlichungen darüber gibt.
Lehrbücher
Und wird es überhaupt noch Druckerzeugnisse geben? Werden wir nicht vielleicht alle Lehrbücher mindestens als schlichtes eBook, besser aber noch als multimedialer Kurs oder digitales Nachschlagewerk nutzen? Wahrscheinlich werden wir es auch nicht mehr -wie in den Neunzigern- besitzen, sondern für die Zeit des Lernens ausleihen.
Was erhoffst du dir im Hinblick auf Fortbildungen für Verbesserungen für deinen Therapeutenalltag? Ich bin gespannt auf deine Impulse!
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