Was ist eigentlich Lernen?

Früher wurde deutlich vermittelt, das Lernen ausschließlich mit Wiederholungen, Nachsprechen und Erfüllen von Erwartungen verbunden ist. Was ist aber mit der Explorationsfreude, mit intrinsischer Motivation? Warum lernt man unter bestimmten Bedinungen besser als unter anderen?

Lernen professionell und privat

Wir Therapeuten wissen, dass man grundsätzlich etwas Lernen kann. Jedenfalls erhoffen wir es uns täglich in den zahlreichen Therapieeinheiten bei Patienten aller Art. Aber hast du dich nicht auch schon mal gefragt, wie du am leichtesten und zuverlässigsten neues Wissen vermittelst oder dir selbst aneignest? Denn auch als Therapeutin /als Therapeut mußt du täglich Neues lernen: neue Therapiemethoden kommen auf den Markt, mit neuen Patienten ergeben sich bisher unbekannte Fragen zur Therapie in denen du gut agieren willst. Und privat: vielleicht lernst du gerade eine Fremdsprache für deinen nächsten Urlaub oder für den Sportbootführerschein (das wär ja mein persönlicher Traum).

Lernen verstehen

Es kann doch nicht so schwierig sein „das Lernen“ zu verstehen. Aus den Theorien Rückschlüsse zu ziehen und mit diesem Wissen das Lernen (und Behalten) bei sich selbst und den Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Definition

Laut Wikipedia “Unter Lernen versteht man den absichtlichen und den beiläufigen Erwerb von neuen Fertigkeiten. Der Lernzuwachs kann sich auf geistigem, körperlichem, charakterlichem oder sozialem Gebiet ereignen.” 

Das ist eng verbunden mit der Frage: wie lernt man am besten?

Dazu gibt es verschiedene Modelle von Lerntheorien. Einige der wichtigsten lerntheoretischen Ansätze sind
– die Behavioritische Lerntheorie
– der Instruktionalismus
– Lernen durch Einsicht, Lernen am Modell
– der Situativer Kontext, Transfer
– die Biokybernetische-neuronale Lerntheorien
– das Maschinelles Lernen

Aber natürlich gibt es auch an der reinen Annahme von „Lerntheorien“ Vorbehalte. Kritiker schreiben, dass oben genannnte Theorien das „Kreative Lernen“ unberücksichtigt lassen.

Lerntheorie für Therapeutinnen und Therapeuten

Copyright Andreas Müller / Beatenberg

Der Ansatz von Andreas Müller

Einer der sich wirklich auskennt ist der Schweizer Andreas Müller. Er ist Pädagoge und Journalist. Vor mehr als 30 Jahren gründete er das Institut Beatenberg. Dort ist er Direktor, Dozent und Berater. Außerdem hat er zahlreiche spannende Fachbücher geschrieben. Andreas Müller hat eine ganz eigene Struktur der wichtigen Faktoren, die das Lernen ermöglichen, entwickelt:

  1. Mentale Fitness: Den inneren Schweinehund an der kurzen Leine führen
  2. Emotionale Fitness: Zuversicht an sich und seine Fähigkeiten glauben
  3. Soziale Fitness: Wenn du mit dem Finger auf andere zeigst, zeigen drei auf dich.
  4. Fachliche Fitness: Sich die Dinge zu eigen machen- weil verstehen Spass macht.
  5. Körperliche Fitness: Wer sich körperlich fit fühlt, hat es leichter, dem Denken Beine zu machen.

Was bedeutet das jetzt für dein Lernen und Lehren?

Liest man seine Ausführungen, wird schnell klar, dass es nicht den einen Faktor gibt, sondern wir eine lernfreundliche Gesamtsituation herstellen sollen.

  • Beruflich wie privat!
  • Beim Lernen aus einem Buch oder einem Online-Kurs!
  • Und völlig unabhängig vom Thema!

Also: Hab viel Spaß beim leidenschaftlichen Lernen!

 

Julia ist Berufsanfängerin und fragte mich kürzlich, ob sie denn jetzt zwingend einen „Fachtherapeuten machen” müßte, um in der Arbeitswelt ihrer neurologischen Klinik bestehen zu können. Den Titel „Fachtherapeutin“ zu tragen fand sie cool. Ich habe mir das mal etwas gründlicher angeschaut.

Viele Fortbildungsangebote für Therapeuten

In Deutschland gibt es eine große Anzahl an Fortbildungsinstituten. Einige bestehen schon seit Jahren und behaupten sich auf dem Markt mit vielseitigen Angeboten. Andere kommen neu dazu und es gibt auch Akademien die schließen, da sie möglicherweise ihre Zielgruppe nicht erfolgreich erreicht haben. Die Titel der Weiterbildungen sind sehr unterschiedlich gestaltet. Da ist häufig gar nicht klar, was man von dem Seminar erwarten kann. In letzter Zeit werden immer wieder Fortbildungen „Fachtherapeut/in XY“ genannt.

Die Fachtherapeutin/ der Fachtherapeut

Der Titel erweckt die Erwartung, dass es sich hier um eine besonders hochwertige und umfangreiche Aus- oder Weiterbildung handelt. Möglicherweise qualifiziert sich der Teilnehmer dazu neue Positionen mit der Krankenkasse abrechnen zu können? Leider ist es nicht so. Der Name „Fachtherapeut/in“ ist ein ungeschützter Begriff. Jede Akademie kann jede beliebige Fortbildung so nennen! Weder ein bestimmter Stundenumfang, noch die Qualifikation der Dozenten oder eine mögliche Abschlussprüfung sind bindend.

Die beste 8-Schritte-Prüfung für deine Weiterbildung

Da lohnt es sich einen genauen Blick auf die Daten der Fortbildungen mit dem Titel „Fachtherapeut/in“ zu werfen

  1. Welche Dozentinnen und Dozenten gestalten die Inhalte der Veranstaltung? Warum sind diese gerade besondere Experten?
  2. Was sind die genauen Inhalte der Veranstaltung?
  3. Wie werden die Inhalte vorgetragen?  Ist es ein Vortrag, ein Online-Kurs, ein Hands-on-Workshop?
  4. Gibt es verbindliche Informationen über die zeitliche Verteilung der Unterrichtseinheiten? Z.B. an welchen Wochenende wo/ wann /wie lange?
  5. Wie wirst du beim Lernen unterstützt? Welche anderen Lernmittel werden dir zur Verfügung gestellt? Unterstützen dich die Dozenten auch in der Zeit zwischen den Veranstaltungen?
  6. Wo findet die Veranstaltung statt? Ist es praktisch dorthin zu reisen? Wo kann ich übernachten?
  7. Wieviel kostet die Fortbildung? Wann ist der Betrag fällig? Kann ich in Raten zahlen? Kann ich meinen Bildungsgutschein anwenden?
  8. Wieviele Fortbildungspunkte gibt es?

Die praktische Übersicht über Ausbildungsangebote zur Fachtherapeutin /zum Fachtherapeut (Download)

In der folgenden Übersicht habe ich die viele Informationen über die „Fachtherapeuten“ zusammengetragen (Stand März 2018).

Fachtherapeuten im Gesundheitswesen 2018

Fachtherapeuten in der Logopädie, Ergotherapie und Physiohterapie. Wichtige Faktoren und Eckdaten zusammengefasst von memole®

Vielleicht weckt ja ein Angebot dein Interesse und du entscheidest dich doch, vielleicht doch auch wegen eines „schönen Titels“ für eine Weiterbildung zum Fachtherapeuten /zur Fachtherapeutin? Oder du hast Ergänzungen zum Text oder zu Übersicht?

Dann schreib mir gerne!

Für Therapeutinnen und Therapeuten der Logopädie und Ergotherapie gibt eine große Anzahl von Berufsverbänden.

Logopädie

Gerade in den letzten Jahren sind in der Logopädie in Deutschland einige Verbände dazugekommen. Und es ist gar nicht so einfach über die Ziele und Strukturen dieser Verbände Informationen herauszubekommen. Hast du dich schon über die Mitgliedschaft in einem Verband informiert?

Deutschland

In Deutschland gibt es den dba bereits seit 1949. Nach meiner Recherche also der älteste Verband. Wobei man hier bei den unterschiedlichen Berufsausbildungen differenzieren muß. Es wurden im dba zunächst explizit Absolventen der Schlaffhorst-Andersen Schule angesprochen. Auch bei anderen Verbänden werden zum Teil explizit Absolventen bestimmter Berufsausbildungen angesprochen, mittlerweile kann aber fast jeder „Sprachtherapeut“ überall Mitglied werden.

Gegründet wurde 1964 der dbl und dann erst 1990 der DBKS. Der Deutsche Berufsverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie dbs gründete sich 1999. Der vpl  folgte 2001, dann LOGO Deutschland (2014) und als jüngster Verband der VDLS (2017). Zu dem BKL konnte ich keine Angaben finden und meine Anfrage wurde leider nicht beantwortet.

Schweiz

In der Schweiz gibt es exklusiv den DLV (gegründet 1984).

Österreich

In Österreich gibt es den Verband „logopädie austria“, gebründet 1981 und die Gesellschaft ögs.

Hier kannst du dir die Übersicht über die wichtigsten Daten der Verbände für Logopädie anschauen und herunterladen.

 

Ergotherapie

In der Ergotherapie ist die Anzahl der Berufsverbände deutlich übersichtlicher.

Deutschland

Bereits 1954 wurde der DVE gegründet, 2004 dann der BED.

Schweiz

In der Schweiz gibt es den evs (bzw. übersetzt ase) seit 1953.

Österreich

Seit 1996 besteht der Bundesverband „ergotherapie austria“.

 

Hier kannst du dir die Übersicht über die wichtigsten Daten der Verbände für Ergotherapie anschauen und anschauen und herunterladen.

 

Für alle logopädischen und ergotherapeutischen Verbände gilt zu beachten

Statuten ?

Informiere dich genau zu den Statuten, Ziele und Pogrammen der Verbände. Um es dir leichter zu machen, zeigt dir die Tabelle diese aktuellen Informationen

  • den Link zur Verbandswebsite
  • die Abkürzung des Verbandsnamens
  • den Name der Vorsitzenden/ des Vorsitzenden
  • das Gründungsjahr
  • wie hoch der günstigste Mitgliedsbeitrag ist
  • den Link zur Seite “Informationen für neue Mitglieder”
  • den Name der Verbandszeitschrift

Klick dich ganz in Ruhe durch die Vielzahl der Seiten und bitte auch Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Meinung. Dann findest du den Verband, der zu dir paßt!

Mitgliederbeiträge ?

Auch die Beitragsstaffelung der Mitgliedsbeiträge ist sehr unterschiedlich. Häufig werden Studentenrabatte gewährt. Lies in der Tabelle nach, dort findest du direkt den Link zu der “Neumitgliederseite”.

Verbandzeitschriften ?

Häufig sind Zeitschriften Verbandsorgane, die nicht nur Verbandsinternes, sonder auch Berufspolitisches dokumentieren. In einigen Zeitschriften findest du spannende Buchrezensionen und Fallstudien, aber auch jede Menge Werbung.

Verpflichtende Mitgliedschaft

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Therapeuten (Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten) nicht verpflichtet sind einem Verband beizutreten. Anders als beispielsweise bei den Ärztinnen und Ärzten gibt es keine Kammer, der man angehören muß.

Hast du dich auch schon gefragt, ob dich die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) betrifft?

Am 25. Mai 2018 tritt die einheitliche europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Verordnung soll dem Datenschutz dienen, aber auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen.

Dies ist natürlich mit einem höheren Aufwand verbunden, denn die Anforderungen an die Datenschutzdokumentation und die Nachweis- und Rechenschaftspflichten steigen und erhöhen die Verwaltungsaufwand. Um die Umsetzung zu erzwingen sind empfindlich hohe Bußgelder zu erwarten, falls man sie nicht umsetzt.

Was ist das Ziel der DSGVO ?

Ganz knapp zusammengefasst ist die DSGVO ein Schritt zu einer EU-einheitlichen Regulierung. Sie führt jedoch nicht unbedingt zu einer Vereinfachung des Datenschutzrechts.

Wann ist der Stichtag?

Die DSVGO ist bereits in Kraft getreten, entfaltet aber erst nach 2 jährigen Übergangszeit ihre Wirkung am 25.05.2018.

Was ist mit den bisherigen Prinzipien des Datenschutzes?

Die bisherigen Grundprinzipien des Datenschutzes bleiben erhalten und werden im Gesetz besonders betont. Man muss sich diese Prinzipien als die Grundlagen des Gesetzes vorstellen, die bei der Auslegung unklarer Fälle herbeigezogen werden. Dazu gehören entsprechend Art. 5 DSGVO vor allem:

  1. Datenschutzprinzipien: Rechtmäßigkeit du darfst Daten nur entsprechend dem Gesetz verarbeiten, was an sich selbstverständlich ist.
  2. Transparenz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss für Betroffene nachvollziehbar sein, was zum Beispiel eine verständliche und vollständige Datenschutzerklärung erfordert. Die Informationspflichten wurden mit Art. 13 und 14 DSGVO erhöht und erfordern beispielsweise einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
  3. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Das bedeutet, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, außer wenn sie per Gesetz erlaubt wurde.
  4. Zweckbindung: Das Gebot der Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind. Das heißt man muss sich bereits zu Beginn von Verarbeitungsprozessen Gedanken machen, wofür die Daten benötigt werden und dies dokumentieren. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur zulässig, wenn sie „mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist“ (Art 6 Abs. 4 DSGVO).
  5. Datenminimierung: Unternehmen müssen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf das dem Verarbeitungszweck notwendige Maß beschränken. Eine „Datenerhebung auf Vorrat“ ist verboten (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Verarbeitung, Zerstörung, Veränderung oder Verlust geschützt werden.

Was ist in Therapiepraxen besonders zu beachten?

Die wichtigste Neuerung im EU-Recht ist die Stärkung der Rechte von Privatpersonen. Dabei gibt es vier Punkte, die Therapiepraxen (aber auch Arztpraxen) in ihren organisatorischen Abläufen berücksichtigen sollten:

  1. Die Einwilligung: Vor jeglicher Datenverarbeitung muss beim Betroffenen eine Einwilligung eingeholt werden. Das gilt auch für Patienten. Am einfachsten lässt sich dies über den Anamnesebogen regeln. Allerdings gilt: Wird die Einwilligung wie hier in Zusammenhang mit anderen Erklärungen/Sachverhalten eingeholt, muss sie deutlich von diesen abgegrenzt werden, damit der Patient erkennt, worin er einwilligt. Außerdem muss sie in klarer, einfacher Sprache verfasst werden. Wer Patienten auch an Termine erinnern will – etwa per Brief, Mail oder SMS – der sollte dies noch einmal getrennt von der Einwilligung zur normalen Verarbeitung der Daten in der Praxis-EDV aufführen.
  2. Zweckbindung der Daten: Die Praxis darf die beim Patienten erhobenen Daten, dazu zählen auch die Diagnosen, immer nur zum Zweck der Leistungserbringung und Abrechnung erheben. Wer bei privatversicherten Patienten die Abrechnung über einen externen Dienstleister laufen lässt, sollte sich hierfür beim Patienten eine getrennte Einwilligungserklärung einholen. Vorsicht ist bei der Weitergabe von Daten zu Studienzwecken geboten. Auf der sicheren Seite sind Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten nur dann, wenn sie den Patienten auch hierzu vorher um sein Einverständnis bitten. Allerdings bietet das deutsche Datenschutzrecht (Paragraf 27 DSAnpUG-EU) hier dank Öffnungsklausel in der EU-Verordnung für wissenschaftliche Zwecke etwas mehr Spielraum: In diesem Fall kann auf eine gesonderte bzw. erneute Einwilligung verzichtet werden, sofern die Interessen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung die Interessen der jeweils betroffenen Person an seinem Ausschluss “erheblich überwiegen”. Damit scheint der Gesetzgeber vor allem die künftigen Möglichkeiten von Big-Data-Anwendungen im Hinterkopf gehabt zu haben. Diese würden mit einer allzu scharfen Einwilligungspflicht nämlich bereits im Keim erstickt. Besonderes: Vorsicht ist für Ärzte auch beim Datenaustausch in Therapeutennetzen oder Kooperationen geboten: Auch hier sollte vor jeglicher Datenweitergabe der Patient explizit zustimmen.
  3. Das Recht auf Löschen: Hauptsächlich getrieben durch die Entwicklungen im Internet und in den Sozialen Medien mit schnellen Unwahrheitsbehauptungen per Knopfdruck, wurde in der EU-Verordnung das Recht von Privatpersonen auf ein Löschen ihrer Daten gestärkt. Für Therapeutinnen und Therapeuten ist dies insofern relevant, dass sie vor allem bei einer Datenverknüpfung mit anderen Stellen – etwa in Kooperationen oder wenn sie Praxisdaten in gesicherten Clouds ablegen, schauen müssen, wann und welche Daten evtl. zu löschen sind, wenn ein Patient dies wünscht. Nicht davon betroffen sind allerdings Daten, die Therapeuten zum Nachweis der Leistungserbringung oder aus Haftpflichtgründen aufbewahren müssen. Diese Datensicherung darf dann allerdings nur begrenzt und in bestimmten Fällen zugänglich sein.
  4. Portabilität der Daten: Hier werden die Praxis-EDV-Anbieter gefragt sein, geeignete Formate zur Verfügung zu stellen, auch eine Telematikinfrastruktur könnte hier künftig ihren Beitrag leisten. Denn die Patienten haben nach Paragraf 20 der EU-DSGVO das Recht, die sie betreffenden Daten, “in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten” und diese Daten ohne Medienbrüche an Dritte zu übermitteln. Damit machen sich EU-Parlament und -Rat – sicherlich unwissend – auch für die elektronische Patientenakte stark.

Wie ist es mit den Datensicherungen in der Praxis?

Unbedingt prüfen solltest deine Datensicherungseinstellungen. Denn künftig bist du verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten – wie sie etwa bei Phishing-Attacken vorkommen können – innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Bundesdatenschutzbeauftragte zu melden. Dies gilt nur dann nicht, wenn voraussichtlich keine Gefahr von Rechtsgütern der betroffenen Personen besteht. Die vom Schutz-Leck betroffenen Patienten müssen übrigens, wenn sich aus einem Datenklau Nachteile für sie ergeben könnten, ebenfalls informiert werden.

Das heißt, es sollten die technisch gängigen Vorkehrungen zum Schutz von Praxisdaten erfüllt werden: Also Firewall, aktuelle Version des Betriebssystems und Virenscanner.

Wo möglich, sieht die EU-Verordnung auch eine Anonymisierung oder zumindest Pseudonymisierung von Daten vor – dies sollten Praxen vor allem beim elektronischen Austausch von Patientendaten mit anderen Leistungserbringern beherzigen. Der elektronische Arztbrief über einen Kommunikationsdienst wie KV-Connect etwa (wie in Ärzte nutzen) ist wesentlich sicherer als eine ungeschützte E-Mail oder gar ein Fax.

Als Sanktionen bei Datenschutz-Verstößen drohen nach der EU-Verordnung Unternehmen, zu denen Praxen zu zählen sind, Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes des vorangegangen Geschäftsjahres.

Weiterführende Informationen zur Datenschutzgrundverordnung für Logopädinnen/ Logopäden, Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten und Physiotherapeutinnen/ Physiotherapeuten

Hier die Quellen und zahlreiche weiterführende Hinweise. Dort kannst du beispielsweise nützliche Vordrucke herunterladen:

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